Ich brauche eine neue Zahnkrone. Deshalb war ich bei meinem Zahnarzt. Bisher habe ich immer einen ausgedruckten Heil- und Kostenplan bekommen, den ich unterschrieben und zur Bewilligung an meine Krankenkasse geschickt habe. Von der Praxis habe ich gehört, dass sie die Daten jetzt digital an die Kasse übermittelt. Wie erfahre ich nun, was die Krankenkasse übernimmt und was ich bezahlen muss? Muss ich den Heil- und Kostenplan nicht mehr unterschreiben?
Benötigen gesetzlich Versicherte Zahnkronen, eine Brücke oder eine Prothese, erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan.
Der Heil- und Kostenplan: seit diesem Jahr elektronisch
Dieser enthält Angaben zum Zahnstatus (dem Befund), der Regelversorgung (die Basisversorgung, die allen gesetzlich Versicherten zusteht) und der geplanten Therapie mit den voraussichtlichen Kosten (inklusive Berücksichtigung des Bonushefts). Seit diesem Jahr wird der Heil- und Kostenplan von den Praxen elektronisch erstellt und nicht mehr den Patientinnen und Patienten ausgehändigt. In Papierform erhalten sie aber von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt ein Informationsblatt: die Patienteninformation, für die es seit dem 1. Oktober 2023 neue Formulare gibt.
Die Patienteninformation: Was steht darin?
Wünschen Patientinnen und Patienten nur die Regelversorgung, enthält die ärztlich unterschriebene Patienteninformation neben den Praxisdaten alle Angaben zur geplanten Therapie und den Kosten. Dazu gehören die geschätzten Material- und Laborkosten, der voraussichtliche Festzuschuss der Krankenkasse und der Eigenanteil, der selbst zu zahlen ist.
Wählen Versicherte Zahnersatz, der von der Regelversorgung abweicht, erhalten sie eine Patienteninformation, die darüber hinaus die Kosten auflistet, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte von ihnen selbst zu zahlen sind. Ein direkter Vergleich zeigt, welche Kosten bei der Wahl der Regelversorgung entstanden wären.
Mit der Unterschrift unter die Patienteninformation bestätigen Versicherte, dass sie aufgeklärt wurden und dass sie mit der Behandlung sowie den Kosten einverstanden sind.
Wie geht es dann weiter?
Danach übermittelt die Praxis die Daten des von ihr erstellten Heil- und Kostenplans elektronisch an die Krankenkasse. Die Kasse prüft nun den Heil- und Kostenplan. Wenn sie ihn genehmigt, informiert sie den Zahnarzt digital. Die Versicherten erhalten einige Tage später von ihrer Krankenkasse die Bewilligung per Post. Danach beginnt der Zahnarzt mit der Behandlung.

Heike Morris ist seit 2016 als juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) tätig. Zuvor war die Volljuristin als selbstständige Rechtsanwältin und Vertrauensanwältin der Stiftung Gesundheit tätig. Dort beriet sie Ratsuchende auf allen Gebieten des Medizin- und Sozialversicherungsrechts. Neben ihrer Tätigkeit für die UPD setzt sich Heike Morris im Rahmen verschiedener Ehrenämter für die Belange von Patientinnen und Patienten ein. So ist sie seit 2004 juristisches Mitglied der Ethikkommission des Landes Berlin für Arzneimittelstudien und seit 2019 Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. Sie steht zudem diversen Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen für Vorträge zu gesundheitsrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.
Auf was sollten Versicherte unbedingt achten?
- Versicherte sollten die Patienteninformation nicht leichtfertig unterschreiben, sondern sie vorher sorgfältig lesen.
- Sie sollten prüfen, ob ihr Bonusheft berücksichtigt worden ist.
- Offene Fragen können sie mit ihrem Zahnarzt klären oder sich von der UPD beraten lassen. Vorher sollten sie nicht mit der Behandlung beginnen. Von einer Unterschrift auf dem Behandlungsstuhl kann nur abgeraten werden.
- Wenn sich Patienten für eine höherwertige Leistung entscheiden, die sie auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bezahlen, sollten sie sich in der Patienteninformation auch den Steigerungssatz angeben lassen.
- Von der unterschriebenen Patienteninformation sollten sich Versicherte eine Kopie geben lassen.