Generika

Wenn Arzneimittel neu entwickelt werden, sind sie zunächst patentgeschützt. Andere Arzneimittelhersteller können diese Originalpräparate nicht ohne Weiteres nachahmen. Wenn aber der Patentschutz nicht mehr gilt, können sogenannte Generika (Nachahmerprodukte) produziert werden.
Generika sind meistens deutlich günstiger als die Originalpräparate. Inzwischen machen Generika mehr als 75 Prozent aller verordneten Arzneimittel in Deutschland aus.
Unterschiede zwischen Originalpräparat und Generika
Nach Ablauf des Patentschutzes steht ein bereits bewährtes Arzneimittel zur Verfügung. Es kann günstiger produziert werden, weil teure Forschungs- und Entwicklungskosten nicht mehr nötig sind. Generika werden vor ihrer Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ebenso eingehend geprüft wie Originalpräparate. Deshalb sind Generika grundsätzlich genauso wirksam wie das Original.
Sie werden jedoch unter einem anderen Namen und in einer anderen Verpackung angeboten. Auch die Form, Farbe oder Größe der Tabletten können variieren, da die Pharmafirmen andere Herstellungsverfahren und andere Hilfsstoffe nutzen können. Denn entscheidend ist die gleichwertige Wirkung des Arzneistoffs, der im Medikament verarbeitet ist.
Wirkweise von Generika
Hersteller von Generika müssen nachweisen, dass ihr Präparat genauso gut im Körper wirkt wie das Original. Vereinzelt kann es geringfügige Unterschiede bei den Wirkstoffen aufgrund von veränderten Produktionsverfahren oder auch anderen Zusatzstoffen geben.
Deshalb sollen bestimmte Medikamente wie beispielsweise Schilddrüsenmedikamente stets vom gleichen Hersteller eingenommen werden. Hier sind bereits kleinste Mikrogrammunterschiede entscheidend für eine optimale Therapie. Ihre Apotheke kann Sie immer optimal dazu aufklären, welche Medikamente man nicht so ohne Weiteres austauschen sollte.
Gründe für die Auswahl eines Generikums
Bestimmt haben Sie sich in der Apotheke schon einmal gefragt, warum Sie ein anderes Medikament als üblich erhalten. Dies liegt vor allem an den Rabattverträgen, die Krankenkassen ganz individuell mit Generikaherstellern abschließen.
Ihre Krankenkasse erzielt so sehr günstige Preise und kann so die Krankenkassenbeiträge stabil halten: Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, Patienten das Medikament des Herstellers auszuhändigen, mit dem die zuständige Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Apotheken müssen auch manchmal wegen Lieferengpässen ein Generikum abgeben, um sie zeitnah mit ihrem benötigten Arzneimittel zu versorgen.
Nutzen Sie die individuelle Beratung in der Apotheke
Für den optimalen Therapieerfolg mit einem Generikum sollten Sie sich in der Apotheke persönlich beraten lassen – insbesondere wenn Sie sich bei der Medikamenteneinnahme unsicher fühlen oder das Gefühl haben, das neue Präparat wirkt nicht so gut wie das gewohnte oder anders.
Das kommt aber glücklicherweise nur sehr selten vor. Ihre Apotheke vor Ort berät Sie kompetent und individuell zur richtigen Dosierung und Anwendung.