Tages- und Nachtpflege sind eine sogenannte teilstationäre Versorgungsform. Sie richtet sich also an Pflegebedürftige, die im Prinzip zu Hause versorgt werden und nur einige Stunden, Tage oder Nächte pro Woche in einer Pflegeeinrichtung verbringen. In dieser Zeit können pflegende Angehörige sich um andere Angelegenheiten kümmern oder einfach neue Kraft tanken. Die Pflegebedürftigen profitieren von speziellen Angeboten, dem Kontakt zu anderen und dem Tapetenwechsel.
Wie funktionieren Tages- und Nachtpflege?
Für die Tagespflege kommen die Pflegebedürftigen regelmäßig entweder für einen Vormittag, einen Nachmittag oder einen ganzen Tag in die Einrichtung. Dort werden sie medizinisch und pflegerisch versorgt, können mit anderen Gästen oder dauerhaften Heimbewohnern essen, an Aktionen teilnehmen und sich unterhalten. Anschließend kehren sie wieder in die eigenen vier Wände zurück. Dafür steht in der Regel ein Fahrservice zur Verfügung. Auch mehrmals pro Woche ist der regelmäßige Besuch in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung möglich.
Für die Nachtpflege kommen die Pflegebedürftigen am Abend, essen in der Einrichtung Abendbrot und verbringen dort die Nacht. Dieses Konzept eignet sich insbesondere für Personen, die nachts sehr unruhig sind und kaum schlafen können. In der Nachtpflege können sie sich beschäftigen und haben immer einen Ansprechpartner. Wenn sie müde werden, steht für jeden Besucher ein Bett zur Verfügung. Am nächsten Morgen kehren die Pflegebedürftigen dann entweder vor oder nach dem Frühstück – alleine oder mit dem Fahrservice – nach Hause zurück.
Für wen eignen sich Tages- und Nachtpflege?
Viele Gäste genießen den Kontakt sowie interessante und hilfreiche Aktionen, die die Einrichtungen bieten. Dazu gehören bei der Tagespflege beispielsweise:
- Gymnastik, Yoga und andere Bewegungsübungen
- Gedächtnis-, Koordinations- und Inkontinenztraining
- Bastel-, Sing- oder Tanzgruppen
- Lesezirkel und die Möglichkeit, etwas vorgelesen zu bekommen
- Spielenachmittage, Erzählcafés und Ausflüge
Die Nachtpflege bietet deutlich weniger Aktionen, dafür mehr Betreuung. Sie ist insbesondere geeignet für Personen, die
- an Demenz erkrankt sind und nachts dauerhafte Beaufsichtigung brauchen,
- schlecht (allein) einschlafen können,
- einen verschobenen Tag-/Nachtrhythmus haben,
- allein leben, nachts öfter auf die Toilette müssen und sturzgefährdet sind.

E-Paper: Pflege zu Hause finanzieren
Pflegegeld, Pflegesachleistung und Co.: Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen für die Pflege zu Hause zustehen, für was Sie sie einsetzen können und was Sie dafür tun müssen.
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung unterstützt die Finanzierung der Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2 mit einem eigenen Zuschuss. Diesen gibt es zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und den Basisleistungen. Monatlich gibt es folgende Maximalbeträge.
Monatliche Extraleistung (ab Pflegegrad 2) für die Tages- und Nachtpflege (in Euro)
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
* | 721 | 1.357 | 1.685 | 2.085 |
* In Pflegegrad 1 nur über den Entlastungsbetrag nutzbar.
Der Zuschuss kann für Pflege, Betreuung, bestimmte Aktionen und den Fahrservice genutzt werden. Ausflüge, Mahlzeiten sowie die sogenannten Hotelkosten für Übernachtungen müssen die Gäste grundsätzlich selbst übernehmen. Ob die Versicherung direkt mit dem Anbieter abrechnet oder der Zuschuss nach Einreichung der Rechnung ausbezahlt wird, hängt von der Einrichtung und der Versicherungsgesellschaft ab.
Beispiel: Wilfried Knauss (Pflegegrad 2)
Wilfried Knauss hat Bluthochdruck und ist sturzgefährdet. Ein Gutachter hat ihm Pflegegrad 2 bescheinigt. An zwei Vormittagen pro Woche nutzt Herr Knauss das Trainingsangebot der Tagespflege um die Ecke. Dort üben speziell geschulte Trainer mit ihm und anderen den Gleichgewichtssinn. Pro Vormittag bezahlt er dort 40 Euro (ohne Essen). Bei durchschnittlich neun Terminen pro Monat ergeben sich Kosten in Höhe von 360 Euro pro Monat. Diese werden komplett von der Pflegeversicherung übernommen. Die Kosten für Mahlzeiten muss er selbst bezahlen.