COVID-19: Auffrischungsimpfung für Pflegebedürftige und Senioren ab September
Der Beschluss sieht eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für vulnerable Personengruppen vor. Als Grund für die sogenannte Booster-Impfung nannte die GMK die Annahme, dass bei älteren und immungeschwächten Menschen die Immunantwort nach der Impfung schneller nachlässt.
Einen Anspruch auf die Auffrischungsimpfung haben laut Beschluss:
- Pflegebedürftige in Heimen oder der eigenen Häuslichkeit
- Immungeschwächte Personen
- Höchstbetagte ab 80 Jahren
- Personen, die den ersten Impfschutz mit Vektor-Impfstoffen erhalten haben.
Zu beachten sei, dass die Auffrischungsimpfung erst mindestens 6 Monate nach der letzten Impfung verabreicht werden kann, heißt es weiter. Die Impfungen sollen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie von mobilen Impfteams verabreicht werden.
Verbund Pflegehilfe sieht Auffrischungsimpfung positiv
Der Verbund Pflegehilfe sehe die frühzeitige Reaktion auf aktuelle Studien, die das Nachlassen einer Immunantwort bei älteren und immunschwächeren Menschen nahelegen, als sehr positiv.
Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbunds, sagt:
„Es ist ein großer Fortschritt, dass in diesem Beschluss auch die Pflege zu Hause endlich Beachtung findet.“
Der Verbund kritisiert, dass Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, niedriger priorisiert und bei der Kommunikation teilweise vergessen worden wären.
Das sei ein Skandal, da laut dem Verbund Pflegehilfe über 70 % der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden.
Hoffnung auf unbürokratische Lösung
Wie der Verbund mitteilte, sei allerdings noch nicht klar geregelt, wie hoch der bürokratische Aufwand dieses Mal sein werde.
Noch offene Fragen seien u. a. ob Impfberechtigte für eine Auffrischungsimpfung wieder mehrere Dokumente vorlegen werden müssen? Und wie die Berechtigten dieses Mal benachrichtigt werden?
Der Verbund hoffe nach eigenen Angaben auf eine unbürokratische Lösung und eine schnelle Einigung der Gesundheitsminister.



