Kuren für pflegende Angehörige – Gestärkt geht es besser!

Kuren für pflegende Angehörige – Gestärkt geht es besser!

Angehörige, die sich um beeinträchtigte Ehe- oder Lebenspartner kümmern, Kinder, deren Eltern sich im Alter nicht mehr selbst versorgen können, Eltern, die ihre Kinder pflegen – ohne sie wären stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland hoffnungslos überlastet. Aus der Herzensaufgabe der Pflege eines Angehörigen, die häufig wie selbstverständlich übernommen wird, kann aber schnell eine Überforderung werden. Eine Kur für pflegende Angehörige kann helfen, schwierige Pflegesituationen zu entspannen.
Kuren für pflegende Angehörige
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Die Belastung ist in der Coronakrise gestiegen und viele pflegende Angehörige sind extrem geschafft“, erklärt Verena Ising-Volmer vom Caritasverband für das Erzbistum Paderborn. Erschöpften pflegenden Angehörigen empfiehlt sie deshalb, sich beraten zu lassen und eine Kurmaßnahme zu beantragen. „Eine Kur stärkt die Gesundheit und bringt neue Kraft für den Alltag.“

Denn pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine solche Entlastungsmaßnahme. Jedenfalls wenn sie durch die Pflege körperlich oder seelisch stark belastet sind und ein Arzt eine Vorsorge- oder Rehamaßnahme für medizinisch notwendig erachtet.

In dem Fall kann bei der Krankenkasse eine dreiwöchige Kur beantragt werden. Die Rechtsgrundlage für diese Kur findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) V in den Paragrafen 23 und 40.

Auszeiten sind wichtig

„Lange habe ich gedacht, ich schaffe das alleine – aber es ging einfach nicht“, berichtet eine Klientin, die erst kürzlich in einer Kur war. „Dabei sind Auszeiten doch eigentlich selbstverständlich, schließlich will ich meinen Mann noch lange zu Hause versorgen.

Die Kurberatungsstelle hat mich ermutigt, die Kur zu beantragen, und mich in allen Belangen unterstützt. Nach der Kur verspüre ich wieder Freude und bin entspannt im Umgang mit meinem Mann.“

Von Erfahrungen wie diesen hört Ising-Volmer immer wieder. Sie empfiehlt pflegenden Angehörigen deshalb, Kontakt zu einer Beratungsstelle beispielsweise des Müttergenesungswerkes aufzunehmen. Diese können auch pflegenden Angehörigen weiterhelfen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel auf pflegende Angehörige spezialisierte Beratungsstellen. Rund 100 Kurberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände bieten dort Beratung und Hilfe an. Dafür wurden die Beraterinnen und Berater im Rahmen des Projekts „Zeit & Erholung für pflegende Angehörige in NRW – Kurberatung für pflegende Angehörige“, das vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wird, besonders qualifiziert.

In drei Schritten zur Auszeit

  1. Kontaktaufnahme: Es empfiehlt sich in einem ersten Schritt, eine Kurberatungsstelle in der Nähe zu kontaktieren, um die individuelle Pflege- und Belastungssituation zu besprechen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch wird geklärt, ob eine „Kurmaßnahme“ entsprechend geeignet sein könnte, die Pflegesituation zu entlasten. Diese Beratung erfolgt entweder in der Beratungsstelle oder telefonisch, bei Bedarf kann sie aber auch zu Hause stattfinden. Selbstverständlich wird in diesem ersten Gespräch auch überlegt, wie sich die Versorgung des Angehörigen in der Zeit gestalten könnte.
  2. Arztbesuch: Nach dem ersten Gespräch mit der Beratungsstelle besprechen Sie Ihr Kurgesuch selbstverständlich noch mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Ob sich eine Kur als Entlastungsmaßnahme empfiehlt, ist ganz individuell von Ihrem Gesundheitszustand und von der Einschätzung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin abhängig. Wird Ihr Kurgesuch unterstützt, dann erhalten Sie eine entsprechende Verordnung.
  3. Antragstellung: Nachdem von Ihrer betreuenden Ärztin/ Ihrem Arzt die Verordnung ausgestellt wurde, stellen Sie gemeinsam mit der Kurberatungsstelle einen entsprechenden Antrag. Ihre Kurberatungsstelle unterstützt Sie auch bei der Sicherstellung der Versorgung für Ihren/Ihre zu pflegenden Angehörigen während der Kur.

Beratungsstellen bieten Unterstützung

Ob eine Kur als Entlastung in einer Pflegesituation infrage kommt, kann während einer Erstberatung in den Beratungsstellen meist schnell geklärt werden. Gemeinsam werde dabei die Pflegesituation betrachtet und überlegt, ob eine Kur die richtige Maßnahme ist, erklärt Ising-Volmer.

Die Kurberaterin oder der Kurberater helfe auch bei der Beantragung und stehe stets beratend zur Seite, damit die Versorgung des Pflegebedürftigen während der Kur gesichert ist. „Nur mit dieser Gewissheit kann man sich dann auch gut erholen.“

Die Beratungsstellen kümmern sich bereits bei der Antragsstellung darum, für die Versorgung des pflegebedürftigen Angehörigen eine gute Lösung zu finden. So kann für die Dauer der dreiwöchigen Kur eine Kurzzeitpflege am Heimatort oder im Kurort organisiert werden.

Teilweise ist es möglich, dass die pflegebedürftige Person mit in die Kurklinik aufgenommen wird. Manchmal kann der Pflegebedürftige auch in der vertrauten Umgebung zu Hause verbleiben und versorgt werden.

In einer „Kur für pflegende Angehörige“ wird, wie in jeder anderen Kur auch, ein Therapieplan erstellt und ausgeführt, der auf die individuellen Beschwerden und Belastungen eingeht. Daneben gibt es während der drei Wochen dauernden Kur aber auch zielgruppenspezifische Angebote, die im Alltag vielleicht gar nicht wahrgenommen werden können, wie Pflegekurse oder Ernährungsberatungen.

Insgesamt helfen der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen, die Hilfestellungen, wie man die wichtige Selbstpflege in den Alltag integrieren kann, und Gespräche über die künftige Organisation der Pflege unter Einbeziehung entlastender Angebote, dass im Anschluss die Pflege des Angehörigen wieder gestärkt bewältigt werden kann.