Steigender Eigenanteil in der stationären Pflege

Steigender Eigenanteil in der stationären Pflege

Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Anwendungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie an Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, sind seit Beginn des Jahres gestiegen. Das ist das Ergebnis einer neuen Datenauswertung der Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) im Zeitraum vom 1. Januar bis 1.Juli 2022.
Steigender Eigenanteil in der stationären Pflege
Getty Images/ Sean Gallup / Staff

Wie der vdek am Mittwoch mitteilte, hätten die Daten zudem gezeigt, dass die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) beteiligen, nur bei längeren Aufenthalten eine spürbare Entlastung bringt.

Entlastungseffekt verpufft

Der Entlastungseffekt verpuffe bei einer Aufenthaltsdauer unter 12 Monaten hingegen bereits nach 6 Monaten. Vdek Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betonte:

„Die Entlastung bei den Eigenanteilen ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch.“

Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten.

Denn der gesetzliche Zuschlag beziehe sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

„Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“, so Elsner weiter.

Dringend nötig sei eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt.

„Dabei stehen auch die Bundesländer in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlasten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Kritik auch von Patientenschutz und VdK

Auch der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, übte Kritik an Bundesregierung und Gesundheitsminister:

„Die Bundesregierung muss akzeptieren, dass der gesamte Pflege-Eigenanteil jetzt endlich von der Pflegeversicherung zu tragen ist. Obwohl sich die Kostenlawine immer mehr aufbaut, legt der Bundesgesundheitsminister jedoch kein zukunftssicheres Finanzierungskonzept vor. Dabei geht es nicht um eine Vollversicherung.”

Sozialverband-VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert in einer Stellungnahme zudem:

„In der stationären Pflege müssen die pflegebedingten Kosten, wie für Unterkunft und Verpflegung, komplett von der Pflegeversicherung übernommen werden. Die Investitionskosten der Pflegeheime müssen endlich die Bundesländer kontrollieren und refinanzieren. Für die ambulant Gepflegten muss das Pflegegeld erhöht werden.”

Die vollständige Datenauswertung finden Interessierte auf der Website des vdek.