Verhinderungspflege: Vorübergehende Vertretung für Angehörige
Warum Verhinderungspflege?
Eine Pflegebedürftigkeit kann sehr lange andauern. Manche Pflegende gönnen sich deshalb jahrelang keinen Urlaub, weil sie Mutter, Vater oder Partner nicht alleine lassen wollen. Doch damit schaden sie sich oftmals selbst. Wenn Phasen der Erholung fehlen, werden Pflegende meist selbst irgendwann krank und können sich dann auch nicht mehr kümmern.
Um das zu vermeiden, gibt es das Konzept der Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt. Für einige Tage oder Wochen übernehmen dann Freunde und Verwandte oder Profis die Pflege. In dieser Zeit kann die Hauptpflegeperson ausspannen. Auch wenn die ganz normale Wintererkältung droht, kann die Pflegeperson sich in Ruhe auskurieren, während die Pflege von anderen sichergestellt wird.
Was wird bezuschusst?
Die Pflegeversicherung bezuschusst eine Pflegevertretung für bis zu 42 Tage, also sechs Wochen, im Jahr. Die Tage können beliebig aufgeteilt werden. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten zu Hause versorgt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält, wird dieses während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt. Für die ersten zwei Tage gibt es sogar das volle Pflegegeld, wenn die Pflegekraft nicht länger als acht Stunden da ist.
Wie viel Geld gibt es?
Die Höhe des Zuschusses hängt von mehreren Faktoren ab – dem Pflegegrad und der Person, die die Pflege übernimmt. Kommt ein Pflegedienst, zahlt die Pflegeversicherung einen festen Betrag von maximal 1.612 Euro pro Jahr, also 38,38 Euro pro Tag. Dieser Satz ist für alle Pflegegrade gleich. Übernehmen Freunde oder Verwandte die Pflege, fällt der Zuschuss geringer aus und steigt mit höherem Pflegegrad an (siehe Tabelle). In jedem Fall gibt es das Geld erst ab Pflegegrad 2.
Maximaler Zuschuss von der Pflegeversicherung pro Jahr (= 42 Tage)
Der Pflegedienst bekommt so viel ausbezahlt, wie er in Rechnung stellt. Die Pflegekasse übernimmt davon maximal den genannten Höchstsatz von 38,38 Euro pro Tag. Wenn Privatpersonen die Verhinderungspflege übernehmen, bekommen sie den Verdienstausfall ersetzt. Die Höhe ist allerdings beim genannten Maximalbetrag gedeckelt. Sind die privaten Pfleger nicht (mehr) berufstätig, orientiert sich der Zuschuss am Pflegegeld für den jeweiligen Pflegegrad.
Wann gibt es den Zuschuss?
Um das Geld zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung nötig. Ob dieser vor, während oder nach der Zeit der Verhinderungspflege gestellt wird, ist egal. Entscheidend ist lediglich, dass die 42 Tage pro Jahr nicht überschritten werden.
Sollte das Geld nicht ausreichen, können Pflegebedürftige das Budget der Verhinderungspflege aufstocken. Das funktioniert, indem sie auf einen Teil ihres Kurzzeitpflege-Geldes verzichten. Wer einen Antrag auf „Umwidmung von Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege“ bei der Pflegeversicherung stellen, kann bis zu 806 Euro mehr pro Jahr bekommen. Weitere Details erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einem freien Pflegeberater.