Erster DIN-Standard für „24-Stunden-Betreuung“
Orientierungshilfe für Angebote der 24-Stunden-Betreuung
„Aus Verbrauchersicht legt die DIN SPEC 33454 zum ersten Mal Rahmenbedingungen fest, die betreuungsbedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und den Betreuungskräften Orientierung bieten. Der Standard setzt einen wichtigen Impuls für rechtliche und soziale Ausgewogenheit in der häuslichen Betreuung“, heißt es in einer Mitteilung des DIN-Verbraucherrats.
Nicht verpassen: Pflegekasse übernimmt Kosten für Online-Pflegekurs
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von „Angehörige pflegen“ werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
Rd. 600.000 Pflegende aus dem Ausland im Einsatz
Der Standard wurde über einen Zeitraum von 1,5 Jahren hinweg entwickelt. Das interdisziplinäre Expertengremium setzte sich u. a. zusammen aus Verbraucherschützerinnen und -schützern, Angehörigen- und Betroffenenvertretungen, Pflegewissenschaft sowie Juristinnen und Juristen.
Ca. 4,1 Mio. Menschen in Deutschland sind laut DIN-Verbraucherrat pflegebedürftig und die meisten Hilfebedürftigen möchten solange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause verbringen. Da sich viele Angehörige die dafür notwendige Betreuung nicht leisten können, ermöglichen derzeit rd. 600.000 Kräfte aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa, die Betreuung der Angehörigen.