Osteuropäische Betreuungskräfte: Mit der Haushaltshilfe unter einem Dach

Osteuropäische Betreuungskräfte: Mit der Haushaltshilfe unter einem Dach

Zu Hause bleiben und bestenfalls rund um die Uhr versorgt werden – das wünschen sich viele pflegebedürftige Menschen. Angehörige können das allein meist nicht leisten. Deshalb suchen sie oft andere Lösungen, zum Beispiel eine Betreuung über europäische Haushaltshilfen. Doch bei diesem Modell gibt es eine Menge zu bedenken – von der Arbeitszeit bis zu den monatlichen Kosten.
Haushaltshilfe
GettyImages/Maskot

Jörg Stein hatte sich die Anfangszeit schwieriger vorgestellt. Seit vier Wochen wohnt Danuta nun bei seinen Eltern, und die häusliche Pflegesituation hat sich bereits deutlich entspannt. Die 48-jährige Polin ist eine große Hilfe für seine 81-jährige Mutter Margot, die schon seit fünf Jahren ihren an Demenz erkrankten Ehemann pflegt. Mit Danuta kommt sie mittlerweile gut zurecht, trotz anfänglicher Verständigungsschwierigkeiten. „Sie ist fleißig und flink“, sagte sie erst kürzlich. „Und sie kann gut kochen.“ Das sei ein großes Lob aus dem Mund seiner Mutter, weiß Jörg Stein.

Eine osteuropäische Betreuungskraft – eine passende Lösung?

Vorangegangen waren Monate der Überforderung – für alle Beteiligten. Denn die Demenz von Hermann Stein hat sich in den letzten Jahren verstärkt, er ist oft unruhig und kann sich kaum noch allein beschäftigen. Damit war Margot Stein immer mehr überfordert. Sie leidet selbst an Rheuma und ist übergewichtig. Jeder Schritt fällt ihr schwer und der große Haushalt und das tägliche Kochen belasten sie zusehends. Hinzu kommt, dass ihr Mann immer mehr Hilfe im Alltag benötigt. Zwar kommt morgens ein ambulanter Pflegedienst, der Hermann Stein beim Waschen und Anziehen hilft. Die restliche Betreuung übernimmt seine Frau aber allein.

Jörg Stein wohnt in derselben Stadt wie seine Eltern, aber er und seine Frau Katrin sind voll berufstätig. Geschwister hat er keine. Der 51-jährige Ingenieur schaut regelmäßig bei seinen Eltern vorbei, kann aber nur am Wochenende unterstützen. Für seine Mutter ist das zu wenig. Oft kam es vor, dass seine Mutter erschöpft oder weinend am Küchentisch saß, wenn er nach der Arbeit vorbeikam. Irgendwann sagte er bestimmt: „Mama, so geht das nicht weiter. Wir müssen eine andere Lösung finden. Du schaffst das mit der Pflege nicht mehr alleine.“

Zunächst ging er zum Pflegestützpunkt in seiner Stadt, um sich beraten zu lassen. Für ihn war klar: Dass sein Vater im Pflegeheim untergebracht wird, ist wirklich die letzte Option. Zusammen mit der Beraterin spielten sie die verschiedenen Möglichkeiten durch und ermittelten den Unterstützungsbedarf. Die erste Überlegung war, den Vater tagsüber in die Tagespflege zu geben. Doch das verwarfen Jörg und Margot Stein schnell wieder. Zu groß war die Sorge, dass sich der Vater in Zeiten von Corona anstecken könnte. So entschieden sie sich, es mit einer osteuropäischen Betreuungskraft zu versuchen. Seine Mutter war zunächst nicht glücklich bei dem Gedanken, dass eine fremde Person mit im Haushalt lebt. Aber die Alternative wäre eine Unterbringung im Heim gewesen. Das wollte sie noch weniger.

Das deutsche Arbeitsrecht ist bindend

Jörg Stein hat die Polin Danuta dann über eine Vermittlungsagentur gefunden. Ihm war sehr wichtig, die Betreuung legal zu organisieren. Er weiß, dass ein großer Anteil an ausländischen Betreuungskräften „schwarz“ in deutschen Privathaushalten beschäftigt ist, also ohne regulären Arbeitsvertrag und ohne Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Das kann jedoch hohe Geldbußen und Nachzahlungen zur Folge haben.

