Neue EU-Regeln für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Kraft

Neue EU-Regeln für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Kraft

Für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gelten seit Dienstag die neuen Regeln zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben u. a. für pflegende Angehörige. Das teilte die Europäische Kommission zum Stichtag mit.
Neue EU-Regeln für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Kraft
GettyImages/ WALTER ZERLA

Die Vorschriften enthalten Mindeststandards z. B. für Pflegeurlaub. Zudem legen sie zusätzliche Rechte fest, wie das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen.

Die Europäische Kommission schreibt dazu:

„Dies soll die Menschen dabei unterstützen, ihre berufliche Karriere und ihr Familienleben unter einen Hut zu bringen, ohne auf eines von beiden verzichten zu müssen.“

So ermögliche die Richtlinie Arbeitnehmende sich um Angehörige zu kümmern, die Unterstützung benötigten.

Gleichstellung zwischen Männern und Frauen soll gefördert werden

Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie, Dubravka Šuica, sagte am Dienstag:

„Als Gesellschaft müssen wir uns um die Pflege kümmern. In jüngster Zeit haben wir gesehen, wie anfällig die Gesundheit sein kann und wie wichtig Solidarität in der Gesellschaft ist.“

Die für Gleichheitspolitik zuständige Kommissarin Helena Dalli versprach mit der Neuerung eine „gerechtere Aufteilung der Haushalts- und Betreuungspflichten“ zwischen Männern und Frauen.

Im Einzelnen besagen die neuen Richtlinien:

  • Urlaub für pflegende Angehörige: Alle Arbeitnehmer, die eine Angehörige, einen Angehörigen oder eine in demselben Haushalt lebende Personen betreuten oder unterstützten, hätten Anspruch auf mind. 5 Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr;
  • Flexible Arbeitsregelungen: Alle berufstätigen Eltern mit Kindern bis zu 8 Jahren und alle pflegenden Angehörigen hätten das Recht, verkürzte Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeiten und Flexibilität am Arbeitsplatz zu beantragen.
  • Vaterschaftsurlaub: Berufstätige Väter sollen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Anspruch auf mind. 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben. Die Vergütung müsse mind. in Höhe des Krankengelds erfolgen;
  • Elternurlaub: Jeder Elternteil habe Anspruch auf mind. 4 Monate Elternurlaub, wobei 2 Monate bezahlt und nicht übertragbar seien. Eltern könnten einen flexiblen Urlaub beantragen – entweder in Vollzeit, Teilzeit oder in einzelnen Teilen.

„In der gesamten EU haben Eltern und pflegende Angehörige nun mehr garantierten Urlaub mit angemessener Vergütung. Das bedeutet, dass wir für unsere Angehörigen sorgen können, ohne dafür unsere Arbeit aufgeben zu müssen“, verdeutlichte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová.

Der Richtlinienvorschlag sei das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen. Er wurde am 13. Juni 2019 angenommen. Die EU-Mitgliedsstaaten hatten bis 2. August Zeit gehabt, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

Im nächsten Schritt wolle die Europäische Kommission „die Vollständigkeit und Konformität der von den einzelnen Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Maßnahmen bewerten und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen“, heißt es weiter.

Die Kommission werde sicherstellen, dass die Richtlinien vollständig umgesetzt und die Mitglieder zudem bei der Anwendung unterstützt werden.