Marina Engler

Marina Engler

ist im Bergischen Land aufgewachsen und hat – manchmal zum Leidwesen des ein oder anderen Familienmitglieds – sehr früh das gesprochene und geschriebene Wort für sich entdeckt. Vom endlos fragenden Kind hat sie sich mittlerweile in eine immer noch viel fragende Fachjournalistin entwickelt. In den Themenbereichen Pflege, Gesundheit, rechtliche Betreuung und Versicherungen kann Marina Engler nun auch sehr gut Antworten geben. Es ist ihr ein besonderes Anliegen, auch rechtlich und emotional schwierige Themen gut verständlich und lebensnah aufzubereiten.

Verfasste und mitgewirkte Artikel

Münzen, die von einem Stapel zu einem zweiten fliegen. Sie stehen sinnbildlich für das neue Entlastungsbudget.
Als pflegende Angehörige benötigen Sie regelmäßige Auszeiten. Für diese Phasen können Sie auf die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zurückgreifen. Beide Ersatzpflege-Varianten wurden zum Juli 2025 in ein gemeinsames „Entlastungsbudget“ überführt und sind jetzt flexibler nutz- und leichter abrechenbar. Erfahren Sie mehr über das neue Entlastungsbudget in unserem Übersichtsartikel.
Zwei Hände halten zwei Geldscheine fest.
Es gibt zahlreiche Leistungen, die Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten können. Dabei den Durchblick zu behalten, ist gar nicht so leicht. Wir erklären Ihnen, aus welchen Töpfen die Gelder kommen können, wofür sie gedacht sind und wie hoch sie ausfallen.
Eine Frau übernimmt die Verhinderungspflege und schiebt einen Mann im Rollstuhl durch einen Park.
Auszeiten sind wichtig – auch und besonders für pflegende Angehörige. Die Pflegeversicherung zahlt deshalb Zuschüsse für eine Vertretung. Seit Juli 2025 haben sich die Bedingungen für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung verbessert.
Eine Seniorin in der Kurzzeitpflege beim Essen im Heim.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden, bietet sich die Kurzzeitpflege an: Das Wohnen im Heim für einige Wochen, das die Pflegeversicherung bezuschusst. Nach einer Krankheit oder einem Unfall können auch Personen ohne Pflegegrad die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dann zahlt die Krankenkasse.
Der Leistungsbetrag ist ein wichtiger Zuschuss für Pflegebedürftige. Das Bild zeigt eine Seniorin mit Geldscheinen in den Händen.
Wenn die Versorgung zu Hause nicht (mehr) möglich ist, ziehen viele Pflegebedürftige in ein Heim. Das kann eine gute Entscheidung sein, zumal die Pflegeversicherung und der Staat je einen Teil der Kosten übernehmen. Auch alternative Wohnformen mit Pflege lassen sich mit dem sogenannten Leistungsbetrag finanzieren.
In der Tages- und Nachtpflege versorgen Fachkräfte pflegebedürftige Menschen einige Stunden pro Woche. Das Bild zeigt Seniorinnen beim Kartenspielen.
Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Zeit und Kraft. In der Tages- und Nachtpflege kümmern sich Profis für einige Stunden pro Woche um Pflegebedürftige, die ansonsten zu Hause versorgt werden. Davon profitieren Pflegende und Pflegebedürftige. Die Pflegeversicherung bezuschusst diese sogenannte teilstationäre Versorgung zusätzlich zu Pflegegeld & Co.
Ein goldenes Sparschwein: Es steht bildlich für den Entlastungsbetrag, der jeder Person mit einem Pflegegrad zusteht.
Pflege ist teuer. Deshalb kann jede Person, die einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird, den sogenannten Entlastungsbetrag von der Pflegeversicherung bekommen. Jeden Monat stehen 131 Euro zur Verfügung, um Hilfen im Alltag zu finanzieren.
Ein Stapel Münzen: Sie sollen stehen für Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Die meisten Pflegebedürftigen leben zu Hause und können für notwendige Unterstützung verschiedene Gelder von der Pflegekasse erhalten. Zwei Zuschüsse sind für viele besonders wichtig: das flexibel nutzbare Pflegegeld und die Pflegesachleistung für den Pflegedienst. Im Januar 2025 sind beide Leistungen erhöht worden.
Eine Tochter umarmt ihre pflegebedürftige Mutter, die eine Dose mit Tabletten in der Hand hält.
Wird Ihr Angehöriger pflegebedürftig, stehen ihm Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Diese erhält er aber nicht einfach so. Zuvor muss er einen Pflegegrad beantragen und einen solchen zugesprochen bekommen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie am besten vorgehen und was nach dem Antrag passiert.
Pflegezeit & Co.: Werden Angehörige plötzlich pflegebedürftig gibt es viel zu organisieren. Eine ältere Frau sitzt am Schreibtisch zwischen Laptop und vielen Papieren und Ordnern.
Pflegebedürftige Angehörige zuhause versorgen und trotzdem weiter arbeiten? Damit sich Pflege und Beruf vereinbaren lassen, hat der Gesetzgeber mit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Pflegezeit und der Familienpflegezeit einige Möglichkeiten zur kurz- oder längerfristigen Entlastung geschaffen.
Plötzlich Angehörige pflegen: Hilfsdienste können im Alltag entlasten. Eine jüngere Frau überreicht einer älteren Frau an der Haustür einen Korb mit Lebensmitteln.
Für die Pflege von Angehörigen ist gerade in den ersten Tagen einiges zu organisieren und zu erledigen. Doch neben dem ganz Dringlichen gibt es auch ein paar Angebote und Optionen, die Pflege und Alltag erleichtern können.
Plötzlich Pflegefall: Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und hat ihre Hände um die einer zweiten Person gelegt, die sich zu ihr herunterzubeugen scheint.
Was tun, wenn Mutter, Vater, Partner oder Partnerin schlagartig pflegebedürftig werden und die Versorgung in den eigenen vier Wänden organisiert werden muss? Unsere Checkliste Plötzlich „Pflegefall“ hilft Ihnen durch die ersten Tage.
Ein älteres Ehepaar lässt sich zur rechtlichen Vorsorge von einer Betreuerin beraten.
Pflegebedürftige benötigen meist auch Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben und Pflichten wie der Kommunikation mit Behörden und Versicherungen. Doch wie viel Hilfe darf geleistet werden und ab wann sind spezielle Vollmachten oder Verfügungen notwendig?
Geldscheine
Pflegebedürftige können nur gut zu Hause versorgt werden, wenn Wohnung oder Haus geeignet ist. Bei vielen sind dafür kleine oder größere Umbauten nötig.