Elektromobile – Mobil und selbstbestimmt trotz Gehbehinderung
Elektromobile sind für Personen geeignet, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung schlecht zu Fuß sind, davon abgesehen aber geistig unbeeinträchtigt und mit guter Reaktionsfähigkeit.
Besonders wichtig sind gute Hör- und Sehfähigkeiten, da Fahrer von E-Mobilen den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sein müssen. Darüber hinaus müssen Betroffene selbstständig stehen und auch einige Schritte gehen können.
Nur so sind sie in der Lage, ein E-Mobil ohne Hilfe sicher zu besteigen und nach dem Parken kürzere Strecken zu Fuß zu bewältigen. Seniorenmobile unterstützen also dort, wo Gehstock, Rollator oder manuelle Rollstühle als Hilfsmittel nicht ausreichen und längere Strecken außer Haus Probleme bereiten.
Aber sie werden längst nicht nur von Gehbehinderten genutzt. Sie entwickeln sich zunehmend zu einer umweltfreundlichen, bequemen und spaßbringenden Möglichkeit der motorisierten Fortbewegung im Zuge der fortschreitenden Elektromobilität. Je nach Lebenssituation können E-Mobile sogar einen Pkw ersetzen.
Ausstattung, Geschwindigkeit und Reichweiten
Die Auswahl eines E-Mobils gestaltet sich inzwischen ähnlich komplex wie die Anschaffung eines Pedelecs. Elektromobile existieren als Trikes oder als Quads, also drei- oder vierrädrig, außerdem in vielen Ausführungen, Designs, Gewichts-, Geschwindigkeits- und Ausstattungsklassen. Es gibt kompakte Modelle mit 6 km/h als Höchstgeschwindigkeit für kurze Strecken im engen Umkreis, zum Beispiel für den Alltagseinkauf und kurze Wege im eigenen Kiez.
Andere Modelle sind komfortabler ausgestattet, können Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h erreichen und besitzen Akkugrößen, die Fahrten von rund 100 km ermöglichen. Hinzu kommen klappbare Modelle oder Fahrzeuge mit stärkerer Motorleistung und Spezialbereifung, die für Steigungen, unebenes Gelände oder für Menschen mit einem höheren Körpergewicht geeignet sind.
Aufwendiger gestaltete Modelle bieten schwere Polstersitze, besondere Transportboxen, zwei Sitze oder lassen sich mit einer Windschutzscheibe, einem Kabinendach oder Bluetooth-Technik aufrüsten. Die Preise variieren dementsprechend zwischen rund 1.000 Euro und einem fünfstelligen Betrag.
Ursprünglich ein Krankenfahrstuhl
Nicht immer müssen Elektromobile selbst finanziert werden. Bestimmte (Standard-)Modelle können von der Krankenkasse übernommen werden, und zwar dann, wenn eine ausgeprägte Gehbehinderung vorhanden ist, eine ärztliche Verordnung vorliegt, das ausgewählte Fahrzeug eine Hilfsmittelnummer besitzt, die körperliche Beeinträchtigung durch ein anderes Hilfsmittel nicht ausreichend ausgeglichen werden kann und die Krankenkasse den Antrag genehmigt.
Dazu müssen auch eine Reststeh- und Restgehfähigkeit sowie ausreichende Orientierungs- und Koordinationsfähigkeit gegeben sein.
Hier zeigt sich der Ursprung der E-Mobile: Sie fallen aufgrund ihrer Bauart, ihres ursprünglichen Zwecks, ihrer Geschwindigkeitsbegrenzung auf unter 15 km/h und einer Größen- und Gewichtsbegrenzung noch heute unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle.
Krankenkassen zahlen allerdings nur E-Mobile mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h. Lassen Sie sich im Zweifel direkt im Fachhandel beraten. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen zudem Auskunft über die Anspruchsmöglichkeiten.
Personen, die keinen medizinischen Bedarf und damit keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme oder einen -zuschuss haben, müssen ihr E-Mobil selbst finanzieren. Dafür sind sie ganz frei in der Wahl des Modells. Interessenten sollten sich vor dem Kauf verschiedene Modelle im Fachhandel ansehen, Einstiegs- und Sitzvarianten ausprobieren und sich ihr Wunschmodell anpassen und in der Handhabung erklären lassen.
Vor allem die richtige Sitzposition und die sichere Nutzung von Lenkung, Licht, Blinkern und Bremsen machen künftige E-Mobil-Fahrer souverän und gelassen im Straßenverkehr. So gefährden sie auch keine anderen Verkehrsteilnehmer.
