Geriatrische Reha: Voraussetzungen und Antrag
Die Frage an die Juristin
„Meine 75-jährige Mutter ist nach einem Unfall mit einem Bruch des Oberschenkels in der Bewegung eingeschränkt. Sie leidet an Diabetes und einer chronischen Lungenerkrankung, sie trinkt und isst nicht richtig. Ich versorge sie. Nun habe ich gehört, dass es die Möglichkeit einer geriatrischen Rehabilitation gibt. Was ist das genau? Kommt das für meine Mutter in Betracht?“
Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine geriatrische Reha
Die gesetzliche Krankenkasse bewilligt eine geriatrische Rehabilitation, kurz Reha, wenn folgende Voraussetzungen beim Betroffenen vorliegen: Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und -prognose.
Das Mindestalter der Patienten in der geriatrischen Reha beträgt in der Regel 70 Jahre, in Ausnahmefällen kann es aber auch vorkommen, dass der Betroffene erst 60 Jahre alt ist. Der Patient muss zudem seit einem halben Jahr mindestens zwei chronische Erkrankungen mit sogenannter sozialmedizinischer Relevanz haben. Dazu gehören z.B.
- starke Sehbehinderungen,
- ausgeprägte Schwerhörigkeit,
- Depressionen,
- Schwindel,
- chronische Schmerzen,
- Inkontinenz oder
- Mangelernährung.
Außerdem muss der Betroffene aufgrund der Multimorbidität den Alltag nicht mehr allein bewältigen können, sodass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährdet ist. Wichtig ist jedoch, dass er trotz der Einschränkungen belastbar genug ist, um an einer Rehabilitation mitzuwirken.
Die Kasse prüft außerdem, ob die alltagsrelevanten Beeinträchtigungen beseitigt oder bestenfalls durch ein Training vermindert werden können und ob der Betroffene anpassungsfähig ist. Die Rehabilitation umfasst einen mehrdimensionalen Ansatz, der Aspekt der Pflege ist nur ein Teil davon. Das heißt, wenn der Betroffene ausschließlich Unterstützung bei der Pflege benötigt, hat er keinen Anspruch auf eine geriatrische Rehabilitation. Dasselbe gilt, wenn er im Krankenhaus behandelt werden muss.
Ziel und Vorteile einer geriatrischen Reha
Ziele einer geriatrischen Rehabilitation sind die Vermeidung oder zumindest Verminderung von Pflegebedürftigkeit und die gleichzeitige Wiederherstellung des selbstständigen Handels, sodass die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wieder möglich wird. Um das zu erreichen führt ein geriatrisches Team, bestehend aus Ärzten, Pflegekräften, Psychologen, Masseuren und Therapeuten, gezielt indikationsübergreifende therapeutische Maßnahmen durch und passt die Rehabilitationsmaßnahmen auf die Bedürfnisse des Betroffenen an. Beispielsweise wird daran gearbeitet, dass dieser einen sicheren Stand erreicht, besser mit dem Rollstuhl zurechtkommt oder selbstständig essen und trinken kann.
Ergänzende Therapieformen, die je nach Verlauf und Erfolg unterstützend eingesetzt werden können, sind u. a. eine aktivierende Pflege, Krankengymnastik, Ergo- und Sprachtherapie oder eine Ernährungsberatung. In der Regel führen die Therapeuten und Ärzte pro Tag 3 bis 4 Therapien von jeweils etwa 30 Minuten durch. Die Besonderheit gegenüber einer normalen Rehabilitation liegt also darin, dass durch gezielte Maßnahmen die individuellen Rehabilitationsziele erreicht werden können und das Potential des Betroffenen bestmöglich ausgeschöpft wird.
Antrag auf geriatrische Reha bei der Krankenkasse
Wer eine geriatrische Rehabilitation durchführen möchte, muss vor Beginn bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag stellen. Stellt die Kasse die erforderlichen Voraussetzungen fest, entscheidet sie darüber, ob eine ambulante, stationäre oder mobile Rehabilitation erfolgen soll, wie lange die Maßnahme durchgeführt werden soll, wann sie beginnt und in welcher Einrichtung sie erfolgen soll. Die Kasse beachtet dabei sowohl wirtschaftliche Aspekte als auch die Wünsche des Antragstellers und berücksichtigt zudem die ärztliche Verordnung. Im Zweifelsfall kann sie mit dem Arzt oder dem medizinischen Dienst Rücksprache halten. In der Regel wird die geriatrische Rehabilitation für maximal 20 Tage anberaumt.
Gut zu wissen: Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf soll künftig das Antragsverfahren bei der geriatrischen Reha vereinfacht werden. Danach muss die Krankenkasse nicht mehr überprüfen, ob die Rehabilitation medizinisch erforderlich ist. Das Gesetz befindet sich derzeit (Stand: 12/2019) noch in der Abstimmung.
Angehörige dürfen bei der Reha dabei sein
Oftmals möchten pflegende Angehörige bei den Rehabilitationsmaßnahmen dabei sein. Das ist auch sinnvoll, denn pflegende Angehörige sollten idealerweise in bestimmte Therapiemaßnahmen miteinbezogen werden. Sie erlernen zum Beispiel sichere und rückenschonende Transfertechniken und die Handhabung von Hilfsmitteln.
Viele Betroffene ziehen allerdings eine ambulante Reha vor, um nicht über längere Zeit von ihren Angehörigen getrennt zu sein. Zwar stellen viele Einrichtungen ein Zimmer zur Verfügung und ermöglichen die Teilnahme an den Maßnahmen, jedoch müssen die Kosten dafür in der Regel selbst übernommen werden.
Als Ausnahme gilt: Die Begleitung durch den pflegenden Partner ist medizinisch notwendig. Dieser Fall liegt vor, wenn nur dadurch die Stabilität des Betroffenen gewährleistet werden kann. Dafür müssen die Angehörigen einen separaten Antrag bei der Krankenkasse stellen. Es gibt auch für pflegende Angehörige die Möglichkeit eine Reha in Anspruch zu nehmen, um selbst einmal Kraft zu tanken.