Pflegebegutachtung: Einheitliche Maßgaben für Hausbesuch beschlossen
Der scheidende MDS-Geschäftsführer Peter Pick sagte Ende März:
“Der persönliche Hausbesuch ist und bleibt das beste Verfahren in der Begutachtung. Die Medizinischen Dienste halten strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ein, um den Infektionsschutz der besonders verletzlichen pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen. Dazu gehören regelmäßige Testungen der Gutachterinnen und Gutachter, das Tragen von FFP2-Masken und das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.”
In den Maßgaben seien zudem Fallkonstellationen beschrieben, in denen aus besonderen Gründen bei der Pflegebegutachtung auf die persönliche Befunderhebung im Wohnbereich des Versicherten verzichtet werden könne.
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von “Angehörige pflegen” werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
Hausbesuch entfällt nur in Ausnahmen
Dies sei nur dann möglich, wenn dies im Einzelfall zur Verhinderung eines besonders hohen Risikos einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zwingend erforderlich ist. In diesen Ausnahmefällen könne die Pflegebegutachtung anhand vorliegender Unterlagen und als strukturiertes Telefoninterview erfolgen.
Strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
Die Maßgaben werden laut MDS mit umfassenden strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Die Medizinischen Dienste verfahren demnach nach einem auf die Pandemielage im jeweiligen Bundesland abgestimmten Hygienekonzept. Orientierung hierfür sei das auf Bundesebene erstellte, umfassende Hygienekonzept der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung.