Die Patientenverfügung: Vorsorge treffen, Klarheit schaffen

Die Patientenverfügung: Vorsorge treffen, Klarheit schaffen

„Vorsicht ist besser als Nachsicht“ ist eine dieser Binsenweisheiten, der die meisten von uns wohl zustimmen würden. Dennoch beschäftigen wir uns ungern damit, was passieren soll, wenn wir einmal nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden und für uns Sorge zu tragen. Wer soll sich kümmern, wenn wir keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können – und um was genau und wie? Frühzeitig an die rechtliche Vorsorge zu denken, schafft Klarheit für alle Beteiligten – zumal mit der Patientenverfügung ein mittlerweile bewährtes Instrument zur Verfügung steht.

Eine Seniorin unterschreibt mit einem Kugelschreiber ihre Patientenverfügung.
GettyImages/Westend61
Inhaltsverzeichnis
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    Zugegeben – niemand denkt gern über die Möglichkeit oder Auswirkungen eines schlimmen Unfalls, einer schweren Erkrankung oder sogar den eigenen Tod nach. Dennoch ist es – etwa nach einer schweren Diagnose oder auch im fortgeschrittenen Alter – wichtig, genau dies zu tun. Indem Sie mit Angehörigen und Nahestehenden über Ängste und Sorgen, aber vor allem auch Wünsche für den Ernstfall sprechen, sorgen Sie für Klarheit, was Sie wollen oder nicht wollen. Mit einer schriftlich fixierten Willensäußerung zu Lebzeiten und bei guter Gesundheit entlasten Sie sich selbst und Ihre Liebsten noch mehr.

    Welche Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge gibt es?

    Um für den Fall der Fälle vorzusorgen, haben Sie grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten. Zu den drei wesentlichen zählen die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und eben die Patientenverfügung. Letztere stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor.

    Wie verbreitet sind Patientenverfügungen?

    Was regelt die Patientenverfügung?

    Die wohl bekannteste rechtliche Vorsorgemöglichkeit ist die 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Patientenverfügung. In ihr können Sie schriftlich festhalten, welche medizinischen Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr aktiv einwilligen oder ablehnen können, möchten oder eben auch nicht. Damit sorgen Sie für Situationen vor, in denen Sie beispielsweise nach einem Unfall oder infolge einer Erkrankung nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig sind.

    Eine Pflicht zur Patientenverfügung gibt es nicht. Sind Patienten nicht in der Lage, selbst zu entscheiden, werden in der Regel die nächsten Angehörigen hinzugezogen, um den mutmaßlichen Willen des oder der Betroffenen zu ermitteln. Hier kann es schwierig werden, wenn Sie nie über Ihre konkreten Wünsche gesprochen und Ihre Nächsten damit überhaupt erst befähigt haben, in Ihrem Sinne zu entscheiden. Auch hier kann die Patientenverfügung vorsorgen und entlasten, weil Sie zum einen selbst reflektieren und klar formulieren müssen, Ihre Angehörigen aber auch die Möglichkeit haben, spätestens im Ernstfall nachlesen zu können, was Sie sich wünschen oder eben nicht.

    Zugleich wiegt Ihr eigener, schriftlich fixierter Wille in der Regel mehr als die Äußerungen von Angehörigen. Sollten Sie also das Gefühl haben, mit Ihren Nächsten nicht über solche Themen sprechen zu können oder zu wollen, oder sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihre Wünsche nicht verstanden oder respektiert werden, ist das Aufsetzen einer Patientenverfügung auch hier der beste Weg, um sicherzustellen, dass Ihr eigenes Wort am Ende gilt.

    Aber: Ihr gesprochenes Wort zählt immer vor dem schriftlichen. Das heißt, solange Sie ansprechbar und einwilligungsfähig sind, erfolgen medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe immer nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, unabhängig davon, was Sie in Ihrer Patientenverfügung festgelegt haben. Die Patientenverfügung greift ausdrücklich nur und erst dann, wenn Sie selbst sich nicht mehr äußern können.

    Notvertretungsrecht

    Seit vergangenem Jahr greift das sogenannte Notvertretungsrecht von Ehepartnern, das diesen in medizinischen Notfällen Entscheidungen gestattet, allerdings maximal für die Dauer von sechs Monaten. Anschließend muss, sofern weder Patientenversorgung noch Vorsorgevollmacht vorliegen, das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der im Sinne des oder der Betroffenen Entscheidungen treffen darf.

    Was steht in einer Patientenverfügung?

    Damit eine Patientenverfügung wirksam und im Ernstfall bindend ist, müssen die jeweiligen Wünsche sehr klar und eindeutig formuliert sein . Halten Sie deshalb keine abstrakten oder allgemeinen Dinge fest, sondern beschreiben Sie konkrete Szenarien. Nicht auf Maschinen angewiesen sein zu wollen, reicht beispielsweise nicht aus, denn hier ist keine Unterscheidung zwischen einem Beatmungsgerät und einer Insulinpumpe möglich. Beides sind Maschinen und obwohl man auf beide angewiesen sein kann, kann Erstere akut lebenswichtig sein und einen gravierenden Eingriff darstellen, während Letztere ein Mittel ist, um eine chronische Erkrankung – in der Regel ohne große Einschränkungen in der Lebensqualität – zu managen.

    Das Bundesministerium der Justiz stellt auf seinem Internetauftritt Textbausteine zur Formulierung einer Patientenverfügung auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtslage sowie eine Broschüre mit weiteren Informationen zur Patientenverfügung zur Verfügung.

    Außerdem finden Sie Beispiele für Formulierungen in unserem kostenfreien Online-Pflegekurs „Rechtliche Vorsorge“.

    Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

    Eine gültige Patientenverfügung können Sie nur aufgeben, wenn Sie volljährig und juristisch einwilligungsfähig sind. Das heißt, Sie müssen in der Lage sein, die von Ihnen aufgeführten medizinischen Szenarien und Maßnahmen mit ihren Risiken und Implikationen einschätzen und eine entsprechend informierte Entscheidung treffen zu können.

    Ansonsten reicht es aus, die Patientenverfügung in Textform aufzuschreiben und anschließend zu unterzeichnen. Sie darf sowohl elektronisch als auch handschriftlich verfasst sein, solange sie leserlich ist. Hilfreich kann auch das Hinzufügen Ihres vollständigen Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums sein und des Datums der Unterzeichnung.

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    Wie sollten Sie eine Patientenverfügung aufbewahren?

    Wenn Sie Ihre konkreten Wünsche und Vorstellungen für den Ernstfall aufgeschrieben und unterzeichnet haben, ist es wichtig, dass Sie diese für den Notfall zugänglich machen. Weiß niemand von der Existenz der Patientenverfügung, kann diese auch nicht berücksichtigt werden.

    Informieren Sie Ihre Familienmitglieder oder andere Ihnen nahestehende Menschen also über die Existenz der Patientenverfügung und am besten auch über den Ort der Aufbewahrung. Noch besser: Erstellen Sie Kopien und übergeben Sie diese zur sicheren Verwahrung. Bedenken Sie aber, dass die entsprechende Person jemand sein sollte, der oder die im Notfall auch informiert wird und über die Existenz der Verfügung aufklären kann.

    Empfehlenswert kann auch das Hinterlegen einer Kopie bei Ihrem Haus- oder behandelndem Arzt sein. Sind Sie in einer Pflege- oder Betreuungseinrichtung untergebracht, sollten Sie auch dort eine Kopie abgeben. Alternativ können Sie selbst die entsprechenden Dokumente immer bei sich tragen, zum Beispiel in elektronischer Form auf dem Handy oder – je nach Umfang – in Papierform in der Brieftasche oder im Portemonnaie.

    Zentrales Vorsorgeregister

    Privatpersonen können ihre Patientenverfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. So können behandelnde Ärzte, medizinische Einrichtungen oder auch das Betreuungsgericht im Ernstfall checken, ob für den oder die Betroffenen eine Patientenversorgung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt.

    Eine weitere, handlichere Möglichkeit bieten sogenannte Notfallkarten, die Sie online oder beispielsweise in Apotheken käuflich erwerben oder auch problemlos selbst anfertigen können. Das scheckkartengroße Dokument sollte Ihren Namen, ggf. Ihre Anschrift sowie wichtige medizinische Informationen enthalten, beispielsweise Ihre Blutgruppe, Allergien oder lebensnotwendige Medikationen. Zudem können Sie hier – zumal wenn Sie sich eine eigene Vorlage erstellen – eine Kontaktperson für den Notfall vermerken, die dann wiederum eine Kopie Ihrer Patientenverfügung vorlegen kann.

    Oder Sie nutzen bequem die von uns für Sie angefertigte Vorlage, die Sie nachstehend kostenlos herunterladen können.

    Notfallkarte fürs Portemonnaie

    Tragen Sie wichtige Informationen, etwa welche Vorsorgedokumente vorliegen und wer zu informieren ist, immer bei sich - mit unserer taschengerechten Notfallkarte.

    „Mit Auswahl von ‚Download anfordern‘ erhalten Sie die Übersicht als Download an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

    Wann sollte ich eine Patientenverfügung verfassen?

    Ganz grundsätzlich sollten Sie eine Patientenverfügung am besten zu einem Zeitpunkt verfassen und unterschreiben, zu dem Sie noch voll handlungs- und entscheidungsfähig und bei relativ guter Gesundheit sind. Unfälle können jeden Tag passieren, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.

    Ansonsten empfiehlt sich das Verfassen einer Patientenverfügung insbesondere dann, wenn eine schwere oder die Lebensqualität entscheidend beeinträchtigende Erkrankung diagnostiziert wurde. Zudem wissen wir, dass das Risiko für schwerwiegendere Erkrankungen mit dem Alter zunehmen, sodass es mit jedem runden Geburtstag sinnvoller wird, Vorsorge zu treffen.

    Wie lange bleibt eine Patientenverfügung gültig?

    Grundsätzlich verfällt eine Patientenverfügung nicht, Sie können diese aber jederzeit widerrufen, indem Sie sie entweder vernichten oder auch den Widerruf schriftlich festhalten und so – zusammen mit der ursprünglichen Verfügung – dokumentieren. Haben Sie Kopien der Verfügung an Vertraute ausgehändigt, verlangen Sie auch diese zurück. Haben Sie die Verfügung gleich online abgeschlossen und vielleicht auch hinterlegt, kümmern Sie sich auch hier um eine Löschung.

    Online-Patientenverfügung

    Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung online zu erstellen. Hierzu können Sie zum Beispiel die interaktive Vorlage der Verbraucherzentralen nutzen. Dort wählen Sie dann die Behandlungssituationen aus, für die Ihre Patientenverfügung gelten soll. Sie können die Bearbeitung des Online-Dokuments jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Danach werden Ihre Daten gelöscht. Haben Sie Ihre Patientenverfügung online fertig aufgesetzt, können Sie sie auf Ihrem Computer abspeichern, ausdrucken, datieren und unterzeichnen.

    Grundsätzlich sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig überprüfen und sich zum Beispiel vergewissern, ob Ihre getroffenen Wünsche noch mit Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihren Werten übereinstimmen. Zudem können sich neue medizinische Behandlungsoptionen für bestimmte Krankheitsbilder ergeben, die Ihre Wünsche oder Vorstellungen hinsichtlich einer solchen Erkrankung vielleicht noch einmal verändern.

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