Wer seine Füße selbst pflegen möchte, muss sich herunterbeugen und entsprechend beweglich sein. Gerade für pflegebedürftige Menschen ist das aber nicht leicht oder nicht mehr möglich. So war es auch bei Andrea, die schließlich schmerzhaft verhärtete Stellen an den Füßen hatte. Ihre Tochter ging daraufhin mit ihr zur Ärztin. Sie stellte die Diagnose „Hühnerauge“ und riet, dieses von einer medizinischen Fußpflege professionell behandeln zu lassen.
Was ist eine medizinische Fußpflege?
Eine medizinische Fußpflege, auch Podologie genannt, umfasst eine spezialisierte Behandlung der Füße. Hier stehen krankhafte Veränderungen, zum Beispiel an der Haut oder den Nägeln, im Mittelpunkt. Die professionelle Fußpflege wird von Podologen und Podologinnen durchgeführt, die ihr Handwerk in einer Ausbildung erlernen. Sie erkennen spezielle Fußkrankheiten, können Beschwerden lindern und weiteren Fußschäden entgegenwirken.
Die medizinische Fußpflege wird nicht selten mit der kosmetischen Fußpflege verwechselt, dabei gibt es große Unterschiede. Kurzum: Die medizinische Fußpflege kümmert sich um Fußprobleme, die im Rahmen von Erkrankungen auftreten können, die kosmetische Fußpflege konzentriert sich auf die dekorative und pflegende Behandlung der Füße. Ihr Familienmitglied erhält hier beispielsweise eine Fußmassage oder lackierte Fußnägel.
Für wen ist eine medizinische Fußpflege ratsam?
Eine medizinische Fußpflege ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr Familienmitglied ein erhöhtes Risiko für Fußkrankheiten besitzt, Fußprobleme hat oder aufgrund seiner Unbeweglichkeit die Füße nicht selbst pflegen kann.
Folgende Personengruppen sollten regelmäßig eine medizinische Fußpflege durchführen lassen:
- Menschen mit Diabetes: Die Zuckerkrankheit kann Blutgefäße und Nerven schädigen – durch das verringerte Schmerzempfinden bemerkt Ihr Angehöriger kleine Wunden am Fuß womöglich nicht. Werden die Wunden nicht behandelt, stirbt Gewebe ab und es können chronische Wunden entstehen. Mit der medizinischen Fußpflege wird der Fuß regelmäßig auf Veränderungen kontrolliert. So können Sie auch einem diabetischen Fußsyndrom vorbeugen.
- Personen mit Nervenschädigungen: Normalerweise signalisieren uns die Nerven, wenn etwas Unbehagen bereitet, das kann ein zu enger Schuh oder ein Stein unter den Füßen sein. Das Alarmsystem funktioniert bei Menschen mit Nervenschädigungen, zum Beispiel aufgrund einer chronischen Rückenmarksverletzung, oft nicht mehr. Auch sie können unbemerkt Druckstellen, Verletzungen und Hornhautgewächse ausbilden.
- Pflegebedürftige mit Fußbeschwerden: Viele Menschen wenden sich mit konkreten Beschwerden an eine podologische Praxis. Das können verdickte, eingewachsene oder fehlende Fußnägel, Fußfehlstellungen und eine krankhafte Hornhautverdickung sein.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Familienmitglied eine medizinische Fußpflege benötigt, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder rufen Sie in einer podologischen Praxis an und schildern Sie die bestehenden Probleme.
Was wird bei der Behandlung gemacht?
