So bekommen Sie Rentenpunkte für die Pflege zu Hause

Um als pflegender Angehöriger von der Pflegekasse auf Antrag Rentenpunkte gutgeschrieben zu bekommen, müssen diese 4 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die zu pflegende Person hat mind. Pflegegrad 2.
- Die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten.
- Die Pflegeperson pflegt wenigstens 10 Stunden in der Woche, aufgeteilt auf mind. 2 Wochentage.
- Und die Pflegezeit erstreckt sich über 2 Monate oder mehr.
Knackpunkt an diesen Voraussetzungen: Pflegende Angehörige müssen für den Rentenzuschlag im Zweifel ihre Arbeitszeit reduzieren, um nicht die im Sozialgesetzbuch vorgeschriebene wöchentlich erlaubte Arbeitszeit zu überschreiten.
Oft würden Pflegeanträge von den Kassen abgelehnt, weil Angehörige zu viel arbeiteten, weiß der Chefredakteur des Verbraucher-Ratgebers „Finanztip“, Hermann-Josef Tenhagen. Eine Reduzierung sei jedoch oft aus finanziellen Gründen nicht möglich.
Nicht verpassen: Pflegekasse übernimmt Kosten für Online-Pflegekurs
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von „Angehörige pflegen“ werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
In diesen Fällen könnten ggf. folgende Optionen weiterhelfen, wie Tenhagen auf „Spiegel online“ schreibt:
Bei größeren Arbeitgebern gibt es seit 2008 das Recht, die Arbeitszeit für eine solche Pflegeaufgabe für 6 Monate zu reduzieren (Pflegezeit) und später wieder auf den alten Umfang der Stelle zurückzukehren. Voraussetzung: Der Betrieb hat mind. 16 Mitarbeiter. In Betrieben ab 26 Mitarbeitern gibt es diese Möglichkeit für 24 Monate bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden, das heißt dort Familienpflegezeit. Erst Betriebe ab 45 Mitarbeitern müssen ihren Arbeitnehmern eine Brückenteilzeit ermöglichen, also über Jahre weniger arbeiten und dann komplett auf Vollzeit zurückkehren zu können.
Auch Vollzeitrentner können noch Rentenpunkte anrechnen lassen
Für Vollzeitrentner habe der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich für die Pflegearbeit mit einer nachträglichen Rentenerhöhung belohnen zu lassen. Diese Option sei vielen pflegenden Angehörigen unbekannt, so Tenhagen. Dazu müsse sich der Rentner für die Pflegezeit zum „99-Prozent-Teilzeitrentner“ zurückstufen lassen. Während der Pflege verzichtet er dann auf 1 % seiner Rente.
Dann könnten Seniorinnen und Senioren als Erwerbstätige für die Pflege von der Pflegekasse Rentenbeiträge gutgeschrieben bekommen. Denn ist die Pflegezeit zu Ende, bekomme der Pflegende anschließend mehr Rente ausgezahlt – bis zu 30 Euro mehr Rente pro Pflegejahr, plus selbstverständlich das eine Prozent auch wieder.
Das sei etwas kompliziert, weiß Tenhagen, aber die Rentenversicherung berate Interessierte dabei.