Pflege eines Angehörigen: Wer zahlt den eigenen Lebensunterhalt
Familienpflegezeit
Pflegende Angehörige, die in Betrieben mit mehr als 25 Angestellten beschäftigt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Sie können ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 24 Monaten auf 15 Wochenstunden reduzieren. Innerhalb dieses Zeitraums können sie sich für einen Zeitraum von 6 Monaten von ihrer Arbeit komplett freistellen lassen.
Zinsloses Darlehen
Darüber hinaus können Sie zur Absicherung ihres Lebensunterhaltes ein zinsloses Darlehen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragen. Weitergehende Informationen dazu bekommen Sie auf der Website www.wege-zur-pflege.de.
Unterstützungsgeld bei unbezahltem Urlaub
Bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung durch einen Pflegefall haben nahe Angehörige einen Rechtsanspruch auf 10 Tage unbezahlten Urlaub. Für diesen Zeitraum können sie Unterstützungsgeld (ca. 90 % des Nettoeinkommens) beantragen. Dafür reicht die Einreichung einer ärztlichen Bescheinigung bei der zuständigen Pflegekasse. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad zuerkannt wurde.