Pflegebegutachtung: Einheitliche Maßgaben für Hausbesuch beschlossen

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Pflegebegutachtung: Einheitliche Maßgaben für Hausbesuch beschlossen

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbands (MDS) hat bundesweit einheitliche Maßgaben für die Pflegebegutachtungen während der COVID-19-Pandemie beschlossen. In diesen ist geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen die persönliche Pflegebegutachtung erfolgt und in welchen Ausnahmefällen darauf verzichtet werden kann.
Pflegegutachten
Getty Images/Marko Geber

Der scheidende MDS-Geschäftsführer Peter Pick sagte Ende März:

“Der persönliche Hausbesuch ist und bleibt das beste Verfahren in der Begutachtung. Die Medizinischen Dienste halten strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ein, um den Infektionsschutz der besonders verletzlichen pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen. Dazu gehören regelmäßige Testungen der Gutachterinnen und Gutachter, das Tragen von FFP2-Masken und das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.”

In den Maßgaben seien zudem Fallkonstellationen beschrieben, in denen aus besonderen Gründen bei der Pflegebegutachtung auf die persönliche Befunderhebung im Wohnbereich des Versicherten verzichtet werden könne.

Hausbesuch entfällt nur in Ausnahmen

Dies sei nur dann möglich, wenn dies im Einzelfall zur Verhinderung eines besonders hohen Risikos einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zwingend erforderlich ist. In diesen Ausnahmefällen könne die Pflegebegutachtung anhand vorliegender Unterlagen und als strukturiertes Telefoninterview erfolgen.

Strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

Die Maßgaben werden laut MDS mit umfassenden strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Die Medizinischen Dienste verfahren demnach nach einem auf die Pandemielage im jeweiligen Bundesland abgestimmten Hygienekonzept. Orientierung hierfür sei das auf Bundesebene erstellte, umfassende Hygienekonzept der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung.