Beirat stellt Konzept zur Entlastung pflegender Angehöriger vor
Der Bericht enthalte konkrete Vorschläge, wie pflegende Angehörige durch eine Weiterentwicklung der Familienpflegezeit und die Einführung einer Entgeltersatzleistung besser unterstützt und entlastet werden könnten, teilt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit.
Mit dem Teilbericht reagiere der Beirat auf die Pläne der Bundesregierung, das Pflegezeit- und das Familienpflegegesetz weiterzuentwickeln.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte:
„Pflegende Angehörige leisten enorm viel. Sie machen es möglich, dass viele Menschen ihren Wunsch nach einem Alt-Werden in vertrauter Umgebung verwirklichen können. Sie übernehmen damit auch eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (…) Sie müssen besser unterstützt werden und finanziell abgesichert sein, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Deshalb setze ich mich für eine Lohnersatzleistung ein.“
Staatliche Lohnersatzleistung als Unterstützung für Pflegende
Die Bundesregierung plane, pflegende Angehörige mir einer staatlichen Entgeltersatzleistung zu unterstützen, wenn sie die Arbeitszeit reduzieren, damit sie Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren können.
60 % der Pflegenden seien Frauen. Deshalb sei dem unabhängigen Beirat das Thema Geschlechtergerechtigkeit besonders wichtig.
Laut BMFSFJ wolle der Beirat ein Modell entwickeln, das sowohl Frauen als auch Männern eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglicht.
Der Beirat betonte die Bedeutung, die Pflegeverantwortung auf mehrere Geschlechter zu verteilen und ermutigte Pflegende, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.
Der Teilbericht werde nun vom Bundesseniorenministerium geprüft. 2023 soll dann der vollständige Bericht vorliegen.
Den Teilbericht finden Interessierte zum Nachlesen auf der Website des BMFSFJ.
Weitere Informationen zum Beirat und dessen Mitgliedern, sowie umfangreiche Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gibt es auf der Website „Wege zur Pflege“ des BMFSFJ.
Der unabhängige Beirat
Der Unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 auf Grundlage von § 14 Familienpflegezeitgesetz ins Leben gerufen. Er beschäftigt sich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und begleitet die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Der Beirat besteht aus 21 Mitgliedern, die vom BMFSFJ ernannt werden. Diese sind Vertreterinnen oder Vertreter von fachlich betroffenen Interessenverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebenden, Wohlfahrtsverbänden und Seniorenorganisationen sowie der sozialen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung. Alle 4 Jahre legt der Beirat der Bundesregierung einen Bericht vor – erstmals im Juni 2019.