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Worum Sie sich nach einem Todesfall kümmern müssen – Checkliste
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, kann die Trauer über den Verlust überwältigend sein. Von der Beerdigung bis zum Nachlass – ausgerechnet in dieser schwierigen Situation gibt es viel zu tun und zu ordnen. Nicht alles müssen Sie sofort erledigen. Worum Sie sich in den ersten beiden Tagen nach einem Todesfall kümmern sollten, lesen Sie hier. Im diesem zweiten Teil unserer Blogserie zum Thema erfahren Sie, was für die Bestattung, die Trauerfeier und die Grabpflege zu erledigen ist.

Was Sie bis zur Trauerfeier und Bestattung erledigen sollten
- Art der Bestattung auswählen: Entscheiden Sie, ob Sie eine Erd-, Feuer-, Seebestattung oder eine alternative Bestattung möchten.
- Friedhof und Grab auswählen: Kaufen Sie beim Friedhofsträger Grabnutzungsrechte. Wählen Sie die Art des Grabes aus (Einzelgrab, Doppelgrab, Urnengrab).
- Termin für Bestattung vereinbaren: Besprechen Sie mit dem Friedhofsträger bzw. der Grabstättenverwaltung und mit dem Pfarrer bzw. Trauerredner, wann die Bestattung stattfinden soll.
- Bei Feuerbestattungen: Holen Sie die Genehmigung des Krematoriums ein.
- Trauergespräch führen: Besprechen Sie mit dem Pfarrer oder Trauerredner die Inhalte der Trauerfeier und die Liedauswahl.
- Todesanzeige aufsetzen: Besprechen Sie ggf. mit dem Bestattungsinstitut, wie die Todesanzeige aussehen soll. Bitten Sie das Institut um Unterstützung beim Aufsetzen der Anzeige.
- Trauerkarten versenden: Besprechen Sie ggf. mit dem Bestattungsinstitut, wie die Trauerkarten aussehen sollen. Bitten Sie das Innstitut um Unterstützung beim Drucken der Karten.
- Grabschmuck bestellen: Wählen Sie den Blumenschmuck für die Trauerhalle und das Grab aus. Gärtnereien bzw. Bestattungsinstitute helfen Ihnen bei der Auswahl der Blumen, Kränze und Trauerschleifen.
- Gastraum reservieren: Für den Leichenschmaus, das Totenmahl oder den Beerdigungskaffee können Sie ein Bürgerhaus, ein Café, eine Gaststätte oder ein Restaurant reservieren. Es bietet sich an, einen Raum in der Nähe des Ortes, an dem die Bestattung, bzw. die Trauerfeier stattfand, auszuwählen. Reisen Gäste von weiter her an, könnte auch ein Hotel der geeignete Ort sein. Überlegen Sie, ob Sie ein Zimmerkontingent für Übernachtungsgäste reservieren möchten.
Was Sie nach der Trauerfeier und Beisetzung erledigen sollten
- Danke sagen: Verschicken Sie Danksagungskarten und/oder geben Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung auf.
- Zahlungsverpflichtungen kündigen
– Brechen Sie laufende Zahlungen ab, zum Beispiel an Pflegedienste, Pflegeheim oder Hospiz.
– Kündigen Sie Verträge, Abos und Mitgliedschaften, zum Beispiel in Vereinen und Organisationen.
– Stellen Sie ggf. Zahlungen für Miete, Strom und Telefon ein.
– Stornieren Sie gebuchte Reisen.
Praxistipp
Gehen Sie nach einem Todesfall am besten dazu die Kontoauszüge des Verstorbenen durch.
- Erbschein beantragen Sind Sie Erbe und möchten das Erbe antreten, können Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Den Erbschein brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie Immobiliennachlässe regeln möchten.
Praxistipp
Die Ausstellung des Erbscheins kann Wochen bis Monate dauern und kostet mitunter einen drei- bis vierstelligen Betrag. Informieren Sie sich vor dem Antrag beim Nachlassgericht.
- Um Konten kümmern: Wenn Sie Bankgeschäfte des Verstorbenen ordnen möchten und keine Vollmacht besitzen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erbin bzw. der Erbe sind. Dazu ist eine beglaubigte Kopie des Testaments nötig. Falls Sie keinen genauen Überblick über die Konten haben, müssen Sie bei den einzelnen Bankenverbänden schriftlich nachfragen.
