Verbraucherzentrale warnt vor Werbeanrufen für kostenpflichtige Pflegeberatung

Verbraucherzentrale warnt vor Werbeanrufen für kostenpflichtige Pflegeberatung

Derzeit häuften sich Fälle von Telefonwerbung für kostenpflichtige Beratungen über Pflegeleistungen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) stuft diese Anrufe als unseriös ein und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei offiziellen Stellen von Kommunen oder Pflegekassen eine kostenlose Beratung erhalten.
Verbraucherzentrale warnt vor Werbeanrufen für kostenpflichtige Pflegeberatung
GettyImages/ Matt Cardy / Freier Fotograf

Die Firma aus der Schweiz rufe Betroffene, meist ältere Menschen, zunächst an und sende ihnen dann ein Schreiben.

Sie werbe damit, gegen eine Servicegebühr von 199 Euro bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Pflegeleistungen über bis zu 6.280 Euro jährlich zu helfen, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.

Das Problem sei nicht der versprochene Betrag. In Wirklichkeit könne dieser bei Inanspruchnahme von Leistungen sogar höher ausfallen, heißt es weiter.

Jeder hat einen Anspruch auf kostenfreie Beratung

Alle Menschen, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, haben einen Anspruch auf eine kostenfreie, neutrale und individuelle Pflegeberatung, so die Verbraucherzentrale.

Und dies nicht erst, wenn jemand schon in einen Pflegegrad eingestuft wurde, sondern sobald Pflegebedürftige die Pflegekasse kontaktieren, weil erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht oder weil sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Privatversicherte könnten sich an die Compass Private Pflegeberatung wenden.

Die Verbraucherzentrale schreibt weiter:

„Wer pflegebedürftig ist, muss sich mit komplizierten Anträgen und Regelungen befassen. Hier den Durchblick zu behalten, ist nicht einfach. Das machen sich kommerzielle Anbieter zunutze.“

Tatsächlich ließen sich viele Pflegebedürftige Leistungen aus Unkenntnis entgehen oder beantragten einen Pflegegrad sehr spät, wenn sie allein gar nicht mehr zurechtkämen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sei außerdem das Versprechen des Anbieters nicht haltbar, dass die Pflegekasse „keine Bedarfsprüfung“ vornehme.

Denn Pflegekassen seien verpflichtet, etwa den Bedarf für einen Umbau oder für einen Hausnotruf zu prüfen, was die Firma in ihren Geschäftsbedingungen auch erwähne.

Widerrufsrecht nutzen

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Betroffene, die einen Vertrag am Telefon geschlossen haben – unter Umständen auch unwissentlich – nicht sofort zahlen sollte, sondern den Vertrag widerrufen.

Grundsätzlich gelte, Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher (im Folgenden Verbraucher) seien unzulässig.

Die Verbraucherzentrale NRW weist aber auch darauf hin, dass am Telefon geschlossene Verträge, bis auf wenige Ausnahmen, auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig seien.

Betroffene könnten jedoch am Telefon geschlossene Verträge in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Anbieter seien verpflichtet, über das Widerrufsrecht zu informieren und eine Widerrufsbelehrung vorzulegen.

Sollten Anbieter die Belehrung nachreichen, hätten Verbraucher ab dann 14 Tage Zeit für den Widerruf, so die Verbraucherzentrale NRW. Erfolge keine Widerrufsbelehrung, verlängere sich das Widerrufsrecht und erlösche erst nach 12 Monaten und 14 Tagen.

Auf ihrer Website stellt die Verbraucherzentrale einen kostenfreien Musterbrief für den Widerruf zur Verfügung.