In einer Untersuchung gab etwa einer von fünf Menschen über 65 Jahren an, in den letzten zwölf Monaten Schwindelgefühle verspürt zu haben. Im Alter ist die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen, die das schwankende Gefühl in den Alltag bringen – etwa Herz-Kreislauf-Störungen – erhöht. Gleichzeitig führt Schwindel zu weiteren Unsicherheiten: Wenn sich alles dreht, steigt das Risiko für Stürze. Daher gehört länger andauernder Schwindel immer abgeklärt.
Wenn Ihrem Familienmitglied schwindlig ist, helfen oft frische Luft und das Hochlegen der Beine. Es gibt aber auch Situationen, in denen ärztliche Hilfe nötig ist. Unser Ampelsystem zeigt Ihnen anschaulich, wann Sie bei Schwindelsymptomen abwarten können und wann der Gang in die Praxis oder gar das Krankenhaus empfehlenswert ist.
Was passiert bei Schwindel im Körper?
Damit wir uns sicher in der Wohnung oder im Freien bewegen können, verarbeitet unser Gehirn ständig Informationen aus verschiedenen Sinnesorganen. Hier spielen das Gleichgewichtsorgan im Innenohr, das Sehvermögen und die Rezeptoren in Haut, Muskeln sowie Gelenken eine wichtige Rolle. Sie liefern Signale, mit denen das Gehirn ein Gesamtbild über die Lage des Körpers erhält.
Doch manchmal kommt es zu Widersprüchen, etwa weil die Augen etwas anderes wahrnehmen als das Gleichgewichtsorgan. Dann gerät das Gehirn „aus dem Takt“ – Ihrem Familienmitglied wird schwindlig. Das muss aber, wie bereits erwähnt, nicht unbedingt an der unterschiedlichen Reizwahrnehmung liegen: Manchmal kann das Gehirn die Eindrücke nicht mehr richtig verarbeiten. Achtung: Auch Giftstoffe wie Alkohol können die Reizverarbeitung stören.
So äußert sich Schwindel bei Pflegebedürftigen
Pflegebedürftige nehmen Schwindel sehr unterschiedlich wahr. Ihr Angehöriger kann Ihnen von Schwank- oder Drehgefühlen berichten. Vielleicht beobachten Sie auch Unsicherheiten beim Gehen oder Stehen – darauf deutet beispielsweise hin, dass Ihr Familienmitglied beide Hände ausstreckt und stets nach einer Möglichkeit zum Festhalten sucht.
Manchmal klagen Betroffene über die Angst, ohnmächtig zu werden. Pflegebedürftige mit Schwindel bewegen sich erfahrungsgemäß weniger. Sie bleiben lieber sitzen, aus Angst zu stürzen. Achten Sie auch auf mögliche Begleitsymptome, wie Sehstörungen, Ohrgeräusche, Herzbeschwerden, Atemprobleme oder Übelkeit.
Welche Arten von Schwindel können bei Pflegebedürftigen auftreten?
Feine Kristalle im Gleichgewichtsorgan, Migräne, Durchblutungsstörungen, Medikamente und psychische Belastungen – das und vieles mehr begünstigt Schwindel. Mediziner teilen Schwindel verschiedene Ursachen und Formen zu. Alle davon sollten Sie ernst nehmen – schließlich beeinträchtigt das drehende und schwankende Gefühl das Wohlbefinden teilweise stark. Das kann soweit gehen, dass Ihr Angehöriger aus Furcht vor einem Sturz nicht mehr das Haus verlässt.
- Lagerungsschwindel (gutartig): Tritt der Schwindel Ihres Angehörigen vor allem beim Umdrehen im Bett oder beim Aufrichten des Kopfes auf? Dann könnte es sich um gutartigen Lagerungsschwindel handeln. Die Beschwerden entstehen meist durch kleine Kristalle im Gleichgewichtsorgan, die in Bewegung geraten. Der Anfall dauert in der Regel nur wenige Sekunden bis zu einer Minute, kann aber mit Übelkeit, Erbrechen oder verschwommenem Sehen einhergehen. Menschen zwischen 50 und 60 Jahren sind besonders häufig betroffen.
- Beidseitige Gleichgewichtsstörung (bilaterale Vestibulopathie): Bei dieser Störung funktioniert das Gleichgewichtssystem auf beiden Seiten nicht mehr richtig. Typisch ist, dass Ihr Angehöriger vor allem beim Gehen im Dunkeln oder auf unebenem Boden wankt. Auch eine verwackelte Sicht unter (Kopf-)Bewegungen kann ein Anzeichen sein. In Ruhe verschwinden die Beschwerden im Normalfall wieder. Die Ursachen der bilateralen Vestibulopathie sind vielfältig – unter anderem können Medikamente, Nervenstörungen oder Erkrankungen des Kleinhirns dahinterstecken.
- Zentral bedingter Schwindel: Wenn die Ursache des Schwindels im Gehirn liegt, etwa durch eine Durchblutungsstörung, neurologische Erkrankung oder einen Tumor, sprechen Ärzte vom zentralen Schwindel. Dieser kann sich über wenige Sekunden bis mehrere Tage erstrecken. Oft treten zusätzliche Symptome auf: Probleme beim Sprechen, Schlucken oder Sehen sowie Lähmungserscheinungen.
- Kreislaufbedingter Schwindel (orthostatisch): Diese Schwindelform zeigt sich vor allem nach dem schnellen Aufstehen aus dem Sitzen oder Liegen – dabei erhalten das Gehirn und das Gleichgewichtssystem nicht genügend Blut. Ihr Angehöriger fühlt sich dann kurz benommen oder hat das Gefühl, gleich ohnmächtig zu werden. Der orthostatische Schwindel entwickelt sich durch einen niedrigen Blutdruck, zum Beispiel ausgelöst durch Medikamente.