Jörg Stein hätte auch selbst zum Arbeitgeber werden und Danuta direkt anstellen können. Für alle EU-Länder gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, deutsche Haushalte dürfen Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten ohne eine Erlaubnis anstellen (Arbeitgebermodell). Das ist gar nicht so kompliziert, und damit hätte er sich auch die Vermittlungsgebühr für die Agentur sparen können. Dennoch war ihm dieser Weg zu unsicher: Was ist, wenn die Betreuungskraft krank wird oder aus einem anderen Grunde ausfällt? Deshalb hat er sich für das sogenannte Entsendemodell entschieden: Hierbei wird über eine Vermittlungsagentur ein ausländisches Unternehmen beauftragt. Dieses entsendet dann seine Angestellte in einen deutschen Haushalt. Jörg Stein wird damit zum Auftraggeber und hat keine Arbeitgeberpflichten. In Urlaubs- und Krankheitszeiten ist zudem für eine Vertretung gesorgt.

Checkliste: Hilfe aus Osteuropa – eine Lösung für uns?

  • Lassen Sie sich beraten! Kommen andere Unterstützungsleistungen infrage, z. B. ambulante Pflege, Tages- oder Nachtpflege, haushaltsnahe Dienstleistungen, die über die Pflegeversicherung finanziert werden?
  • Ermitteln Sie den Unterstützungsbedarf! Welche Hilfen werden im Alltag benötigt? Wie groß ist der Bedarf an pflegerischer und sozialer Betreuung? Können Sie diesen Bedarf legal über eine Haushaltshilfe abdecken?
  • Planen Sie die Einbindung weiterer Unterstützung! Wie decken Sie die Zeiten jenseits der maximalen Arbeitszeit ab? Was machen Sie bei Krankheit, Urlaub, Kündigung? Können zusätzlich Angehörige, Nachbarn und evtl. Dienstleister unterstützen?
  • Schätzen Sie die Voraussetzungen in der Familie ein! Können Sie sich vorstellen, mit einer fremden Person im Haushalt zusammenzuleben? Können Sie ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen? Gibt es einen Telefon- und Internetanschluss?
  • Berechnen Sie den finanziellen Aufwand! Wie groß ist Ihr finanzieller Spielraum? Die Kosten für eine ausländische Betreuungskraft belaufen sich in der Regel auf mind. 1.800 Euro, ein Teil kann über Pflegegeld finanziert werden.[/av_notification]

 

Nicht ganz einfach war es, eine gute Vermittlungsagentur zu finden. Auf dem Markt tummeln sich viele Anbieter, und es ist schwer einzuschätzen, wie vertrauenswürdig diese sind. Um Orientierung, Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen, wurde jüngst ein erster deutscher Qualitätsstandard für die häusliche Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen veröffentlicht – die DIN SPEC 33454.
Jörg Stein hat sich letztendlich für einen Anbieter entschieden, der besonders auf einen guten Schutz der ausländischen Hilfskräfte setzt und alle rechtlichen Vorgaben sowie den Mindestlohn einhält.

Bei näherer Beschäftigung mit dem Thema war Jörg Stein auch schnell klar: Eine 24-Stunden- oder Rund-um-die-Uhr-Pflege, mit der die Anbieter gerne werben, ist rechtlich gar nicht möglich. Denn laut dem Arbeitsgesetz darf die tägliche Arbeitszeit durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden betragen, im Einzelfall zehn Stunden, und die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Auch muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und Wiederaufnahme der Arbeit gewährleistet sein. Damit ist klar: Wer eine ausländische Haushaltshilfe einstellt, muss die Pflege und Betreuung meist auf mehrere Schultern verteilen. Sonst funktioniert die Versorgung nicht – zumindest nicht legal.

