Reform des Betreuungsrechts: Änderungen treten ab Januar in Kraft
BdB-Vorsitzender Thorsten Becker erläuterte dazu:
„Rechtliche Betreuung wird endlich auch im Gesetz als Prozess definiert, der Menschen befähigt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Dafür haben wir uns als Verband jahrelang eingesetzt.“
Das neue Betreuungsrecht sei am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet – Wunsch und Wille der Klientinnen und Klienten stünden im Zentrum und ihre Unterstützung bekomme absoluten Vorrang vor der Stellvertretung.
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von “Angehörige pflegen” werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
Künftig Zulassung als Berufsbetreuer notwendig
Um sicherzustellen, dass Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (im Folgenden: Berufsbetreuer) die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllten, müssten diese sich zukünftig in einem bundesweit einheitlichen Zulassungsverfahren registrieren lassen und ihre Qualifikation nachweisen.
„Die Zulassung stellt klar, dass Betreuung nicht jede und jeder kann, sondern viele Kenntnisse und Qualifikationen erfordert. Mit dem bundesweit einheitlichen Zulassungs- und Registrierungsverfahren wird nach 30 Jahren unser Beruf erstmals anerkannt. Bisher waren wir lediglich beruflich tätige Betreuer“, erläuterte Becker weiter.
Der BdB kritisiert jedoch, dass die Bundesländer in der Verordnung zum Zulassungsverfahren Änderungen durchgesetzt haben, die den Qualitätsansprüchen an die Fachlichkeit künftiger Berufsbetreuer zuwiderlaufen könnten.
Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie auf den Seiten des Bundesjustiz-Ministeriums.