Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Frage an den Experten für Digitalisierung bei der UPD: Ich leide an Multipler Sklerose und muss deshalb viele verschiedene Ärzte aufsuchen. Es ist für mich sehr mühsam, jedem neuen Arzt meine Krankengeschichte zu erzählen, und manchmal habe ich auch Angst, etwas zu vergessen, was für meine Behandlung wichtig sein könnte. Manche Ärzte wollen meine Akte auch nicht herausgeben. Ich habe gehört, dass ich eine elektronische Patientenakte bekommen kann, mit der alles einfacher wird. Stimmt das? Und sind meine Daten dann sicher?
Elektronische Patientenakte (ePA)
GettyImages/D3Damon

Wer schon einmal die Ärztin oder den Arzt gewechselt hat, kennt das Problem: Der oder die neue Behandelnde möchte sich über die Krankheitsgeschichte der Patientin oder des Patienten informieren und befragt sie oder ihn zu Vorerkrankungen, Blutwerten und früheren Behandlungen. Belastend wird dies vor allem dann für die Betroffenen, wenn Untersuchungen und Tests noch einmal durchgeführt werden müssen, weil die benötigten Unterlagen nicht vorhanden sind oder nicht zeitnah beschafft werden können. Auch damit dies nicht mehr passieren kann, gibt es seit Januar 2021 die elektronische Patientenakte, kurz ePA.

Was ist eine ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Anwendung, die Informationen zu Erkrankungen und Behandlungen von Versicherten beinhaltet. Sie ist ein freiwilliges Angebot für gesetzlich Versicherte und nicht gleichzusetzen mit der elektronischen Gesundheitskarte. Diese enthält Versichertenstammdaten wie Name, Anschrift, Versichertennummer und Krankenkasse. Auf ihr sind auch der Notfalldatensatz und der elektronische Medikationsplan enthalten, wenn Patientinnen oder Patienten dies von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt anlegen lassen.

Die ePA erhalten Versicherte auf ihren Antrag hin von der Krankenkasse. Sie enthält gesundheitsbezogene Informationen der Versicherten, darunter z. B. Befunde, Diagnosen, durchgeführte und geplante Therapien sowie Behandlungsberichte. Auch Früherkennungsuntersuchungen und elektronische Arztbriefe können elektronisch gespeichert werden. Ab dem 1. Januar 2022 können Versicherte auch den Mutterpass, das Zahn-Bonusheft und den Impfausweis sowie das Untersuchungsheft für Kinder in elektronischer Form in der Akte speichern. Ab dem 1. Januar 2023 lassen sich zudem auch Daten zur pflegerischen Versorgung sowie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in die Akte integrieren.

Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf eine ePA: Krankenkassen müssen Versicherten die ePA zur Verfügung stellen, Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen bzw. Daten in diese eintragen, soweit Patientinnen oder Patienten dies wünschen.

Versicherte können nicht nur entscheiden, was in der Akte gespeichert wird, sondern auch, wer Zugriff auf die Akte erhalten soll. Die Daten und Zugriffsrechte verwalten sie in der ePA-App vom Tablet oder Smartphone aus. Für nicht technik-affine Menschen besteht die Möglichkeit, die Zugriffsberechtigung in der Arztpraxis zu erteilen: Sie müssen dafür ihre elektronische Gesundheitskarte an einem Terminal einlesen lassen und eine PIN eingeben. Dies muss vorab bei der Krankenkasse schriftlich beantragt werden.

Was sind die Vorteile einer ePA?

Aktuell werden Dokumente zu Patientinnen und Patienten oftmals nur in den Praxen und Krankenhäusern gespeichert, wo sie erstellt wurden. Mit der ePA kann verhindert werden, dass Ärztinnen und Ärzten wichtige Informationen über Patientinnen und Patienten fehlen, was zu Fehlern führen kann oder dazu, dass Betroffene ihre Krankheitsgeschichte in allen Einzelheiten wiederholt erläutern müssen.

Zudem können sich Patientinnen und Patienten eigene Informationen in die ePA hochladen. Darüber hinaus können sie selbst kontrollieren, wer auf die Akte zugreifen soll, und dies auch nachvollziehen. Ebenso können sie Dokumente selbst wieder aus der Akte löschen. Außerdem können Versicherte ab dem 1. Januar 2022 eine Person benennen, die sie vertritt und die für sie die Akte verwaltet, wenn die Betroffenen es selbst nicht mehr können oder wollen. Die Akte kann lebenslang genutzt werden und ist kostenlos.

Überdies wird mit der ePA ein Problem beseitigt, das momentan leider noch oft Alltag ist: Ärztinnen und Ärzte verweigern ihren Patientinnen und Patienten die Einsichtnahme in ihre Patientenakte, obwohl diese ein gesetzlich verankertes Recht darauf haben. Auch können Betroffene so einfacher eine ärztliche Zweitmeinung einholen.

Wie sicher sind die Versichertendaten?

Idee der ePA ist es, dass Patientinnen und Patienten selbst Herr über ihre Daten werden: Sie entscheiden, was mit ihren Daten geschieht, wer sie einsieht und welche Daten gelöscht werden. Allerdings ist es in 2021 noch nicht möglich, das Einsichtsrecht für Ärztinnen und Ärzte auf der Ebene einzelner Dokumente zu erteilen. Dies soll sich ab 2022 ändern: Dann soll es z. B. möglich sein, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt auf das Röntgenbild der Hausärztin oder des Hausarztes in der ePA zugreifen darf, aber nicht auf die von ihnen verordneten Medikamente oder die ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Um einen sicheren Austausch der sensiblen persönlichen und medizinischen Daten der Versicherten kümmert sich die gematik GmbH (früher: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH). Sie sorgt dafür, dass die technischen Komponenten der „Datenautobahn für das Gesundheitswesen“ (Telematikinfrastruktur) den Anforderungen des Datenschutzes genügen: Die Daten werden sowohl während der Übertragung als auch der Speicherung verschlüsselt. Eine Entschlüsselung durch unberechtigte Dritte soll damit ausgeschlossen werden.

Haben auch Sie Fragen zu gesundheitlichen oder gesundheitsrechtlichen Themen?

Das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie gern. Wir leiten Ihre Fragen umgehend an die UPD weiter.

Mail: hidajete.gashi@bibliomed.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jede Frage veröffentlichen können. Wir bemühen uns in diesen Fällen um eine individuelle Beantwortung Ihrer Frage durch die UPD.

Gern können Sie sich auch direkt an das Team der Patientenberatung wenden. Die Beratung ist kostenfrei, qualifiziert und unabhängig. Das Beratungsteam ist unter der Rufnummer 0800 011 77 22 an 80 Stunden in der Woche erreichbar. Mehr Informationen über die UPD finden Sie unter www.patientenberatung.de.