So berechnen Sie den voraussichtlichen Pflegegrad
SoVD-Präsident Adolf Bauer sagte im März:
„Jetzt kann jedermann schnell und präzise selber den eigenen Pflegegrad oder den von Angehörigen berechnen.“
Der Rechner sei einfach und verständlich gehalten, Betroffene oder Angehörige könnten ihn ausfüllen.
Pflegegradrechner bietet Orientierung, aber keine rechtsverbindliche Aussage
Zwar entscheide letztlich die Einschätzung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) über den Pflegegrad. Das neue Onlinetool könne aber zur Vorbereitung auf die Begutachtung dienen.
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von “Angehörige pflegen” werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
„Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinanderzusetzen.“
Obgleich der Pflegegradrechner eine Orientierung zu einer möglichen Einstufung biete, treffe er keine rechtsverbindliche Aussage, verdeutlichte Bauer.
Widerspruch nicht ohne Rechtsberatung
Im Fall einer Pflegegrad-Ablehnung unterstützt das neue Widerspruchstool. Bauer betont jedoch:
„Dieses Werkzeug dient lediglich der Fristenwahrung, unterstützt aber nicht bei der Begründung des Widerspruchs. Hierzu sollten sich die Betroffenen an die SoVD-Rechtsberatungsstellen vor Ort wenden.”