Vergütungszuschlag für Verhinderungspflege

Vergütungszuschlag für Verhinderungspflege

Mit einem Maßnahmenkatalog wollen die 16 Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder die Kurzzeitpflege stärken. Dazu gehört u. a. die Verhinderungspflege mit einem Vergütungszuschlag zu fördern. Das hat die Gesundheitsministerkonferenz in der vergangenen Woche beschlossen.
Eine ältere Frau sitzt lächelnd auf ihrem Bett
Getty Images/Hinterhaus Productions

Planungssicherheit geben

„Wenn pflegende Angehörige erkranken oder sich in wohlverdienten Urlaub begeben, übernimmt die Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege. Die Betroffenen brauchen hier Planungssicherheit. Deshalb sollte der Zuschlag an die Verpflichtung gekoppelt werden, Verhinderungspflegeplätze dauerhaft zur Verfügung zu stellen. So können die Gäste schon frühzeitig einen Platz reservieren“, erläuterte Saarlands Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU).

Entlastung für pflegende Angehörige

Zudem sollen in der Kurzzeitpflege mehr rehabilitative und therapeutische Leistungen erbracht werden. „Wir brauchen diese Maßnahmen dringend, um die Kurzzeitpflege in Deutschland auch für die Zukunft zu stabilisieren. Sie entlastet Krankenhäuser und Pflegeheime und hat deshalb unschätzbaren Wert für unser Gesundheits- und Pflegesystem. Das kommt nicht zuletzt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute“, so die Ministerin.

Nach einem Krankenhausaufenthalt übernehme die Kurzzeitpflege eine enorm wichtige Rolle in der Übergangsphase zwischen der medizinischen und der pflegerischen Behandlung. Sie entlaste Patientinnen und Patienten, pflegende Angehörige und nicht zuletzt Krankenhäuser und Langzeitpflegeeinrichtungen. Dennoch nehme die Zahl der verfügbaren Kurzzeitpflegeplätze ab. Die beschlossenen Maßnahmen seien deshalb dringend nötig.