- Seelisch bedingter Schwindel (psychogen): Die Psyche und der Körper sind eng miteinander verknüpft, das zeigt sich auch beim Schwindel. Belastende Situationen, beispielsweise beim Abschied eines geliebten Menschen oder durch eine schwere Krankheit, können einen kaum zuzuordnenden Schwindel auslösen. Ihr Familienmitglied fühlt sich dann wie benommen. Dazu können sich unter anderem Angst, Herzrasen und Zittern gesellen.
Mit dem Alter lässt die Sehkraft nach, das Gehör wird schlechter, Muskeln und Reaktionsvermögen nehmen ab. Das beeinträchtigt auch das Gleichgewicht, besonders in Kombination mit Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Parkinson. Mit regelmäßiger körperlicher Aktivität und gezielten Gleichgewichtsübungen kann Ihr Angehöriger Stürzen vorbeugen.
5 Hausmittel bei Schwindel
Scheint der Schwindel harmlos zu sein, gibt es also keine Begleitsymptome wie Lähmungen, Sprachstörungen oder Bewusstlosigkeit, können Sie zunächst Hausmittel ausprobieren. Lassen Sie den Schwindel im Zweifel aber immer ärztlich abklären. Das gilt vor allem, wenn er häufiger auftritt oder länger anhält.
Diese Hausmittel können Schwindel lindern:
- Ein großes Glas Wasser trinken: Viele ältere Menschen trinken zu wenig, weil bei ihnen das Durstgefühl nachlässt. Wer zu wenig trinkt, bei dem bremst sich der Blutfluss aus. Das wiederum schränkt die Versorgung mit Sauerstoff und Nährstoffen ein, Schwindel kann entstehen.
- Beine hochlegen: Sorgt eine Kreislaufschwäche für das Schwindelgefühl, legen Sie die Beine Ihres Familienmitglieds höher, beispielsweise auf ein Kissen. Dadurch gelangt das Blut schneller ins Gehirn.
- Traubenzucker essen: Ist ein niedriger Blutzucker die Ursache für die Schwindelgefühle, kann ein Stück Traubenzucker oder ein Apfel helfen.
- Ingwer essen oder trinken: Der gelben Knolle werden durchblutungsfördernde Eigenschaften zugeschrieben, außerdem soll sie bei Übelkeit helfen. Bereiten Sie Ihrem Angehörigen eine Tasse Ingwertee zu oder reichen Sie ihm ein kleines, geschältes Stück zum Kauen.
- Kalter Waschlappen auf den Hals: Oft führt niedriger Blutdruck bei Pflegebedürftigen zu Schwindel. Legen Sie einen kalten Waschlappen an die Seite des Halses. Dort sitzen spezielle Sensoren, die den Blutdruck mitregulieren.

Die Schwindel-Ampel
Unsere Schwindel-Ampel hilft Ihnen, besser einzuschätzen, wann bei Schwindel Hausmittel genügen und wann ärztliche Hilfe nötig ist.
Hausmittel, Arzt oder Krankenhaus – So reagieren Sie bei Schwindel
Schwindel kann Pflegebedürftige verängstigen und Angehörige verunsichern. Auf den ersten Blick ist oft nicht klar, ob der der Auslöser harmlos oder behandlungsbedürftig ist.
Grundsätzlich gilt: Beobachten Sie genau, wie stark der Schwindel ist, wie lange er anhält und ob weitere Symptome hinzukommen. Danach richten Sie dann die folgenden Maßnahmen aus:
- Hausmittel: Schnelle Tipps, wie ein Glas Wasser, die Beine hochlegen oder ein Stück Traubenzucker, eignen sich nur für unkomplizierte Schwindelanfälle. Solange Ihr Angehöriger gut ansprechbar ist, keine Schmerzen hat und sich schnell wieder erholt, spricht nichts gegen diese Hausmittel. Erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem Befinden Ihres Familienmitglieds. Verändert sich der Schwindel, wird er beispielsweise stärker oder kommen weitere Beschwerden wie starke Kopfschmerzen hinzu, suchen Sie einen Arzt auf.
- Arztpraxis: Leidet Ihr Angehöriger häufiger unter Schwindel, dauern die Schwindelattacken immer länger an oder ist Ihr Familienmitglied zunehmend unsicher beim Gehen, ist das ein Fall für den Mediziner. Das Gleiche gilt, wenn noch andere Beschwerden hinzukommen, etwa Übelkeit, Ohrensausen oder Zittern. Suchen Sie auch gemeinsam die Arztpraxis auf, wenn Herz-Kreislauf-Erkrankungen bzw. neurologische Vorerkrankungen bekannt sind oder der Schwindel mit der Medikamenteneinnahme zusammenhängen könnte.
- Krankenhaus: Die Notaufnahme ist für unaufschiebbare Krankheitsfälle zuständig, die schnelle Hilfe erfordern. Das ist beispielsweise bei Schwindel mit einer Bewusstlosigkeit, Sprachstörung oder Lähmung der Fall. Auch wenn die Atmung unregelmäßig oder Ihr Familienmitglied nicht mehr ansprechbar ist, sollten Sie einen Rettungswagen alarmieren. Da Brustschmerzen, Sehstörungen und Fieber in Verbindung mit Schwindel auf einen Notfall hindeuten können, ist auch hier der Gang ins Krankenhaus sinnvoll.
Wir haben auch einen Ratgeber zu den Themen Atemprobleme, Fieber, Magen-Darm und Hautreaktionen für Sie verfasst – erfahren Sie, wie Sie dabei richtig reagieren.
