Pflege eines Angehörigen: Wer zahlt den eigenen Lebensunterhalt

Pflege eines Angehörigen: Wer zahlt den eigenen Lebensunterhalt

Wird ein Angehöriger zu einem Pflegefall, bedeutet dies für pflegende Angehörige auch immer finanzielle Einschnitte. Angebote wie Familienpflegezeit oder zinslose Darlehen des Staates können da unterstützen.
Geldscheine
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Familienpflegezeit

Pflegende Angehörige, die in Betrieben mit mehr als 25 Angestellten beschäftigt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Sie können ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 24 Monaten auf 15 Wochenstunden reduzieren. Innerhalb dieses Zeitraums können sie sich für einen Zeitraum von 6 Monaten von ihrer Arbeit komplett freistellen lassen.

Zinsloses Darlehen

Darüber hinaus können Sie zur Absicherung ihres Lebensunterhaltes ein zinsloses Darlehen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragen. Weitergehende Informationen dazu bekommen Sie auf der Website www.wege-zur-pflege.de.

Unterstützungsgeld bei unbezahltem Urlaub

Bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung durch einen Pflegefall haben nahe Angehörige einen Rechtsanspruch auf 10 Tage unbezahlten Urlaub. Für diesen Zeitraum können sie Unterstützungsgeld (ca. 90 % des Nettoeinkommens) beantragen. Dafür reicht die Einreichung einer ärztlichen Bescheinigung bei der zuständigen Pflegekasse. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad zuerkannt wurde.