Wie vermeide ich eine Pflegegeld-Kürzung?

Wie vermeide ich eine Pflegegeld-Kürzung?

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen sich regelmäßig fachkundig beraten lassen. Wer das versäumt, riskiert die Kürzung oder Streichung der Leistung. Tina Land von der Pflegeberatung compass erklärt in unserer neuen „Frage an die Pflegeberaterin“, wie Sie das verhindern.

Zwei Personen erkundigen sich per Videocall bei einer Pflegeberaterin zu Beratungssterminen und Vermeidung von Pflegegeld-Kürzung.
compass private pflegeberatung
Inhaltsverzeichnis
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    Meiner Mutter wurde kürzlich der Pflegegrad 2 zugewiesen. Ich versorge sie zu Hause ohne Pflegedienst. Dafür erhalten wir Pflegegeld. Im Bescheid stand, dass wir deshalb regelmäßig Beratungsbesuche wahrnehmen müssen. Warum ist das so und was muss ich da machen?

    Es wird leicht mal übersehen oder vergessen: Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen, weil sie ausschließlich von An- und Zugehörigen gepflegt werden, müssen in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche wahrnehmen. Geregelt ist das in Paragraf 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuchs XI. Bei einem solchen Beratungsbesuch kommt eine zugelassene Beratungsperson ins Haus, macht sich ein Bild von der Situation und unterstützt die pflegebedürftige Person sowie die Angehörigen mit Ratschlägen und Hilfestellungen.

    Tipp 1: So oft müssen Sie sich beraten lassen

    Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die verpflichtende Beratung halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Darauf werden Sie von der Pflegeversicherung zwar mit dem Bescheid über die Pflegebedürftigkeit hingewiesen, organisieren müssen Sie die Termine aber selbst. Am besten fragen Sie nach, bis wann der erste Beratungseinsatz absolviert sein muss, und halten von da ab die vorgeschriebenen Intervalle ein. Denn wer die Pflichtberatungen verpasst, riskiert eine Kürzung oder im Wiederholungsfall sogar die komplette Streichung des Pflegegelds. Der erste Beratungsbesuch muss immer zu Hause bei Ihrem Pflegebedürftigen stattfinden. Danach können Sie auf Wunsch jede zweite Beratung auch per Videokonferenz wahrnehmen.

    Ihre Expertin

    Tina Land arbeitet seit 2018 in der Pflegeberatung bei compass. Die gelernte Krankenschwester hat vor ihrer Tätigkeit als Pflegeberaterin zwölf Jahre im Krankenhaus in der Inneren Medizin und auf Intensivstationen sowie im Anschluss in der ambulanten und stationären Pflege sowie im Hospiz gearbeitet. Ihre praktischen Pflege-Erfahrungen und ihr Wissen setzt sie nun ein, um mit Ratsuchenden ihren Hilfebedarf im Rahmen der Beratungsgespräche zu ergründen und individuelle Möglichkeiten der Unterstützung für die jeweiligen Pflegesituationen zu finden.

    Tipp 2: Erst- und Folgetermin für die Beratungstermine immer zeitnah vereinbaren

    Ich rate dazu, dass Sie sich schon frühzeitig nach der Pflegegeld-Bewilligung um den ersten Beratungstermin kümmern und bei jedem Besuch gleich einen Folgetermin vereinbaren. So wird nichts vergessen, und es kommt zu keinen Komplikationen mit der Pflegeversicherung. Zugelassene Fachkräfte für die Pflegeberatung nach § 37.3 finden gesetzlich Versicherte zum Beispiel bei Pflegediensten und Sozialstationen. Ist keine geeignete Beraterin oder kein geeigneter Beraterverfügbar, kann auch eine von der Pflegekasse beauftragte, aber nicht dort angestellte Pflegefachkraft die Beratungstermine übernehmen.

    Bei privat Versicherten ist die Pflegeberatung compass für diese zuständig und übernimmt auf Wunsch auch die Terminierung der folgenden Pflegeberatungen bei Bezug von Pflegegeld. Außerdem kann dort unter der Service-Nummer 0800 – 101 88 00 jeder anrufen, der Fragen zum Thema Pflege hat. Die Kosten für die Beratungstermine nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt in jedem Fall die zuständige Pflegeversicherung.

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    Tipp 3: Hilfreiche Ratschläge vom Fachpersonal nutzen

    Die Beratungstermine bei Bezug von Pflegegeld sind Ihre Gelegenheit, wertvolle Ratschläge für Ihre Pflegesituation von Fachpersonen zu erhalten. Doch die Beraterinnen und Berater können nicht nur praktische Tipps für den Pflegealltag und zur Entlastung der Pflegepersonen geben, sondern auch auf weitere Angebote der Pflegeversicherung hinweisen sowie aus ihrer Sicht erforderliche Maßnahmen anregen, wie zum Beispiel die Versorgung mit Hilfsmitteln, Umbauten in der Wohnung oder eine Höherstufung des Pflegegrads. Nutzen Sie also die Chance, regelmäßig im Beratungstermin Ihre Fragen zu stellen und auf Probleme aufmerksam zu machen. So werden die Beratungsbesuche zu einer positiven Begleitung in Ihrem Pflegealltag.

    Übrigens: Wer Pflegegrad 1 hat oder von einem Pflegedienst versorgt wird, darf halbjährlich einen Beratungseinsatz freiwillig wahrnehmen.

    Tipp 4: Beratung verpasst? Schnell nachholen

    Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI muss bei der Pflegeversicherung nachgewiesen werden. Dafür müssen Sie zum Abschluss ein Formular ausgefüllen, das vom Berater und dem Pflegebedürftigen unterschrieben und an die Pflegeversicherung geschickt wird. Erhält diese nicht rechtzeitig diesen Nachweis, kann sie eine Kürzung des Pflegegelds vornehmen. Betroffene bekommen nach Ablauf der Frist ein entsprechendes Schreiben. Dann gilt: Vereinbaren Sie so schnell wie möglich einen Nachholtermin. Sobald dieser nachweislich absolviert ist, wird das Pflegegeld ab dem Folgemonat wieder voll gezahlt. Meine Empfehlung: Zusätzlich die Pflegeversicherung direkt kontaktieren, die Verspätung erklären und über den Nachholtermin informieren. Dann kann man mit etwas Glück auf Kulanz hoffen.

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