Stationäre Pflege: Eigenbeteiligung steigt erneut

Vor allem verteuerte Lebensmittel und die seit 1. September 2022 geltende Tarifpflicht in stationären Einrichtungen schlügen sich auf die Eigenbeteiligung nieder, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
So mussten Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden, 278 Euro mehr als im Vorjahr zuzahlen – im Durchschnitt 2.411 Euro im Monat. Diejenigen, die länger als zwölf Monate im Heim lebten, mussten der Auswertung zufolge durchschnittlich 2.183 Euro im Monat aufbringen (plus 232 Euro), Personen, die mehr als zwei Jahre in der stationären Einrichtung betreut wurden, 1.955 Euro (plus 186 Euro). Pflegebedürftige, die mehr als drei Jahre im Heim verbrachten, mussten 1.671 Euro monatlich zuzahlen (plus 130 Euro).
Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung seien aufgrund teurer gewordener Lebensmittel gestiegen. Dafür hätten Betroffene etwa sieben Prozent mehr als im Vorjahr zahlen müssen.
„Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen“, sagte die VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Dabei sei die Soziale Pflegeversicherung (SPV) mit dem Ziel gegründet worden, das Armutsrisiko zu vermeiden.
Online-Pflegekurs
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von „Angehörige pflegen“ werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
Zu den in der vergangenen Woche veröffentlichten Zahlen der Ersatzkassen meldet sich auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, zu Wort:
„Der allergrößte Teil der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner können den Eigenanteil im Pflegeheim von 2.468 Euro nicht aus ihren Altersbezügen zahlen.“
In den letzten fünf Jahren habe sich der bundesweite Eigenanteil um rund 40 Prozent erhöht. „Jeder Betroffene braucht ab sofort 300 Euro monatlich mehr“, fordert Brysch. Künftig hätten Pflegebedürftige einen festen Eigenanteil zu zahlen. „Den Rest muss die Pflegeversicherung übernehmen. Das schafft Planbarkeit und Generationsgerechtigkeit für die Menschen“, so Brysch weiter.
Für die Analyse wertete der VDEK Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern aus. Die Daten beziehen sich den Angaben zufolge auf Bewohnerinnen und Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.
Die vollständige VDEK-Datenauswertung finden Sie hier.