Pflegegeld und Pflegesachleistung: Zuschüsse für die Pflege zu Hause

Was sind Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung sind die beiden wichtigsten Zuschüsse, um Menschen zu unterstützen, die zu Hause versorgt werden. Beides sind sogenannte ambulante Leistungen.
Häufig erledigen Angehörige einen Großteil der Pflege. Sie tun das entweder in ihrer Freizeit oder treten im Beruf kürzer. Um diesen Aufwand wenigstens teilweise zu entschädigen, gibt es für Angehörige das Pflegegeld.
Für viele Familien sind außerdem professionelle Pflegedienste wichtig. Je nach individueller Absprache kommt eine oder kommen mehrere Pflegekräfte meist mehrmals pro Woche und übernehmen bestimmte Aufgaben. Sie wechseln zum Beispiel Verbände, kontrollieren, ob alle Medikamente richtig eingenommen wurden, oder kümmern sich um die Intimpflege. Um diese Arbeit der Pflegeprofis mitzufinanzieren, gibt es die Pflegesachleistung.
Beide Leistungen werden von der sozialen Pflegeversicherung ausbezahlt. Gesetzlich Versicherte erhalten das Geld also von ihrer Pflegekasse, die bei der gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Privat Versicherte bekommen das Geld von ihrer privaten Pflegepflichtversicherung, mit der sie einen eigenen Vertrag geschlossen haben.
Wer bekommt wie viel Geld?
Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Pflegegrad ab. Nur wer mindestens Pflegegrad 2 hat, kann das Pflegegeld oder die -sachleistung erhalten. Das Pflegegeld beträgt zwischen 316 und 901 Euro pro Monat und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt. Diese kann es nach eigenem Ermessen an einen oder mehrere Angehörige weitergeben.
Die Pflegesachleistung fällt deutlich höher aus, denn mit diesem Geld müssen hauptberufliche Pflegekräfte bezahlt werden. Die Maximalsätze liegen zwischen 723 und 2.095 Euro pro Monat. Ob man diese komplett oder nur teilweise nutzen kann, hängt davon ab, wie häufig der Pflegedienst kommt. Nur für die in Rechnung gestellte Zeit gibt es die Sachleistung. Kommt der Pflegedienst sehr häufig, muss alles über dem Maximalsatz aus eigener Tasche bezahlt werden.
Für gesetzlich Versicherte bezahlt die Pflegekasse in der Regel direkt das Geld an den Pflegedienst. Privat Versicherte müssen (wie bei sonstigen Kosten auch) die Rechnung zunächst selbst bezahlen. Anschließend können sie sich das Geld von der Pflegeversicherung erstatten lassen.
Lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Viele Pflegebedürftige nutzen eine Kombination aus Pflegegeld und -sachleistung. Das ist vom Gesetzgeber auch ausdrücklich erlaubt. Es ist allerdings nicht möglich, beide Leistungen bis zum Höchstsatz zu erhalten. Stattdessen können sich Pflegebedürftige den Prozentsatz, den sie von der Pflegesachleistung nicht nutzen, als Pflegegeld auszahlen lassen. Bei gleichem Pflegegrad können daher sehr unterschiedliche Beträge pro Monat herauskommen – je nachdem, wie viel Hilfe durch einen Pflegedienst nötig und erwünscht ist.
Beispiel 1: Erna Backhaus
Erna Backhaus ist 77 Jahre alt und noch relativ fit. Ihr Bluthochdruck und eine Demenz im Anfangsstadium machen ihr allerdings gelegentlich zu schaffen. Die Begutachtung hat Pflegegrad 2 ergeben. Weil Frau Backhaus alleine lebt, kommt jeden Vormittag eine Mitarbeiterin des örtlichen Pflegedienstes und kontrolliert, ob sie ihre Tabletten genommen hat. Diese Hilfestellung kostet 7 Euro pro Tag, also 210 Euro in einem durchschnittlichen 30-Tage-Monat.
Der Höchstsatz der Sachleistung im Pflegegrad 2 liegt bei 723 Euro. Sie nutzt davon nur 210 Euro, also 29 Prozent. Demnach stehen Frau Backhaus noch 71 Prozent des Pflegegeld-Höchstsatzes zu. 71 Prozent von 316 Euro sind 224 Euro. Das Geld kann sie sich direkt auszahlen lassen und es an ihre Tochter weitergeben, die für sie die Einkäufe und die Wäsche erledigt. Insgesamt erhält Frau Backhaus von ihrer Pflegekasse also Leistungen im Wert von 434 Euro pro Monat.
Beispiel 2: Werner Klotz
Werner Klotz ist 84 Jahre alt und seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Ansonsten geht es ihm gut. Die Begutachtung hat ebenfalls Pflegegrad 2 ergeben. Seine Frau erledigt einen Großteil des Haushalts. Zusätzlich kommt viermal pro Woche ein Pfleger, der Herrn Klotz rasiert und badet, da seine Frau dafür nicht die nötige Kraft hat. Außerdem macht der Pfleger Mobilisationsübungen mit Herrn Klotz, damit er die noch vorhandene Beweglichkeit behält.
Der Einsatz kostet pro Tag 35 Euro. Bei durchschnittlich 17 Terminen pro Monat ergibt das 595 Euro. Vom Höchstsatz (723 Euro) nutzt Herr Klotz also 82 Prozent. Lässt er sich die restlichen 18 Prozent als Pflegegeld (Höchstsatz: 316 Euro) auszahlen, bekommt er noch einmal 57 Euro für die Haushaltskasse. Insgesamt erhält Herr Klotz von seiner Pflegekasse also Leistungen im Wert von 652 Euro pro Monat.
Zusätzlich können Erna Backhaus und Werner Klotz noch weitere ambulante Leistungen in Anspruch nehmen, etwa den Entlastungsbetrag oder den Betrag für den Verbrauch bestimmter Hilfsmittel.