Höhere Hürden für Freiheitsentzug in der häuslichen Pflege gefordert
Notwendig sei eine gesetzliche Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege mindestens die gleichen Bedingungen wie in der stationären Pflege vorschreibe und einen Erwerb der entsprechenden Hilfsmittel ohne Rezept ausschließe.
In stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung erlaubt
Auf keinen Fall dürften Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden. Unter dieser Überschrift würden die Hilfsmittel derzeit im Katalog des GKV-Spitzenverbands geführt. BAGSO und BGT kritisierten dies als sachlich falsch und unangemessen.
„Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen„, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Deshalb dürften sie in stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung eingesetzt werden. Dies gelte bislang jedoch nicht für die häusliche Pflege.
Fixiersysteme und Bettgitter frei verkäuflich
„Fixiersysteme und Bettgitter sind frei verkäuflich und auf Anordnung des Arztes werden sie von den Krankenkassen ohne weitere Auflagen bezahlt“, so die Kritik von BAGSO und BGT.
Insbesondere der Einsatz von Fixiersystemen, bei denen die Bewegung von Armen, Beinen und Kopf mit Gurten unterbunden werden kann, sei zudem mit einer hohen Verletzungsgefahr verbunden. Er bedürfe daher der ständigen Aufsicht durch geschultes Personal. Dies könne in der häuslichen Pflege in der Regel nicht sichergestellt werden.