Sozialhilfe-Zuschuss für Heimkosten: Vermögensfreibeträge angehoben

Sozialhilfe-Zuschuss für Heimkosten: Vermögensfreibeträge angehoben

Wenn das eigene Einkommen und der Anteil der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten für eine Heimunterbringung zu decken, kann die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ als Bestandteil der Sozialhilfe beantragt werden.
Vermögensfreibeträge
Getty Images/Sean Gallup/Staff

Die hierfür geltenden Einkommens- und Vermögensfreibeträge sind zum Anfang des Jahres deutlich angehoben worden, was bedeutet, dass es nun mehr Menschen möglich ist, diese Unterstützung zu beantragen. Das ist insbesondere vor den immer noch steigenden Eigenbeteiligungen bei der Heimunterbringung interessant.

Persönliches Einkommen ebenfalls entscheidend

Neben der Anhebung bei der Vermögensgrenze ist auch die Grenze für das Einkommen angehoben worden. Bei der Einkommensgrenze handelt es sich aber nicht um eine feste Summe, sondern um einen individuellen Betrag, der einem selbst und den gegebenenfalls im selben Haushalt lebenden Angehörigen monatlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen sollte.

Ausführlichere Informationen zur Übernahme von Pflegekosten durch das Sozialamt finden sich auf den Seiten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.