Maskenpflicht in Heimen endet am 1. März
Dem vorausgegangen war ein Treffen der Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern, die sich auf diesen Beschluss geeinigt hatten. Anders sieht es für Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern aus. Für sie gelte weiterhin auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die bis zum 7. April festgelegte Masken- und Testpflicht, heißt es vonseiten des BMG.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD):
„Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.“
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Erst in der vergangenen Woche hatte unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ein „unverzügliches Ende“ der Masken- und Testpflicht für Bewohnende von Pflegeheimen wie auch für ihre Besucherinnen und Besucher gefordert.