Lifteinbau: Treppenbreite ist entscheidend
Ganz gleich, ob es sich um eine gerade Treppe, kurvige Treppe, Wendeltreppe oder eine ganz andere Treppenform handelt – Treppenlifte sind nahezu überall installierbar, da die entsprechenden Schienen stets Maßanfertigungen sind und somit individuell angepasst werden. Die Anzahl der zu überwindenden Etagen ist ebenfalls nebensächlich. Die Mehrheit der Anlagen verläuft über eine Etage, es ist aber eine Überbrückung von bis zu sieben Etagen möglich.
Ausschlaggebend für die Möglichkeit einer Montage ist jedoch die Treppenbreite, die mindestens 70 cm betragen sollte, damit auf den Stufen bei eingeklapptem Lift noch ausreichend Platz zum Treppensteigen bleibt.
Der zusammengeklappte Lift benötigt etwa 30 cm in der Breite. Somit kann die Treppe weiter regulär benutzt werden. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist es wichtig, dass die Treppe für andere Bewohner frei bleibt und den bauaufsichtlichen Anforderungen, zum Beispiel hinsichtlich Fluchtweg oder Brandschutz, entspricht. Generell sind für den Einbau eines Treppenliftes in einem Mehrfamilienhaus oder öffentlichen Gebäude einige gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen.
Bei der Installation in privaten Haushalten muss im Anfangs- und Endbereich ausreichend Raum für die Haltepunkte des Lifts vorhanden sein. Viele Treppenliftanbieter haben auch spezielle Klappschienen im Angebot, die beispielsweise auch eine Installation vor einer Tür möglich machen. Da sich der Sitz zum Ein- und Aussteigen von der Treppe wegdreht, müssen sich der Nutzer und helfende Partner oder Pflegekräfte frei bewegen können. Bei gehbehinderten Personen, die einen Rollstuhl nutzen, ist zu beachten, dass ausreichend Raum für den Umstieg vom Rollstuhl in den Lift gegeben ist. Treppenlifte gibt es ebenso für den Innen- wie für den Außenbereich. Die Unterschiede von innen und außen liegen hier in der Verarbeitung und den Materialien des Treppenlifts.
Für den Außenbereich muss die Technik gut vor Wind und Wetter geschützt sein. Die Sitzfläche muss wasserabweisend sein und UV-Licht standhalten. Bedienelemente und Schalter befinden sich in einer geschützten Kapsel und die Antriebselektronik ist versiegelt.
Angepasst an verschiedene Treppentypen
Bei geraden Treppen ist die Produktion der Schiene relativ einfach. Kurvige Schienen sind in der Herstellung anspruchsvoller und damit auch kostspieliger, da sie entsprechend dem Kurvenverlauf der Treppe auf Maß angefertigt werden müssen. Das gilt auch für die Anforderungen der Wendel-, Podest- und Freitreppe.
Der Einbau eines Treppenlifts soll den Betroffenen dabei helfen, Treppen wieder mühelos bewältigen zu können. Das gilt nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch in Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden. Doch was muss beachtet werden, damit beim Einbau eines Treppenlifts Stufen und Treppe auch noch für andere Personen begehbar sind? Welche sicherheitstechnischen Standards müssen beachtet werden, um im Falle eines Brandes Fluchtmöglichkeiten nicht zu behindern? Und wer entscheidet, ob ein Lift eingebaut werden darf?
Vor dem Kauf
Es gibt Kriterien, die den Einbau eines Treppenliftes grundsätzlich ermöglichen oder eben auch verhindern:
-Treppenform
-Treppenbreite
-Anfangs- und Endbereich
-Innen- oder Außeneinbau
-Mieterrecht
-Regelung bei Eigentumswohnungen
-Bauaufsichtliche Anforderungen
Einverständnis bei Miete und Mehrfamilienhäusern als Voraussetzung
Wenn Sie Besitzer einer Eigentumswohnung sind, ist das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einzuholen, da es sich beim Einbau eines Treppenliftes um eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes handelt. Eine Abwägung der verschiedenen Interessen kann dazu führen, dass die anderen Eigentümer nicht zustimmen, aber die bauliche Veränderung dulden müssen.
