Entlastungsbetrag: Extra-Geld für die Pflege zu Hause

Entlastungsbetrag: Extra-Geld für die Pflege zu Hause

Pflege ist teuer. Deshalb kann jede Person, die einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird, den sogenannten Entlastungsbetrag von der Pflegeversicherung bekommen. Jeden Monat stehen 125 Euro zur Verfügung, um Hilfen im Alltag zu finanzieren.
Ein blaues Kreuz, das über einer offenen Hand schwebt
© iStock.com | Jirsak

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist der einzige monatliche Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung, auf den alle Pflegebedürftigen einen Anspruch haben, die zu Hause versorgt werden. Die einzige Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, den Alltag zu erleichtern. Dafür stehen für Pflegegrad 1 bis 5 pro Monat pauschal 125 Euro zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten das Geld zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.

Typische Hilfen im Alltag

Da jede Person andere Unterstützung braucht, können Sie selbst entscheiden, wofür Sie das Geld ausgeben möchten. Übliche Angebote sind beispielsweise eine Haushaltshilfe, ein Hausnotruf oder Nachmittagsangebote bei Wohlfahrtsverbänden. Auch die Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege kann mit dem Entlastungsbetrag mitfinanziert werden. Weitere Details für Ihren Ort erfahren Sie bei Ihrer Pflegeversicherung oder beim Pflegestützpunkt.

Den Entlastungsbetrag bestmöglich nutzen

Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten.

Variante 1: Sie nutzen ein Angebot, das zertifiziert ist, sodass die Pflegeversicherung direkt mit dessen Rechnungsstelle abrechnet. Dann brauchen Sie den zuständigen Mitarbeitern, beispielsweise beim Wohlfahrtsverband, nur zu bescheinigen, dass diese das Geld von Ihrer Pflegekasse einfordern dürfen. Das funktioniert allerdings ausschließlich bei gesetzlich Versicherten.

Variante 2: Sie nutzen ein Angebot, das Sie zunächst aus eigener Tasche finanzieren. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegeversicherung ein und bitten darum, dass Sie den Entlastungsbetrag dafür verwenden dürfen. Privatversicherte müssen grundsätzlich diesen Weg gehen.

 

Wer nicht jeden Monat die vollen 125 Euro ausschöpft, kann den Restbetrag ansparen und später nutzen. Das ist sogar über den Jahreswechsel bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich. Das kann etwa wie im nachfolgenden Beispiel aussehen:

Beispiel 1: Claudia Tappe

Claudia Tappe ist 72 Jahre alt und hat eine beginnende Arthrose in den Händen. Ein Gutachter hat ihr Pflegegrad 1 bescheinigt. Einmal pro Woche kommt eine Haushaltshilfe zu Frau Tappe und hilft ihr beim Putzen und Erledigen der Wäsche. Dafür bekommt die Hilfskraft 27 Euro. Bei durchschnittlich vier Terminen pro Monat ergibt das 108 Euro. Die restlichen 17 Euro kann Frau Tappe sich gutschreiben lassen und davon später im Jahr zusätzliche Tage bezahlen.

Sachleistung umwidmen

Wer mehr Geld braucht als die regulären 125 Euro, kann ab dem Pflegegrad 2 einen Teil der Pflegesachleistung in den Entlastungsbetrag umwidmen. Maximal 40 Prozent des Höchstbetrags der Sachleistung lassen sich dann als Entlastungsbetrag verwenden. Anstelle des Pflegedienstes können Sie dann zum Beispiel auch andere Hilfen im Alltag nutzen.

Beispiel 2: Vera Lenz

Vera Lenz ist 55 Jahre alt und hat eine schubartige Multiple Sklerose. Viele Monate lang macht sich die Krankheit in der Regel nicht bemerkbar. Dann hat sie plötzlich für einige Wochen mit starken Funktionsausfällen zu kämpfen. Manchmal streiken die Hände, manchmal die Beine, manchmal kann sie kaum noch etwas sehen. In diesen Zeiten ist Frau Lenz auf viel Hilfe angewiesen. Dank ihres Pflegegrads 2 kann sie dann die Pflegesachleistung und den angesparten Entlastungsbetrag individuell nutzen. 400 Euro, also etwa 60 Prozent der Pflegesachleistung (vom Höchstsatz: 723 Euro), verwendet sie für den Pflegedienst. Dessen Mitarbeiter helfen ihr bei allem, was vorübergehend nicht funktioniert, wie etwa Waschen, Anziehen, Frühstücken und zu Abend essen. Die restlichen 40 Prozent, also 290 Euro, lässt sie in den Entlastungsbetrag umwidmen. Davon und von den angesparten Entlastungsbeträgen der vergangenen Monate bezahlt sie eine Haushaltshilfe, die sie während ihrer akuten Hilfsbedürftigkeit täglich unterstützt und etwa einkauft, putzt, die Wäsche erledigt und ihr beim Mittagessen hilft.