Pflegegrad beantragen: So stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad (Teil 2)
Was Sie über den Antrag auf einen Pflegegrad wissen sollen
Wer kann den Antrag auf Pflegegrad stellen?
Nur der Betroffene selbst darf den Antrag auf Pflegegrad stellen. Einzige Ausnahme ist die, wenn Ihr Angehöriger einen gesetzlichen Betreuer hat, der ihn vertritt. Gibt es keinen gesetzlichen Betreuer, muss der Pflegebedürftige selbst aktiv werden. Das gilt auch, wenn Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen schon lange bei Anträgen und Schriftverkehr helfen. Unterstützen dürfen Sie ihn natürlich trotzdem, aber sein Name und seine Unterschrift gehören auf den Antrag, wenn er einen Pflegegrad für sich selbst beantragen möchte. Ist ihm dies nicht möglich, können Sie auch über eine Vollmacht sprechen. Wenn Ihr Angehöriger Sie bevollmächtigt, den Antrag auf Pflegegrad für ihn zu stellen, wird dies in der Regel von den Kassen anerkannt. Die entsprechende Vollmacht sollten Sie dem Antrag dann beilegen.
Wann muss mein Angehöriger den Pflegegrad beantragen?
Je früher, desto besser! Und das hat vor allem einen Grund: Ist Ihr Angehöriger pflegebedürftig und bekommt einen Pflegegrad zugewiesen, hat er ab dem Tag der Antragstellung Anspruch auf Leistungen. Lassen Sie uns ein Beispiel aus der Praxis nehmen: Sie pflegen Ihren Angehörigen zu Hause, Ihr Angehöriger kann dann Pflegegeld beantragen, sofern er einen Pflegegrad hat. Vergleichen wir hierzu einmal zwei verschiedene Situationen miteinander.
Situation A: Sie pflegen Ihren Angehörigen täglich und müssen daher beruflich kürzertreten. Dadurch verringern sich Ihre Einnahmen und die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen verursacht gleichzeitig Kosten. Ihr Angehöriger stellt erst nach mehreren Monaten einen Antrag bei der Pflegekasse. Für die ersten Monate, in denen Sie die häusliche Pflege übernommen hatten, gibt es keine Leistungen. Auch dann nicht, wenn der Antrag auf Pflegegrad später bewilligt wird.
Situation B: Sie merken, dass Ihr Angehöriger Hilfe braucht, also übernehmen Sie die häusliche Pflege. Gleichzeitig beantragt Ihr Angehöriger die Einstufung bei der Pflegekasse. Wird dieser Antrag später genehmigt, bekommt Ihr Angehöriger rückwirkend Geld und kann Sie für den entstandenen Verdienstausfall entschädigen. Ihre Pflegeleistung wird also von Beginn an anerkannt und gefördert. Aber nur, weil Ihr Angehöriger rechtzeitig daran gedacht hatte, den Antrag zu stellen.
Merke
Ihr Angehöriger erhält bei einer Bewilligung rückwirkend Leistungen. Es ist daher sinnvoll, den Antrag auf Pflegegrad möglichst früh zu stellen.
Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?
Glücklicherweise ist das ganz unkompliziert. Der Antrag auf Pflegegrad oder auch der Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades, wie es offiziell heißt, darf formlos sein. Formlos bedeutet, dass Ihr Angehöriger sowohl telefonisch als auch schriftlich vorgehen kann und es keine strengen Vorgaben gibt, wie der Antrag auf Pflegegrad aussehen muss. Ansprechpartner ist immer die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Dort ruft Ihr Angehöriger an und bittet darum, dass bei ihm eine Begutachtung durchgeführt wird. Alternativ kann er einen Brief schreiben, in dem steht, dass er um die Erteilung eines Pflegegrades bittet. Wir empfehlen Ihnen immer den schriftlichen Weg. So haben Sie im wahrsten Sinne des Wortes etwas in der Hand, falls es zu Unklarheiten kommen sollte. Selbst wenn der Antrag auf dem Postweg verloren gehen sollte, können Sie so später nachweisen, dass Sie ihn rechtzeitig gestellt haben. Machen Sie von jedem Brief, den Sie an die Pflegekasse absenden, sicherheitshalber eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Gibt es ein Muster für einen Antrag auf Pflegegrad?
Wenn Sie und Ihr Angehöriger den Pflegegrad beantragen möchten, können Sie einen einfachen Brief an die Krankenkasse senden. Dazu finden Sie hier eine Vorlage für einen Antrag auf einen Pflegegrad als kostenlosen Download (PDF-Format).
Welche Pflegekasse ist für meinen Angehörigen zuständig?
Wer bisher noch nie mit der Pflegekasse zu tun hatte, weiß oftmals gar nicht, wer für ihn zuständig ist. Sie erreichen die Pflegekasse Ihres Angehörigen immer über seine Krankenkasse. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Adressieren Sie den Brief also einfach an die Krankenkasse Ihres Angehörigen bzw. bitten Sie ihn, dort anzurufen, um ein Formular anzufordern. In unserem Muster sehen Sie, wie das konkret aussehen kann. Zuerst steht der Name der Krankenkasse, darunter folgt der Zusatz „Pflegeversicherung“. So adressiert kommt der Brief Ihres Angehörigen sicher beim richtigen Empfänger an.
Sollte ich das Formular der Pflegekasse verwenden?
Die meisten Kassen haben einen Vordruck für einen Antrag auf Pflegegrad. Diesen kann Ihr Angehöriger natürlich benutzen, sollte aber einige Dinge beachten. Oft sind diese vorgefertigten Formulare sehr detailliert und fragen zahlreiche Bereiche ab. Beispielsweise kann hier erfragt werden, wie selbstständig Ihr Angehöriger im Alltag noch ist. Betroffene selbst neigen oftmals dazu, die eigenen Schwierigkeiten nicht offen zugeben zu wollen. Eine verständliche Reaktion, die sich aber beim Antrag auf Pflegegrad nachteilig auswirken kann. Wir empfehlen Ihnen, lediglich die Einstufung zu beantragen und die persönlichen Daten Ihres Angehörigen anzugeben. Details zum tatsächlichen Bedarf lassen sich im direkten Gespräch mit dem Gutachter des MDK wesentlich besser klären, als auf einem Formular.
Merke
Grundlagen gehören in den Antrag, Details klären Sie besser während der Begutachtung. So verbessern Sie Ihre Chancen, dass der tatsächliche Bedarf Ihres Angehörigen richtig erkannt wird.
Wie geht es nach dem Antrag auf Pflegegrad weiter?
Ein Anfang ist getan, Ihr Angehöriger hat einen Pflegegrad beantragt. Anschließend wird er Post von seiner Kasse bekommen, die die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ankündigt. Dieser Tag ist entscheidend, denn hier werden die Weichen gestellt, wie viel Hilfe Ihr Angehöriger bekommen kann.