Als Mieter haben Sie bei berechtigtem Interesse einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu Ihrer Wohnung (§ 554a Abs. 1 BGB). Der Vermieter ist verpflichtet, einen nachträglichen Einbau eines Treppenlifts zu dulden, wenn Mieter nicht mehr fähig sind, das Treppenhaus ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Der Vermieter muss aber nicht die Kosten übernehmen, diese trägt der Mieter.
Es existieren für jede Gebäudeklasse zusätzliche Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Baurechtlichen Anforderungen für Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Verbindliche Auskunft kann das zuständige Bauamt geben.
Bauaufsichtliche Anforderungen
Für den Einbau von Treppenliften in Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden gelten folgende bauaufsichtliche Regelungen:
Die Fluchtwegbreite muss eingehalten werden.
-Der Brandschutz darf nicht beeinträchtigt werden.
-Die Funktion der Treppe muss als Teil eines Rettungsweges erhalten bleiben.
-Die Verkehrssicherheit der Treppe darf nicht beeinträchtigt werden.
-Die Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm darf durch die Führungskonstruktion nicht wesentlich unterschritten werden. Die Vorschriften variieren hier je nach Bundesland.
-Bei Nichtbenutzung muss der Treppenlift platzsparend positioniert werden.
-Der Treppenhandlauf muss nutzbar sein.
-Der Treppenlauf darf durch den parkenden Treppenlift nicht behindert werden.
-Der Treppenlift muss im Notfall per Hand in die Ruheposition geschoben werden können.
-Der Treppenlift muss aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.
-Führt der Treppenlift über mehrere Etagen, muss sichergestellt werden, dass auf jeder Etage eine Wartefläche vorhanden ist, damit bei Betrieb des Lifts entgegenkommende Personen dort warten können – dies ist nicht erforderlich, wenn neben dem benutzten Treppenlift eine Laufbreite von 60 cm vorhanden ist.
-Der Lift muss gegen Missbrauch geschützt sein.
Kosten für einen Treppenlift
Der Preis für einen Treppenlift kann wegen der auf die sehr unterschiedlichen Wohnsituationen zugeschnittenen Treppenliftanlagen nicht pauschal genannt werden. In jedem Haus beziehungsweise in jeder Wohnung sind die Treppenverhältnisse anders, daher werden die Liftschienen immer maßangefertigt. Grundsätzlich sind Kurventreppenlifte aber teurer als gerade Treppenlifte, da die Produktion der Liftschienen aufwendiger ist. Die Kosten für einen Treppenlift setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:
- Installationsbereich: innen oder außen?
- Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus?
- Personenspezifische Tragkraft
- Etagenführung: über eine oder mehrere Etagen?
- Treppenarten: gerade oder kurvig?
- Treppenliftzustand: neu oder gebraucht?
- Anschaffungszeitraum: Expresslieferung oder mehrere Wochen?
- Modellauswahl und Ausstattung: Material, Design, Konstruktion?
- Technische Funktionen
- Bauliche Extras
- Serviceleistungen des Anbieters oder Herstellers
- Instandhaltung: Wartungsvertrag ja oder nein?
- Eventuelle Reparaturen
- Rückbau
Beratung und Aufmaß sind kostenfrei
Die Beratung am Telefon und vor Ort mit einem Treppenliftexperten ist in der Regel kostenfrei und unverbindlich. Sollte hier ein Anbieter etwas anderes kommunizieren, nehmen Sie Abstand! Auch das Aufmaß der Treppe ist kostenlos. Der Berater misst bei Ihnen vor Ort alle wichtigen Details, wie Anzahl der Treppenstufen, Höhe der einzelnen Stufen, Treppenwangen usw. aus und fertigt auf dieser Basis einen Konstruktionsentwurf für die Techniker an, die Ihre Schiene fertigen.
Der Artikel entstand auf Grundlage der Broschüre „Der Treppenlift – Anbieterverzeichnis 2022“. Im nächsten Heft stellen wir die Kosten des Einbaus sowie die Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift dar.