Ich kümmere mich zu Hause um meinen pflegebedürftigen Mann, der seit Kurzem bettlägerig ist. Um ihn leichter versorgen zu können, hätte ich gerne ein Pflegebett. Zahlt das die Pflegeversicherung und wie kann ich es am besten beantragen?
Grundsätzlich haben alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Das sind Geräte und Sachmittel wie Hygieneartikel, die Angehörige bei der Pflege entlasten oder die Selbstständigkeit der Gepflegten verbessern – also auch ein Pflegebett. Gut zu wissen: Bei Hilfsmitteln für Krankheiten oder Behinderungen (z. B. Orthesen, Hörgeräte) ist nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung oder gegebenenfalls andere Teilhabeträger zuständig.
Tipp 1: Diese Hilfsmittel werden bezahlt
Unterschieden werden zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: technische Pflegehilfsmittel – das sind etwa Pflegebetten, Lagerungshilfen und Notrufsysteme – und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Inkontinenzartikel. Die von der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannten Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in den Produktgruppen 50 bis 54 aufgelistet.
Auch die privaten Pflegepflichtversicherungen haben ein Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis. Sie lehnen sich damit an das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands an, können aber in Einzelfällen auch abweichen. Damit eine Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel erfolgen kann, muss das Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis mit Hilfsmittelnummer gelistet sein.
Nachdem Sie erfahren haben, welche Pflegehilfsmittel es gibt und wann die Kosten übernommen werden, ist es wichtig zu wissen, wie Sie die Hilfen beantragen.
Tipp 2: So beantragen Sie technische Pflegehilfsmittel
Für die Kostenübernahme von technischen Pflegehilfsmitteln ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Verschiedene Wege führen zum Ziel:
- Oft wird schon bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise Medicproof der Bedarf festgestellt. Wird ein Pflegehilfsmittel im Gutachten empfohlen, gilt dies bereits als Antrag.
- Pflegefachkräfte dürfen ebenfalls Empfehlungen für Hilfsmittel geben, wenn sie im Rahmen einer Pflegeberatung nach Paragraf 37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuchs XI oder einer Leistungserbringung nach § 36 SGB XI (häusliche Pflegehilfe) tätig werden. Die Erforderlichkeit wird dann vermutet, und die Bewilligung ist fast sicher, wobei natürlich die Pflegeversicherung als letzte Instanz hierüber entscheidet.
- Nicht zuletzt können Sie Pflegehilfsmittel direkt bei der Pflegeversicherung beantragen. Ich empfehle Ihnen, sich dabei im Vorfeld von Fachleuten unterstützen zu lassen, zum Beispiel in Sanitätshäusern oder Apotheken.
Wird das Hilfsmittel bewilligt, bekommen Sie es je nach Hilfsmittel entweder leihweise oder dauerhaft überlassen. An auftretenden Kosten müssen volljährige Versicherte sich mit 10 Prozent, maximal aber 25 Euro pro Pflegehilfsmittel beteiligen. In Härtefällen entfällt die Zuzahlung.

Tina Land arbeitet seit 2018 in der Pflegeberatung bei compass. Die gelernte Krankenschwester hat vor ihrer Tätigkeit als Pflegeberaterin zwölf Jahre im Krankenhaus in der Inneren Medizin und auf Intensivstationen sowie im Anschluss in der ambulanten und stationären Pflege sowie im Hospiz gearbeitet. Ihre praktischen Pflege-Erfahrungen und ihr Wissen setzt sie nun ein, um mit Ratsuchenden ihren Hilfebedarf im Rahmen der Beratungsgespräche zu ergründen und individuelle Möglichkeiten der Unterstützung
für die jeweiligen Pflegesituationen zu finden.
Tipp 3: Wichtige Fristen und Rechte, wenn Sie ein technisches Pflegehilfsmittel beantragen
Nach der Beantragung eines technischen Pflegehilfsmittels hat die Pflegeversicherung drei Wochen Zeit zu entscheiden. Muss ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof eingeholt werden, sind es laut § 40 Abs. 7 SGB XI fünf Wochen. Werden diese Fristen ohne schriftliche Begründung nicht eingehalten, gilt der Antrag als genehmigt.
Bei einer Ablehnung können Sie als gesetzlich versicherte Person innerhalb von einem Monat Widerspruch erheben.
In der privaten Pflegeversicherung können Personen ebenfalls Einwände gegen den Ablehnungsbescheid erheben. Der Widerspruch oder Einwand sollte begründet werden und der Begründung sollten bestenfalls ärztliche Unterlagen, beispielsweise Atteste, Befunde oder Stellungnahmen, beigefügt werden.
Wertvolle Unterstützung bei Fragen und Problemen rund um Pflegehilfsmittel kann eine Pflegeberatung leisten. compass berät unter der Service-Nummer 0800 – 101 88 00 alle Anrufenden kostenfrei und unabhängig. Bei privat Versicherten ist compass für das gesamte Beratungsangebot zuständig, inklusive Pflegeberatungen als Hausbesuch und Videogespräch.
Tipp 4: So beantragen Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Verbrauchsmittel steht jedem, der im häuslichen Umfeld zumindest teilweise von Zugehörigen gepflegt wird, ein Budget von aktuell bis zu 42 Euro im Monat zur Verfügung. Dieses können Sie formlos bei der Pflegeversicherung beantragen.
In Absprache mit der Versicherung können Sie dann die Verbrauchsmittel selbst besorgen und im Anschluss die Rechnungen einreichen, oder Sie beziehen die Materialien über ein Kooperationssanitätshaus, das bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Versicherung abrechnet. Im Falle der Privatversicherungen müssen Sie klären, ob eine Direktabrechnung zwischen Sanitätshaus und Versicherung möglich ist. Andernfalls müssen Sie hier wie üblich in Vorleistung gehen.