Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden, bietet sich die Kurzzeitpflege an: Das Wohnen im Heim für einige Wochen, das die Pflegeversicherung bezuschusst. Nach einer Krankheit oder einem Unfall können auch Personen ohne Pflegegrad die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dann zahlt die Krankenkasse.