- Um Versicherungen kümmern: Die meisten Versicherungen enden mit dem Todesfall. Sie sollten die Versicherung möglichst schnell über den Tod Ihres Angehörigen informieren. Versicherungsbeiträge werden erst ab dem Datum erstattet werden, ab dem die Mitteilung eingeht.
- Krankenkasse und Pflegeversicherung: Melden Sie Ihren Angehörigen ab und geben Sie die Krankenversicherungskarte zurück. Falls Sie bei Ihrem Angehörigen familienversichert waren, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz. Sie sollten sich jedoch schnellstmöglich informieren, wie Sie sich zukünftig am besten krankenversichern.
– Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung: Sie erlöschen zwei Monate nach dem Todesfall, es sei denn die Erben übernehmen die Wohnung mitsamt Einrichtung.
– Kfz-Versicherung: Sie wird auf die Erben des Autos übertragen. Beim Ummelden kann die Versicherung gewechselt werden, beim Verkauf gekündigt. - Um Rentenkasse kümmern: Als Witwe oder Witwer haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Sie wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. In den ersten drei Monaten nach dem Tod kann Ihnen die Rente Ihres verstorbenen Partners in voller Höhe weiter ausgezahlt werden. Das müssen Sie beim Rentenservice der Deutschen Post veranlassen. Tun Sie dies nicht zeitnah, wird Ihnen dieser Betrag erst nach Berechnung der Witwenrente über den Rentenversicherungsträger ausbezahlt.
- Behördengänge machen: Sind Sie Erbin oder Erbe, informieren Sie innerhalb von drei Monaten das zuständige Finanzamt über den Tod Ihres Angehörigen. Es berechnet die Höhe der Erbschaftssteuer. Hat ein Notar oder Gericht ein Testament eröffnet, übernehmen diese unter Umständen das Informieren des Finanzamtes. Ist Ihr verstorbener Angehöriger alleinstehend gewesen, müssen Sie unter Umständen noch eine Steuererklärung für die Zeit bis zum Todestag abgeben. Sammeln Sie die dafür notwendigen Unterlagen rechtzeitig.
- Wichtige Dokumente sammeln: Legen Sie eine Akte mit Dokumenten an, die nach dem Tod Ihres Angehörigen angefallen sind, wie zum Beispiel Sterbeurkunde, Grabnutzungs- und -pflegeverträge, Abrechnungen.
- Räumung der Wohnung: Kündigen Sie die Wohnung Ihres Angehörigen, falls ein Mietverhältnis bestand, das Sie nicht weiter nutzen möchten. Dafür gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Sind Sie gemeinsame Mieter der Wohnung, geht das Mietverhältnis auf Sie über. Kündigen Sie Energie- und Wasserversorgung, Telefonverträge und Versicherungsverträge. Bewahren Sie wichtige Unterlagen aus der Wohnung des Verstorbenen auf und überlegen Sie, ob Sie Teile der Einrichtung verkaufen oder weitergeben möchten, bevor Sie die Wohnung räumen oder räumen lassen.
- Räumung des Pflegeheimzimmers: Der Vertrag mit dem Pflegeheim endet am Tag des Todes. Wie lange das Heim den Besitz Ihres Angehörigen aufbewahrt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Sprechen Sie mit der Heimleitung, bis wann das Zimmer des Verstorbenen geräumt werden soll.
- Um Profile in Sozialen Medien kümmern: Falls Sie die Zugangsdaten zu den Profilen nicht kennen, können Sie die Unternehmen schriftlich über den Todesfall informieren und um Löschung der Konten bitten.
Was Sie etwa sechs Wochen nach dem Todesfall erledigen sollten
- Grab aufräumen: Räumen Sie den Grabschmuck ab und kümmern Sie sich um ein vorläufiges Grab.
- Grabpflege organisieren: Falls Sie das Grab nicht selbst bepflanzen möchten, können Sie eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragen.
Was Sie etwa sechs Monate nach dem Todesfall erledigen sollten
- Grab herrichten: Beauftragen Sie einen Steinmetz für die Grabeinfassung und den Grabstein.
Hinweis
Im 1. Teil der Checkliste erfahren Sie, was in den ersten Tagen nach einem Todesfall zu tun ist.
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