Kritik an Gesetzesentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Kritik an Gesetzesentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Der in der vergangenen Woche vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. Kritikern gehen die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Pflege nicht weit genug.
GettyImages/Terry Vine

Wohlfahrtspflegeverbände: Keine wirkliche Strukturreform 

So bemängeln beispielsweise die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme „als besonders besorgniserregend, dass mit diesem Gesetzentwurf erneut keine dringend notwendige Strukturreform der sozialen Pflegeversicherung erfolgt“. 

Positiv bewertet die BAGFW die Neustrukturierung des Begutachtungsverfahrens. Allerdings bedürfe es gesetzlicher Maßnahmen, die den gegenwärtigen Fristüberschreitungen und Begutachtungsdauern zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit von sechs bis neun Monaten entgegenwirkten und den Rechtsanspruch der Versicherten auf einen Bescheid nach 25 Tagen sicherstellten, heißt es in ihrer Erklärung weiter.   

„Wir pflegen“: Kaum Verbesserungen für Pflegebedürftige 

Der Verein „Wir pflegen“ sieht in dem Gesetzesentwurf kaum Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige.  Die Interessenvertretung pflegender Angehöriger kritisiert insbesondere, dass keine bedarfsgerechte qualitative und quantitative Verbesserung der Unterstützungsangebote vorgesehen sei. Gerade Frauen, die nach der Kindererziehung Sorgearbeit leisteten, könnten wachsende Pflegeverantwortung oft nicht mit ihrem Berufsleben vereinbaren, mit verheerenden Auswirkungen für die eigene Rente.“ 

Vereinsvorstand Sebastian Fischer dazu:
„Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Tagespflege analog dem der Kindertagesstätten wurden ebenso wenig aufgegriffen wie die Forderung nach einer Lohnersatzleistung analog dem Elterngeld.“ 

Linksfraktion: Beitragserhöhungen führen an Belastungsgrenze 

Der pflege- und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ates Gürpinar, sieht die geplanten Beitragserhöhung der zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 in Höhe von 0,35 Prozentpunkten kritisch, da diese Menschen mit geringen Einkommen an ihre Belastungsgrenze führe. Seiner Ansicht nach sollten „finanziell starke Schultern endlich mehr Verantwortung für die Pflege tragen.“ 

Gesundheitsminister verteidigt den Entwurf 

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD):

Die Pflegebedürftigen haben unsere volle Solidarität verdient. Da die Kosten von guter Pflege ständig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen. Sowohl in den Heimen, aber ganz besonders auch bei der Pflege zu Hause müssen wir auch die Leistungen deutlich verbessern.“

So plant das BMG unter anderem, zum 1. Januar 2024 sowohl das Pflegegeld als auch die ambulanten Sachleistungen um 5 Prozent zu erhöhen.  

Den ausführlichen Referentenentwurf lesen Sie hier.