Das ist 2022 neu für pflegende Angehörige

Das ist 2022 neu für pflegende Angehörige

Zu Beginn des neuen Jahres ist die neue Pflegereform in Kraft getreten. Der Bundestag hat diese Reform bereits im Juni 2021 beschlossen. Wir erklären die wichtigsten Neuerungen für pflegende Angehörige.
Vermögensfreibeträge
Getty Images/ Sean Gallup / Staff

Erhöhung der Pflegeleistungen

Für verschiedene Pflegeleistungen gibt es Erleichterungen und mehr Geld. Die Erhöhung der Pflegesachleistungen beträgt 5 %. Für Pflegegrad 3 bedeutete das z. B., dass einem pflegebedürftigen Menschen ab sofort 1.363 Euro statt wie bisher 1.298 Euro zustehen.

Diese Erhöhung betrifft allerdings nicht das Pflegegeld. Wer also auf einen Pflegedienst verzichtet und die Pflege eines Angehörigen vollständig selbst übernimmt, profitiert nicht von der neuen Reform.

Allerdings wird dafür der jährliche Betrag für Kurzzeitpflege um 10 % angehoben. Dennoch kann weiterhin nur der jährliche Betrag in Höhe von 806 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

Übergangspflege im Krankenhaus

Als neue Leistung wurde die bis zu 10-tägige Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt. Der Anspruch auf die Übergangspflege besteht, wenn unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, zur Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Pflegehilfsmittel

Das Pflegepersonal soll mit der neuen Reform mehr Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Auswahl geeigneter Hilfsmittel bekommen. Damit soll es für pflegebedürftige Menschen unkomplizierter und schneller möglich sein, die nötigen Hilfsmittel zu erhalten.

Bisher musste der Bedarf für Hilfsmittel von einer Ärztin, einem Arzt oder von einer Gutachterin oder einem Gutachter im Rahmen der Pflegebegutachtung festgestellt werden. Seit 1. Januar kann eine Pflegefachperson den entsprechenden Antrag an die Pflegekasse weiterleiten.

Stationäre Pflege im Pflegeheim

Auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gibt es Entlastung, besonders dann, wenn sie schon seit Längerem im Pflegeheim leben. Je länger der Pflegeheimaufenthalt bereits dauert, desto höher fällt der Leistungszuschlag für den Eigenanteil aus.

Diese Entlastung gilt aber nur für die Kosten für Pflege und die Ausbildungsumlage (Refinanzierung der Ausbildungskosten einer Pflegeeinrichtung), falls diese vorhanden ist. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition (Ausgaben des Heimbetreibers für langfristige Anschaffungen wie z.B. Ausstattung und Sanierung des Gebäudes) übernimmt die Pflegekasse nicht.

Der Entlastungsbeitrag steigt mit der Dauer des Pflegeheimaufenthalts:

  • Bis 12 Monate – 5%
  • Mehr als 12 Monate – 25%
  • Mehr als 24 Monate – 45%
  • Mehr als 36 Monate – 70%

Pflegeversicherung

Für die gesetzliche Pflegeversicherung steht seit Anfang des Jahres ebenfalls mehr Geld zur Verfügung. Der Bund bietet ab 2022 einen jährlichen Zuschuss von rd. 1 Mrd. Euro.

Zudem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte erhöht, wodurch die Pflegeversicherung weitere 400 Mio. Euro im Jahr erhält.