Die Wäsche machen, Einkäufe erledigen, Medikamente sortieren, Mahlzeiten zubereiten, beim Waschen oder Anziehen helfen: Pflegende Angehörige müssen oft eine Vielzahl an Aufgaben erledigen oder organisieren. Helfen können dabei die Leistungen der Pflegeversicherung. Doch welche Kosten werden übernommen? Wie kann ich Pflege und Beruf vereinbaren? Welche Hilfsmittel kann ich bekommen? Und wie können die Leistungen optimal kombiniert werden? Solche Fragen lassen sich mithilfe einer Pflegeberatung klären, die kostenfrei und unabhängig ist.
So sieht der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung aus
Nach Paragraf 7a des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI hat jede und jeder Versicherte Anspruch auf Beratung, die oder der Pflegeleistungen beantragt oder bereits einen Pflegegrad hat. Auch die Pflegepersonen haben – mit Zustimmung des Pflegebedürftigen – einen eigenen Anspruch auf Beratung. Pflegeberater und Pflegeberaterinnen sind Fachkräfte aus dem Bereich Pflege und Sozialversicherung, die neutral und unabhängig informieren.
Ihre Aufgabe ist es,
- den Hilfebedarf genau zu ermitteln,
- einen individuellen Versorgungsplan mit allen notwendigen Maßnahmen und Sozialleistungen zu erstellen,
- auf die für die Durchführung des Versorgungsplans notwendigen Maßnahmen hinzuwirken – zum Beispiel durch Hilfe bei Anträgen und Genehmigungsverfahren –, sie zu überwachen und zu dokumentieren und
- über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.
Zu welchen Themen kann eine Pflegeberatung informieren?
Zu den wichtigsten Beratungsthemen zählen Pflegeleistungen und ihre Finanzierung. Die Berater und Beraterinnen kennen alle gesetzlichen Angebote und helfen Ihnen, die richtigen auszuwählen und zu beantragen. Sie beraten auch zu Hilfsmitteln sowie zu erforderlichen Umbauten in der Wohnung. Adressen von passenden Anbietern in Ihrer Region bringen die Fachkräfte ebenfalls mit.
Wer Fragen zum Betreuungsrecht oder zum Verfassen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hat, kann diese ebenfalls in der Pflegeberatung stellen. Unterstützung von den Pflegeberatern gibt es auch für die pflegenden Angehörigen: Die Fachleute geben ihnen praktische Tipps, beraten zur Organisation der Pflege, zu Pflegeschulungen und Entlastungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt sind sie einfühlsame Ansprechpartner für alle Sorgen und Probleme rund um die Pflege.
Pflegekurse können wichtiges Wissen vermitteln und die Pflege dadurch deutlich erleichtern. Besonders praktisch sind Online-Angebote, die überall und jederzeit wahrgenommen werden können. Für die Kursteilnehmenden sind Pflegekurse kostenfrei.
Wie bekommen Sie eine Pflegeberatung?
Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, ist die zuständige Pflegekasse verpflichtet, Ihnen ein Beratungsangebot innerhalb der nächsten zwei Wochen zu machen. Sie kann dafür entweder unter Nennung einer Kontaktperson einen konkreten Termin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind und der innerhalb dieser Zeit eingelöst werden kann.
Außerdem muss die Pflegekasse auch bei vielen anderen Anlässen eine Beratung anbieten – eigentlich jedes Mal, wenn Sie eine bestimmte Pflegeleistung beantragen. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, bei Veränderungen der Pflegesituation Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wichtig: Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist freiwillig, aber unbedingt empfehlenswert und für Ratsuchende kostenfrei.

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Wie unterscheidet sich die Pflegeberatung bei privat und gesetzlich Versicherten?
Für gesetzlich Versicherte stehen Berater der Pflegekassen oder Pflegestützpunkte (Adressen finden Sie hier) zur Verfügung. Auch die freien Wohlfahrtsverbände bieten Pflegeberatung an.
Für privat Versicherte ist die Compass Private Pflegeberatung zuständig.
Alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen können außerdem kostenfreien telefonischen Rat bei der Servicenummer von compass unter 0800 101 88 00 oder beim Pflegetelefon der Bundesregierung unter 030/20 17 91 31 einholen.
Digitalen Rat rund um die Pflege erhalten Sie auf dem Pflege Service Portal sowie mit der App „pflegecompass“, die gratis im Google Play Store oder Apple App Store heruntergeladen werden kann.
Wann ist eine Pflegeberatung verpflichtend?
Neben der freiwilligen Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI gibt es auch Situationen, in denen eine regelmäßige Beratung verpflichtend ist. Laut Paragraf 37 Abs. 3 SGB XI ist das der Fall, wenn Sie Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst für pflegerische Maßnahmen in Anspruch nehmen. Diese Beratungseinsätze sollen einerseits die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und andererseits die Angehörigen unterstützen. Die verpflichtende Pflegeberatung findet normalerweise in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Jeder zweite Beratungseinsatz darf aber auch per Videogespräch durchgeführt werden, beginnend mit einem Beratungstermin vor Ort.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Achtung: Wenn Sie die Beratung nach Paragraf 37 Abs. 3 SGB XI nicht abrufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall sogar ganz entziehen.
In welcher Form findet die Pflegeberatung statt?
Persönlich: Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI findet meist beim Pflegebedürftigen zu Hause statt – wenn dieser es so wünscht. Sie kann aber auch an einem anderen Ort, etwa in einer Beratungsstelle, wahrgenommen werden. Bei der Beratung nach Paragraf 37 Abs. 3 SGB XI, das heißt bei der verpflichtenden Beratung bei Pflegegeldbezug, muss zumindest jeder zweite Termin im eigenen Zuhause stattfinden, wobei der erste Termin ein Beratungsbesuch bei Ihnen vor Ort sein muss.
Telefonisch: Gerade bei geringerem oder ergänzendem Beratungsbedarf ist häufig ein Telefonat ausreichend. Wichtig: Im Bereich der Beratung bei Pflegegeldbezug (§ 37 Abs. 3 SGB XI) ist eine telefonische Beratung nicht möglich.
Per Videogespräch: Oft wird mittlerweile Pflegeberatung auch per Videogespräch angeboten. Sie ermöglicht ein (fast) persönliches Gespräch mit geringem Aufwand und erleichtert die Teilnahme von Angehörigen, die weiter entfernt von dem Pflegebedürftigen wohnen.
Pflegeberatung: Hilfe für die Organisation der Pflege zu Hause
Um einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung sowie individuelle Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung zu bekommen, kann es hilfreich sein, sich von dafür qualifizierten Personen beraten zu lassen. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig um eine Pflegeberatung kümmern und sich nicht scheuen, diese Hilfe anzunehmen. Schließlich trägt eine gute Beratung dazu bei, alle von der Pflegesituation Betroffenen zu entlasten und den Pflegealltag besser zu organisieren.