Hat Ihr Angehöriger einen Termin für eine medizinische Fußpflege bei einem Podologen oder einer Podologin, erkundigen sich die Fachleute zunächst nach bestehenden Beschwerden. Ihr Familienmitglied hat nun die Gelegenheit, seine Fußprobleme anzusprechen. Danach werden die Füße inspiziert: Der Podologe prüft den Zustand der Haut und der Nägel. Dann erfolgt die Behandlung, die von Person zu Person unterschiedlich aussieht und unter anderem Folgendes umfassen kann:
- Beseitigung von Hühneraugen
- Abtragung von Hornhaut und Schwielen
- Anbringung von Polstern, um die Füße zu entlasten
- Korrektes Kürzen der Fußnägel
- Behandlung von Problemnägeln, gegebenenfalls durch Anbringen einer Nagelkorrekturspange
- In Absprache mit dem behandelnden Arzt: Aufbringen von Salben oder Tinkturen
- Beratung zur Aufrechterhaltung oder Herstellung der Fußgesundheit, das umfasst Empfehlungen für passendes Schuhwerk, zur Verwendung von Pflegeprodukten und Tipps für die Fußhygiene.
In einer podologischen Praxis hat Hygiene oberste Priorität. Zangen, Fräser, Skalpelle sowie weitere Materialien werden daher nach jedem Termin ausgetauscht und sterilisiert.
Ist Ihr Angehöriger grundsätzlich noch mobil, kann er allein oder in Begleitung mit Ihnen für die medizinische Fußpflege eine podologische Praxis aufsuchen. Außerdem sind Podologen in Diabetes-Praxen und medizinischen Versorgungszentren, die auf die Zuckerkrankheit spezialisiert sind, beschäftigt. Viele Pflegebedürftige schätzen den Ausflug in eine Praxis als willkommene Abwechslung. Doch nicht immer klappen Termine außer Haus. Ist der Besuch einer podologischen Praxis mit großer Anstrengung verbunden oder gar unmöglich, kann Ihr Familienmitglied eine mobile Fußpflege nach Hause bestellen, die alle Instrumente dabeihat und die medizinische Fußpflege bequem im häuslichen Umfeld durchführt.
Wer übernimmt die Kosten für eine medizinische Fußpflege?
Ein Termin bei der medizinischen Fußpflege kostet etwa zwischen 50 und 100 Euro – bei der mobilen Fußpflege können Kosten für den Anfahrtsweg hinzukommen. Die Leistungen kann Ihr Angehöriger aus eigener Tasche zahlen, oder die Krankenkasse beteiligt sich an der Finanzierung. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn der behandelnde Arzt eine krankhafte Veränderung am Fuß diagnostiziert. Das trifft auf Menschen mit diabetischem Fußsyndrom, mit Fußproblemen durch ein Querschnittssyndrom und bei ausgewählten Nervenschädigungen (sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien) zu. In dem Fall erhält Ihr Angehöriger eine Heilmittelverordnung für eine Erstbehandlung oder für gleich mehrere Behandlungstermine.
Achtung: Die Krankenkasse kommt nur für die Kosten auf, wenn die Behandlung durch einen Podologen oder eine Podologin mit einer Zulassung erfolgt. Auf der Webseite des Deutschen Verbands für Podologie können Sie eine entsprechende Praxis in Ihrer Umgebung finden. Sofern Ihr Angehöriger nicht zuzahlungsbefreit ist, berechnet die Podologie-Praxis 10 Euro für jede Verordnung und 10 Prozent der Behandlungskosten.
Bei Gesundheitsausgaben, zum Beispiel für die medizinische Fußpflege, für Fahrtkosten zur Praxis oder für die Anfertigung von orthopädischen Einlagen, ist es immer sinnvoll, gemeinsam mit dem Steuerberater zu prüfen, ob die Ausgabe als außergewöhnliche Belastung absetzbar ist.
Die Füße sind wahre Kraftpakete, sie ermöglichen einen festen Stand und Fortbewegung. Trotz ihrer wichtigen Aufgaben kommen sie bei der Körperpflege jedoch oft zu kurz, insbesondere wenn die Beweglichkeit (bei Pflegebedürftigkeit) nachlässt. Auch wenn Ihr Angehöriger an Diabetes oder einer Nervenschädigung mit Empfindungsstörungen leidet, sollten Sie den Füßen besonders viel Aufmerksamkeit schenken, sie kontinuierlich professionell kontrollieren oder behandeln lassen, um schweren Fußproblemen vorzubeugen.