So vermeiden Angehörige Medikationsfehler bei Pflegebedürftigen

So vermeiden Angehörige Medikationsfehler bei Pflegebedürftigen

Die Mehrheit älterer pflegebedürftiger Menschen nimmt regelmäßig 5 oder mehr rezeptpflichtige Medikamente ein. Das birgt nicht nur Gefahren unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen, sondern kann auch zu Fehlern in der Medikation führen. Das wiederum hat möglicherweise schwerwiegende Folgen für pflegebedürftige Personen.
Tabletten Organizer
Getty Images/Westend61

Folgen von Medikationsfehlern

Medikationsfehler können z. B. Schwindel, Stürze, Verdauungs- und Herz-Kreislauf-Probleme sowie Schäden an Nieren oder Leber hervorrufen.

Bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln besteht das Risiko einer Abhängigkeit.

Medikationsfehler mit Psychopharmaka lösen u. U. Antriebslosigkeit und motorische Probleme aus oder verstärken diese ggf..

Verantwortungsvolle Medikamentenversorgung

Angehörige können entscheidend zu einer sicheren Medikamentenversorgung pflegebedürftiger Menschen beitragen. Darauf hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hingewiesen.

Die Mehrheit pflegender Angehöriger übernähme bereits Aufgaben in der Medikamentenversorgung. Z. B. besorgten sie die Rezepte und Medikamente, stellten und verabreichten Tabletten, wendeten Tropfen und Salben an. Solche Aufgaben seien wegen der gesundheitlich hohen Relevanz besonders verantwortungsvoll.

Um pflegende Angehörige bei einer sicheren Medikamentenversorgung zu unterstützen, hat das ZQP den kostenlosen Kurzratgeber „Sicherheit bei der Medikation“ veröffentlicht. Er vermittelt Basiswissen und praktische Tipps, z. B. was bei Organisation und Verabreichung der Medikation zu beachten ist.

So sollten sich Angehörige etwa darüber informieren, wie ein Medikament wirken soll und welche Neben- sowie Wechselwirkungen auftreten können.

Anspruch auf Medikationsplan

Ein kurzer Erklärfilm erläutert zudem, was pflegende Angehörige über Medikationssicherheit wissen sollten.

Zeitpunkt und Dosis der Medikation seien wichtige Angaben. Träten Probleme bei der Einnahme auf, sei ärztlicher, pharmazeutischer oder pflegefachlicher Rat entscheidend. Wichtig: Dieser sei im Vorfeld einzuholen, bevor Tabletten geteilt, aufgelöst oder Kapseln geöffnet würden.

Gesetzlich Krankenversicherte, die mind. 3 Medikamente anwenden, die über den Blutkreislauf wirken, haben nach ZQP-Angaben Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser helfe, einen guten Überblick über die einzunehmenden Arzneimittel zu behalten.