Verschiedene Arzneimittel-Rezepte und was sie bedeuten

Verschiedene Arzneimittel-Rezepte und was sie bedeuten

Frage an Ihren Apotheker: Rot, blau, grün oder auch gelb: Es gibt verschiedene Rezepte. Da stellen sich grundlegende Fragen, insbesondere wie lange sind sie gültig, was bedeuten die Angaben darauf und wie kann ich mir diese am besten merken?
Verschiedene Arzneimittel-Rezepte und was sie bedeuten
GettyImages/Tom Werner

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 440 Millionen Rezepte in Apotheken eingelöst. Die vom Arzt ausgestellten Rezepte für Arzneimittel können dabei vier verschiedene Farben tragen und sind je nach Farbe unterschiedlich lange gültig. Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rezeptvarianten.

Das rosa Kassenrezept

Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Wenn der Arzt Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) verordnet, stellt er ein rosa Rezept aus, das sogenannte Kassenrezept. Rosa Rezeptblätter sind genau 28 Tage lang gültig. Es ist jedoch ratsam, mit dem Rezept am Tag der Ausstellung oder ein, zwei Tage danach in die Apotheke zu kommen. Dann sind Patientinnen und Patienten (im Folgenden: Patienten) stets auf der sicheren Seite.

Angaben, die auf keinem Kassenrezept fehlen dürfen, sind die Krankenkasse sowie Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person, für die das Rezept ausgestellt wurde. Hinzu kommen unter anderem Ausstellungsdatum, Name, Fachgebiet und Adresse des Kassenarztes sowie der eventuelle Hinweis auf eine Befreiung von Rezeptgebühren. Die Angaben zum Medikament enthalten Wirkstoff bzw. den Namen des Präparates sowie Dosierung und Darreichungsform. Grundsätzlich gilt: Pro Rezept darf der Arzt maximal drei Arzneimittel verordnen.

Das (meist blaue) Privatrezept

Für ein Privatrezept ist kein bestimmtes Formular vorgeschrieben, jedoch bestimmte Angaben, die eine gültige Verordnung enthalten muss. Die meisten Privatrezepte sind hellblau und ähneln einem Kassenrezept. Ein Privatrezept lässt sich bis zu drei Monate, nachdem es der Arzt ausgestellt hat, in der Apotheke einlösen. Die Patienten zahlen den vollen Preis des verschriebenen Medikamentes, bevor sie das abgestempelte Rezept bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Erstellen Sie sich bestenfalls vorab noch eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen. Wenn das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist, aber nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, erhalten auch gesetzlich Versicherte ein Privatrezept. In diesem Fall müssen die Versicherten das Präparat in vollem Umfang selbst zahlen.

Das grüne Rezept

Das grüne Rezept ist eine Besonderheit, da es sich um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfrei erhältliche Medikamente handelt. Der Patient muss die auf einem grünen Rezept verordneten Medikamente komplett selbst zahlen, egal ob privat oder gesetzlich versichert.

In diesem Fall sollten Sie das in der Apotheke abgestempelte Rezept zusammen mit der Quittung aufbewahren und bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Viele Kassen erstatten die Kosten für diese Arzneimittel vollständig oder teilweise. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig.

Das rosa Entlassrezept

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus können Klinikärzte Patienten ein sogenanntes Entlassrezept ausstellen. Das Rezept ähnelt dem rosa Kassenrezept, trägt allerdings zusätzlich den Aufdruck „Entlassmanagement“ und ist lediglich drei Tage gültig.

Der Entlasstag zählt als erster Tag bereits mit. Entlassrezepte dienen dazu, die Versorgung mit Medikamenten in den ersten Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen.

Das gelbe Betäubungsmittel-Rezept

Mit dem gelben Betäubungsmittel-Rezept, dem sogenannten BtM-Rezept, verordnet der Arzt Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören beispielsweise starke Schmerzmittel. Daher sind BtM-Rezepte nur sieben Tage lang gültig. Sie bestehen aus drei Teilen: einer bleibt beim Arzt, einer in der Apotheke und ein Exemplar wird zur Abrechnung bei der Krankenkasse eingereicht.

Das elektronische Rezept

In vielen Ländern Europas ist das elektronische Rezept (E-Rezept) bereits gelebte Praxis. Nach jetzigem Kenntnisstand soll es ab dem 1. September 2022 auch in Deutschland parallel zum rosa Papierrezept eingeführt werden – das E-Rezept kommt somit in Ihre Apotheke vor Ort.

Wie die Erfahrung in anderen Ländern zeigt, geht die Einführung nicht von heute auf morgen. Somit wird es parallel zum E-Rezept weiterhin die Möglichkeit geben, das Rezept in Papierform in der Arztpraxis ausdrucken zu lassen und es dann in Ihrer Apotheke vor Ort einzulösen.

Ob Papierrezept oder E-Rezept – Ihre Apotheke vor Ort bleibt eine sichere Anlaufstelle für Ihre Arzneimittel mit persönlicher Beratung. Nutzen Sie diesen Service. Die Teams in den bundesweit 18.000 Apotheken sind dafür gerne für Sie da.