Fahrerlaubnis, Versicherungspflicht und Zulassung
Für Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, einer maximalen Breite von 110 cm, einem maximalen Gewicht von 500 kg, inklusive Fahrer, und bei Nutzung des Fahrzeugs als motorisierter Krankenfahrstuhl ist weder ein Führerschein notwendig noch eine Versicherung. Auch eine Helmpflicht gib es nicht. Relevant ist nur die Herstellerzulassung für das Gerät (beim Kauf erhältlich).
Überschreitet das Seniorenmobil 6 km/h, gilt eine Kfz-Versicherungspflicht mit Kennzeichen (Haftpflicht), ab 15 km/h oder auch bei anderen Maßen und Gewichten des gewählten Modells ist zusätzlich eine Prüfbescheinigung wie bei einem Mofa nötig.
Personen ohne Fahrerlaubnis benötigen einen Führerschein der Klasse AM. Inhaber eines alten Führerscheins der Klasse 3 oder Klasse B dürfen alle Seniorenmobile fahren.
Grundsätzlich gilt: Fahrradwege sind ausschließlich Fahrrädern vorbehalten und die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen ist nur in Schrittgeschwindigkeit und für Krankenfahrstühle im engeren Sinne gestattet, also für die kompakten E-Mobile mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h.
Die schnelleren, höher motorisierten und insgesamt größeren Fahrzeuge sind laut ADAC verkehrstechnisch mit Mofas vergleichbar. Daher müssen Sie mit solchen Fahrzeugen die Straße benutzen und sind angehalten, sich eng am rechten Fahrbahnrand zu orientieren, um den laufenden Verkehr möglichst wenig zu behindern.
Mit dem Elektromobil in Bus, Bahn, ÖPNV
Viele Menschen möchten durch Nutzung des Elektromobils im öffentlichen Nahverkehr den persönlichen Bewegungsradius erweitern. In Großstädten können etwa Veranstaltungen in anderen Stadtteilen besucht werden, im ländlichen Raum eröffnen sich neue Einkaufsmöglichkeiten oder ein Facharztbesuch.
So die Theorie. In der Praxis ist es etwas komplizierter. Öffentliche Verkehrsmittel sind in vielen Fällen (noch) nicht auf Elektromobile vorbereitet, je nach Wohnort und genutztem Modell wird die Beförderung vor allem in Linienbussen verweigert.
Grund dafür sind Sicherheits- und Haftungsfragen. Elektromobile sind raumgreifend, schwerer als Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen, es gibt häufig keine Halterungen, um die Fahrzeuge zu sichern. Laut eines Gutachtens der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) aus dem Jahr 2014, auf den sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) bezieht, gibt es eine erhöhte Verletzungsgefahr für den Fahrer eines Seniorenmobils, aber auch für andere Fahrgäste des ÖPNV, sollte das E-Mobil unkontrolliert in Bewegung geraten.
Inzwischen gibt es Gerichtsurteile, aber auch Richtlinien und Auflagen, die gewährleisten, dass bestimmte Elektromobile transportiert werden dürfen. „Doch Schwierigkeiten gibt es nach wie vor und eine Lösung ist nicht in Sicht“, sagt Dr. Holger Kloth, VDV-Landesgruppengeschäftsführer Niedersachsen/Bremen.
„Einen Elektroscooter von 500 kg Gewicht bekommen wir in keinen Bus, die Auffahrtsrampen können diese Last nicht tragen und bei einem plötzlichen Bremsmanöver ist ein solches Fahrzeug im Bus eine reale Gefahr. Wir tun unser Möglichstes, um Teilhabe zu gewährleisten. Wo immer es geht, sind Betriebsleiter zu pragmatischen Lösungen bereit, doch Sicherheit geht vor.“
Menschen, die mit ihren Elektromobilen auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind, sollten sich vor der Anschaffung unbedingt im Fachhandel, bei Sozial- oder Behindertenverbänden oder auch bei den örtlichen Verkehrsbetrieben beraten lassen und ein Modell wählen, das über eine ausdrückliche „ÖPNV-Zulassung“ verfügt und schon von Herstellerseite entsprechend gekennzeichnet ist.
Nach einem bundesweiten Erlass von 2017 sind für den ÖPNV aktuell nur vierrädrige und kompakte Modelle mit maximaler Länge von 120 cm, einer Feststellbremse und einem Maximalgewicht von 300 Kilogramm erlaubt, inklusive Nutzer. Weitere Informationen erteilt der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.