Umbauten finanzieren: Pflegekasse, Staat und Land zahlen Zuschüsse

Umbauten finanzieren: Pflegekasse, Staat und Land zahlen Zuschüsse

Pflegebedürftige können nur gut zu Hause versorgt werden, wenn Wohnung oder Haus geeignet ist. Bei vielen sind dafür kleine oder größere Umbauten nötig. Wer sich vorher über passende Zuschüsse und günstige Kredite informiert, kommt deutlich günstiger weg. Gefördert werden barrierearme Umbauten von der Pflegeversicherung, von Staat und Land sowie einigen Kommunen.
Geldscheine
© iStock.com | SIphotography

Wer fördert barrierearme Umbauten?

In Deutschland gibt es viele Institutionen, die barrierearme Umbauten finanziell unterstützen. Zwei Ansprechpartner sind dabei besonders wichtig: Die soziale Pflegeversicherung und die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sowohl ein günstiger Kredit – unabhängig vom Alter – als auch Zuschüsse in Höhe von mehreren tausend Euro sind möglich.

Ebenfalls interessant können Förderprogramme vom Land oder von der Kommune sein. Bei der Ausgestaltung kommt es auf den Wohnort an. Meist gibt es ausschließlich Förderkredite.

Wie hoch ist die Förderung?

Ob und wie viel Geld sich mithilfe von Fördergeldern sparen lässt, hängt vom Wohnort und den eigenen Plänen ab. Folgende Pauschalen stehen grundsätzlich zur Verfügung.

Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für „Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“. Voraussetzung ist ein Pflegegrad einer im Haushalt lebenden Person. Falls mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, dürfen bis zu vier Personen ihre Zuschüsse für einen Umbau zusammenlegen. Sie erhalten dann als Gruppe bis zu 16.000 Euro.

Um das Geld zu erhalten, müssen Sie zunächst einen oder mehrere Kostenvoranschläge für die geplanten Umbauten anfordern. Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, reichen Sie dieses bei der Pflegeversicherung ein. Erst nachdem die Versicherung den Zuschuss bewilligt hat, sollten die Handwerker starten.

Entscheidend ist, dass die pflegebedürftige Person nach dem Umbau besser oder selbstständiger in den eigenen vier Wänden leben kann. Typische Maßnahmen, die gefördert werden, sind zum Beispiel

  • Verbreiterung der Türen
  • Abbau von Schwellen
  • Anbringen von Haltegriffen oder -stangen
  • Umbau von Treppen oder Anbringen von Treppenliften
  • Umbau der Küche, z. B. für Rollstuhlfahrer
  • Umbau des Badezimmers
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • Um- oder Neuverlegung von Wasser- und Stromleitungen

KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert unterschiedliche Bau- und Umbaumaßnahmen. Wer zu Hause die Barrieren reduzieren will, kann sich zwischen zwei Förderprogrammen entscheiden. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Variante 1: Investitionszuschuss 455

Die KfW übernimmt 12,5 % der förderfähigen Kosten eines altersgerechten Umbaus. Der Maximalbetrag sind 6.250 Euro. Eigentümer, Vermieter und Mieter (mit Einverständnis des Vermieters) können den Zuschuss beantragen.

Variante 2: Förderkredit 159

Die KfW vergibt günstige Kredite, die unabhängig vom Alter berechnet werden. Bis zu 50.000 Euro sind als Kredit für altersgerechte Umbauten möglich. Eigentümer und Vermieter können ihn erhalten.

Wie bei der Pflegeversicherung müssen auch die Gelder der KfW zunächst mit einem Kostenvoranschlag beantragt werden. Erst wenn sie bewilligt sind, sollten die Handwerker starten.

Weitere Informationen zu beiden Förderprogrammen finden Sie auf den Seiten der KfW.

Land und Kommunen

Die Förderungen der Bundesländer und einzelner Kommunen sind sehr unterschiedlich. Einen ersten Überblick können Sie sich auf baufoerderer.de verschaffen, einem Informationsportal des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Weitere Informationen über Fördermittel vor Ort bieten außerdem die örtlichen Wohnämter und Pflegestützpunkte.

Beispiel: Ehepaar Tüsen

Das Ehepaar Tüsen lebt in der eigenen 4-Zimmer-Wohnung in Essen. Herr Tüsen kann nicht mehr gut sehen und hat aufgrund der Einschränkungen Pflegegrad 2. Frau Tüsen ist noch recht fit, kann aber nicht mehr lange stehen. Sie hat Pflegegrad 1. Geplant sind folgende Umbauten:

  • Haltegriffe im Bad und Handläufe in allen Zimmern
  • Entfernen der Badewanne und Einbau einer barrierefreien
  • Dusche mit Hocker
  • Neues erhöhtes WC
  • Neuer unterfahrbarer Waschtisch
  • Fußbodenheizung im Bad
  • Rutschfester Boden im Bad

Der Kostenvoranschlag beträgt 9.500 Euro. Diese will das Ehepaar folgendermaßen finanzieren:

  • 4.000 Euro von der Pflegeversicherung von Herrn Tüsen
  • 4.000 Euro von der Pflegeversicherung von Frau Tüsen
  • 187,50 Euro als Investitionszuschuss von der KfW (12,5% der restlichen 1.500 Euro)

Um die Kosten vorfinanzieren zu können, nehmen sie einen Förderkredit bei der NRW-Bank über 8.000 Euro auf. Sobald die Zuschüsse der Pflegeversicherungen da sind, kann das Ehepaar den Kredit in einem Rutsch tilgen. So bleiben die Zinskosten gering. Bei einem Umbauwert von 9.500 Euro müssen die Tüsens voraussichtlich weniger als 2.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen.