Pflegereform: Pflegende Angehörige üben Kritik

Pflegereform: Pflegende Angehörige üben Kritik

Die wesentlichen Merkmale, die das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mitbringen sollte, scheinen erfüllt: die Stärkung der finanziellen Situation der Pflegeversicherung und eine Entlastung Pflegebedürftiger. Doch es mehrt sich auch Kritik in einzelnen Punkten.
Frau wäscht älterer Frau die Füße
GettyImages/Shestock

Mit dem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Pflegereform steigen zwar für alle Versicherten die Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli, Pflegebedürftige können aber im Gegenzug ab Januar nächsten Jahres mit der Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent und einer Erhöhung der Sachleistung, zum Beispiel für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, in gleicher Höhe rechnen.  

Als positiv bewertet Kornelia Schmid, Vorsitzende des Vereins „Pflegende Angehörige e.V.“ auf Nachfrage von angehoerige-pflegen.de, dass „künftig durch die Reform die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt und somit bei Bedarf auch kurzfristig Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann“.  

Die Einführung eines Entlastungsbudgets als Koppelung aus Mitteln für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sieht Schmid ebenfalls als Fortschritt: „So können Betroffene, die beispielsweise keinen Kurzzeitpflegeplatz gefunden haben, dieses Geld auch zu Zwecken der Verhinderungspflege nutzen. Das war bis zur Reform nur zu 50 Prozent des jährlichen Betrages für die Kurzzeitpflege der Fall.“

Kritik am Pflegeversicherungssystem

Doch nach wie vor hegt die Vereinsvorsitzende und pflegende Angehörige grundsätzlich Kritik am Pflegeversicherungssystem:

„Es muss langfristig entwirrt werden, wir haben viel zu viele verschiedene Budget-Töpfe. Und es bleibt bei aller Nachbesserung eine starke persönliche finanzielle Belastung, wenn jemand pflegebedürftig wird.“  

Als Beispiel nennt Kornelia Schmid, die den gut 600 Mitglieder zählenden Verein seit seiner Gründung im Jahr 2017 als Vorsitzende führt, die steigenden Kosten für die Pflegedienste oder auch den Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger beim Umzug in ein Heim zahlen muss: „Das sind dann schnell mal 2.500 Euro monatlich.“ Daher sehe sie die Erhöhung des Pflegegeldes ambivalent: „Ja, wir sollten dankbar sein darum. Doch es wird all den Preiserhöhungen nicht gerecht.“ 

Gerade in Bezug auf Pflegebedürftige mehrt sich von Interessenvertretungen und Verbänden Kritik an der Reform. 

VdK: Gesetz ist „enttäuschend“ 

Das beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist aus Sicht des Sozialverbands VdK „enttäuschend“. Präsidentin Verena Bentele erklärte gegenüber angehoerige-pflegen.de:  

„Die Erhöhungen des Pflegegelds reichen nicht aus, um die starke Inflation auszugleichen. Der VdK hatte eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert. Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen von der Inflation schnell aufgezehrt sein.“ 

Zudem befänden sich pflegende Angehörige in einer Ausnahmesituation und benötigten zeitweise Entlastung durch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Die VdK-Präsidentin bemängelt, dass ein im Entwurf des PUEG vorgesehenes Infoportal, das eine Übersicht über die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen ermöglicht hätte, aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wieder gestrichen worden sei. Bentele: „Dieses Portal hätte pflegenden Angehörigen auf der Suche nach Entlastung sehr geholfen.“  

Wie geht es weiter? 

Nachdem das PUEG am 26. Mai vom Bundestag verabschiedet wurde, geht es nun in den Bundesrat, der in seiner Sitzung am heutigen Freitag abschließend dazu berät. Nach dessen Zustimmung kann es in Kraft treten.  

Hierzu hat der Gesundheitsausschuss eine Empfehlung abgegeben:

 „Auch wenn die durch den Deutschen Bundestag erfolgten Änderungen am Gesetz, insbesondere zur Zusammenlegung der Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie die Ebnung kommunaler Modellvorhaben begrüßt werden, werden die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen insgesamt weiterhin als noch nicht ausreichend erachtet, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen.“ Aus diesem Grund seien „unverzüglich weitere, strukturelle Reformschritte einzuleiten und die Länder hierbei frühzeitig einzubeziehen“.