Pflegegrad beantragen: Erste Schritte (Teil 1)

Pflegegrad beantragen: Erste Schritte (Teil 1)

Wird Ihr Angehöriger pflegebedürftig, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Pflegegrad beantragen. Warum das so ist, wer einen Pflegegrad beantragen kann und welche Dinge Sie beachten sollten, möchten wir Ihnen in diesem Artikel erklären.
Pflegegrad beantragen, Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
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Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, die vor dem Beantragen auftreten. Im Anschluss daran hilft Ihnen unser separater Artikel zum Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades weiter.

Der Antrag auf einen Pflegegrad

Muss ich eine Pflegestufe oder einen Pflegegrad beantragen?

Die verschiedenen Begriffe verwirren Sie und Ihren Angehörigen vielleicht. Wer noch nie damit zu tun hatte, findet sich tatsächlich schwer zurecht. Zu viele verschiedene Fachbegriffe tummeln sich rund ums Thema Pflege. Die beiden bekanntesten sind der Pflegegrad und die Pflegestufe. Was also müssen Sie nun eigentlich beantragen, wenn Ihr Angehöriger Hilfe braucht? Sie dürfen beruhigt sein, denn beide Begriffe meinen dasselbe. Der Pflegegrad ist der neuere Begriff und hat die Pflegestufe ersetzt. Bis einschließlich 31.12.2016 sprach man von der Pflegestufe. Seit 2017 hat sich der Begriff geändert und Sie beantragen keine Pflegestufe mehr, sondern einen Pflegegrad. Im Prinzip geht es aber immer um die eine Sache: Ihr Angehöriger benötigt Unterstützung, weil er pflegebedürftig geworden ist und diese Unterstützung soll nun beantragt werden.

Muss ich einen bestimmten Pflegegrad beantragen?

Nein! Es gibt 5 verschiedene Pflegegrade. Ihr Angehöriger muss aber keine bestimmte Einstufung beantragen – diese legt die Pflegekasse selbstständig fest. Fünf Pflegegrade gibt es deshalb, um jedem Menschen, der Hilfe braucht und pflegebedürftig ist, gerecht zu werden. Wer nur wenig Unterstützung braucht, bekommt daher eine niedrigere Einstufung als jemand, der schwerst pflegebedürftig ist. Die genaue Einteilung müssen Sie als Angehöriger nicht übernehmen, das übernimmt die Pflegekasse für Sie.

Wann ist mein Angehöriger pflegebedürftig?

Eine Frage, die sich viele Betroffene und deren Angehörige stellen: Woher weiß ich eigentlich, ob mein Angehöriger pflegebedürftig ist? Im Grunde können Sie es nur vermuten. Beobachten Sie gemeinsam, ob sich alltägliche Dinge verändert haben. Konnte Ihr Angehöriger früher seinen Haushalt selbstständig führen und kann dies jetzt nicht mehr? Hat er zunehmend Schwierigkeiten, den Weg nach Hause zu finden? Oder tut er sich schwer an Treppen und Unebenheiten? Alle Dinge, die das alltägliche Leben Ihres Angehörigen einschränken, zählen hier.

Pflegebedürftig ist nach der aktuellen gesetzlichen Definition derjenige, der im Alltag nicht mehr selbstständig zurechtkommt und Hilfe benötigt. Trifft dies auf Ihren Angehörigen zu, sollte er einen Pflegegrad beantragen. Scheuen Sie sich bitte nicht, dies zu tun. Möglicherweise haben Sie am Anfang Zweifel, ob der Bedarf groß genug ist. Aber genau dafür gibt es verschiedene Pflegegrade und ausgebildete Gutachter, die den Hilfebedarf überprüfen. Selbst wenn der Bedarf als zu gering eingestuft werden sollte, hat Ihr Angehöriger dadurch keinen Nachteil. Führt sein Antrag aber zur Erteilung eines Pflegegrades, profitiert er von der zugesprochenen Unterstützung.

 

Wie bekommt mein Angehöriger einen Pflegegrad?

Wenn Ihr Angehöriger pflegebedürftig geworden ist, darf er finanzielle und praktische Hilfen in Anspruch nehmen. Um seinen Hilfebedarf aber klar festzustellen und einzuordnen, muss zunächst von offizieller Seite ein Gutachten erstellt werden. In der Praxis sieht das wie folgt aus: Ihr Angehöriger muss zuerst den Pflegegrad beantragen. Im Anschluss kommt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, kurz MDK, (bei Privatversicherten ein Gutachter von Medicproof) und überprüft verschiedene Dinge.

Es geht darum, herauszufinden, bei welchen Dingen Ihr Angehöriger Unterstützung braucht. Konkret prüft der Gutachter zum Beispiel, ob Ihr Angehöriger noch alleine essen kann, sich in seiner Wohnung zurechtfindet und benötigte Medikamente selbstständig einnehmen kann. Nach dieser Prüfung wird ein Gutachten erstellt, das alle wichtigen Informationen zur Hilfebedürftigkeit Ihres Angehörigen enthält. Und mit Hilfe dieses Gutachtens vergibt die Pflegekasse schließlich einen persönlichen Pflegegrad.

Warum ist es wichtig, einen Pflegegrad zu beantragen?

Nur wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat, kann er Unterstützung beanspruchen. Mögliche Unterstützungen sind beispielsweise Pflegesachleistungen, Hilfsmittel oder ein Platz im Pflegeheim. Es genügt nicht, wenn Sie persönlich angeben, dass Ihr Angehöriger pflegebedürftig ist, es muss offiziell festgestellt werden. Den Pflegegrad zu beantragen ist der einzige Schritt, diese offizielle Anerkennung zu bekommen. Denn nur mit Pflegegrad ist Ihr Angehöriger quasi schwarz auf weiß pflegebedürftig.

 

Kann jeder einen Pflegegrad bekommen?

Leider nicht. Ihr Angehöriger muss eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Konkret bedeutet das, dass er nur Leistungen beantragen kann, wenn er bereits seit mindestens zwei Jahren pflegeversichert ist. Möchten Sie für Kinder einen Pflegegrad beantragen, gilt diese Regelung so nicht. Braucht ein Kind eine Einstufung, zählt die Vorversicherungszeit der Eltern für das Kind mit. Benötigt also ein Kind im Alter von einem Jahr einen Pflegegrad, können die Eltern diesen beantragen, wenn sie selbst seit mindestens zwei Jahren pflegeversichert sind. Ist Ihr Angehöriger familienversichert, zählt diese Versicherungszeit ebenfalls und wird als Vorversicherungszeit anerkannt.

Was, wenn die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist?

Wer nicht lange genug pflegeversichert ist, hat leider keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Trifft das auf Ihren Angehörigen zu, kann er nur später einen neuen Antrag stellen, wenn seine Versicherungszeiten ausreichen.

Wie stelle ich den Antrag auf Einstufung?

Sie haben nun alle Voraussetzungen überprüft und möchten den Pflegegrad beantragen? Dann empfehlen wir Ihnen den 2. Teil unseres Ratgebers “Pflegegrad beantragen – Teil 2: So stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad”.