Leistungsbetrag: Zuschuss für Pflegeheim & Co

Leistungsbetrag: Zuschuss für Pflegeheim & Co

Wenn die Versorgung zu Hause nicht (mehr) möglich ist, ziehen viele Pflegebedürftige in ein Heim. Das kann eine gute Entscheidung sein, zumal die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten mit dem Leistungsbetrag übernimmt. Auch alternative Wohnformen mit Pflege lassen sich damit finanzieren.
Hände, die über zwei älteren Menschen ein Dach bilden
© iStock.com | fotojog

Was ist der Leistungsbetrag?

Der Leistungsbetrag ist der Hauptzuschuss der Pflegeversicherung für sogenannte stationäre Wohnformen. In der Regel ist damit ein Pflegeheim gemeint, in dem die Bewohner leben und pflegerisch versorgt werden. Der Leistungsbetrag soll einen Großteil der Pflegekosten decken. Für Personen mit Pflegegrad 2 zahlt die soziale Pflegeversicherung monatlich bis zu 770 Euro. Mit jeder Stufe steigt der Betrag. Bei Pflegegrad 5 beträgt er 2.005 Euro pro Monat.

Bei gesetzlich Versicherten wird der Leistungsbetrag direkt an das Pflegeheim ausgezahlt. Die Mieter erhalten dann nur noch eine Rechnung für die Kosten, die sie monatlich aus eigener Tasche bezahlen müssen. Privat Versicherte müssen zunächst alles selbst bezahlen und können sich den Leistungsbetrag anschließend von der privaten Pflichtversicherung überweisen lassen. Wer eine private Zusatzversicherung hat, beispielsweise Pflegetagegeld, kann weitere Kosten bei dieser Versicherung geltend machen.

Was müssen Heimbewohner selbst bezahlen?

Der Leistungsbetrag ist dazu gedacht, die Pflegekosten mitzufinanzieren. Die Lebenshaltungskosten müssen Heimbewohner grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen. Sie sind in der Regel etwas höher als die üblichen Kosten für Miete und Verpflegung.

Außerdem deckt der Leistungsbetrag nicht die vollen Pflegekosten. Einen Teil muss jeder selbst übernehmen. Seit Januar 2017 ist dieser Anteil für alle Bewohner eines Pflegeheims gleich hoch. Auf diese Weise wird niemand finanziell bestraft, wenn er mehr Unterstützung benötigt. Dieser Betrag, der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (kurz: EA), wird nach einem festgelegten Schlüssel und anhand der Mieterzusammensetzung für jedes Heim berechnet.).

Wenn einzelne Mieter ein- oder ausziehen, wird der EA angepasst. Stirbt beispielsweise ein Bewohner mit Pflegegrad 4 und zieht ein neuer Mieter mit Pflegegrad 2 ein, sinkt der EA für alle. Zwischen einzelnen Pflegeheimen unterscheidet sich der EA dementsprechend.

Zusammengefasst setzen sich die Kosten also folgendermaßen zusammen:

  • Pflegekosten, die die Pflegeversicherung mit dem Leistungsbetrag übernimmt
  • EA (= restliche Pflegekosten)
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Eventuell Investitions- und Ausbildungszuschlag (je nach Bundesland)

Jedes Heim muss diese Kosten vor Vertragsabschluss so aufschlüsseln, dass Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen können.

Wann gibt es den Leistungsbetrag?

Der Leistungsbetrag wird nicht automatisch ausbezahlt, sobald jemand in ein Pflegeheim zieht. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Daher zahlt die Pflegeversicherung nur dann Geld für das Pflegeheim, wenn eine ambulante Versorgung zu Hause nicht (mehr) möglich ist. Das müssen Sie nachweisen und den Leistungsbetrag anschließend beantragen. Ob das für Sie möglich ist, kann Ihnen ein Mitarbeiter eines Pflegestützpunkts oder ein freier Pflegeberater sagen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Leistungsbetrag für alle stationären Wohnformen gilt. Sie können damit also beispielsweise auch das betreute Wohnen (auch „Wohnen mit Service“ genannt) oder das Leben in einer stationären Hausgemeinschaft mitfinanzieren. Beide Wohnformen ermöglichen mehr Eigeninitiative von Bewohnern und Angehörigen als der Alltag im Pflegeheim.

Für Pflege-WGs, die in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden sind, gilt der Leistungsbetrag hingegen nicht. Denn dabei handelt es sich um eine ambulante Wohnform. Hierfür können Sie die Pflegesachleistung und das Pflegegeld nutzen. Außerdem gibt es weitere Zuschüsse – monatlich und als Anschubfinanzierung. Erkundigen Sie sich danach bei Bedarf bei Ihrer Pflegekasse.