Gemeinsam die Betreuung fair aufteilen

Familie Stein hat dafür einen richtigen Stundenplan erstellt. Von 8 Uhr bis 8.30 Uhr kommt der ambulante Pflegedienst und hilft wie gewohnt bei der morgendlichen Versorgung. Von 8.30 Uhr bis 13 Uhr ist dann Danuta für die Betreuung zuständig. Sie frühstückt mit dem Ehepaar und geht danach meist eine Runde mit Hermann Stein spazieren. Diese regelmäßige Bewegung tut ihm sehr gut. Anschließend kocht sie – oft zusammen mit Margot Stein – das Mittagessen, das die drei gemeinsam essen. Danach schläft Herr Stein in der Regel bis 15 Uhr und Danuta hat zwei Stunden Pause. Diese Zeit ist auch keine Bereitschaftszeit – Danuta kann in dieser Zeit das Haus verlassen oder mit ihrer Familie skypen. Zwischen 15 Uhr und 17 Uhr übernimmt Danuta hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sie putzt, erledigt die Wäsche, bügelt oder kauft ein. Zwischen 17 Uhr und 19 Uhr hat sie wieder frei, während Margot Stein mit ihrem Mann zu Abend isst und mit ihm eine Fernsehsendung guckt. Oft schaut dann auch ihr Sohn Jörg vorbei. Ab 19 Uhr hilft Danuta Hermann Stein beim Waschen, Ausziehen und Zubettgehen. Ab 20 Uhr hat sie frei. An den Wochenenden arbeitet Danuta nur samstags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr. Sonntags unterstützen Jörg und Katrin Stein die Mutter bei der Betreuung.

So wie bei den Steins sollten ausländische Haushalts- und Betreuungshilfen vor allem klassische hauswirtschaftliche Aufgaben und einfache pflegerische Aufgaben übernehmen. Keinesfalls dürfen sie Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege durchführen wie Verbandswechsel oder das Setzen von Spritzen. Das dürfen ausschließlich ausgebildete Pflegefachpersonen und das sind die Betreuungshilfen in der Regel nicht.

Was im Vorfeld bedacht werden sollte

Nach dem Beratungsgespräch im Pflegestützpunkt haben Jörg und Margot Stein sich erst einmal eine Weile Zeit gelassen. Während der Sohn die finanzielle Seite durchgerechnet hat, hat sich die Mutter mit der Idee vertraut gemacht, dass bald eine fremde Person mit im Haushalt leben wird. Platz war zum Glück ausreichend vorhanden, da die Steins über ein kleines möbliertes Gästeappartement im Souterrain verfügen. Jörg Stein hat einen WLAN-Anschluss organisiert – für ausländische Betreuungskräfte ist dieser extrem wichtig, um Kontakt zur Familie in der Heimat zu halten.

Für die monatlichen Pflegekosten hat sich Jörg Stein von drei Vermittlungsagenturen ein Angebot erstellen lassen. Hier hat er gemerkt: Zwischen den Anbietern gibt es deutliche Unterschiede. Die Angebote variierten zwischen 1.800 und 2.600 Euro pro Monat. Hinzu kommen Reisekosten für die osteuropäische Hilfskraft, z. B. bei Personalwechsel, Internet/Telefon und die Vermittlungsgebühr an die Agentur. Diese liegt zwischen null bis etwa 1.400 Euro jährlich. Bei manchen Anbietern ist sie einmalig zu zahlen, andere erheben eine monatliche oder jährliche Gebühr.

Jörg Stein hat sich für die teuerste Vermittlungsagentur entschieden. Ihm war wichtig, dass die Betreuungskraft ausreichend deutsch spricht – das kostet in der Regel mehr – und dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 9,50 Euro pro Stunde. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden liegt der monatliche Bruttolohn bei 1.976 Euro, bei einer 40-Stunden-Woche bei 1.647 Euro.

Die Gebühr für die osteuropäische Betreuungskraft kann die Familie zu einem Teil mit den Leistungen der Pflegekasse verrechnen – allerdings kann dafür nur das Pflegegeld eingesetzt werden. Bei seinem Vater, der Pflegegrad 3 hat, liegt dieses bei 327 Euro (60 Prozent von 545 Euro), die restlichen 40 Prozent des Budgets gehen als Pflegesachleistung an den Pflegedienst.

Abzüglich dieser Leistung bleibt für die Familie ein monatlicher Eigenanteil von etwa 2.275 Euro. Dieser ist allerdings steuerlich absetzbar.

Erschwerte Situation in Zeiten von Corona

Nachdem Jörg und Margot Stein sich für eine Vermittlungsagentur entschieden hatten, ging es schnell. Danuta kam nur drei Wochen später in die Familie. Jörg Stein hatte wegen Corona mit einer viel längeren Vorlaufzeit gerechnet. Er hatte gehört, dass jetzt deutlich weniger Betreuungskräfte ins Land kommen, da viele eine Ansteckung befürchten oder Angst haben, nicht in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Aber sie hatten Glück. Um Danuta und seine Eltern vor einer Infektion zu schützen, hat Jörg Stein ausreichend Schutzmasken, Handschuhe und Desinfektionsmittel organisiert. Denn bei der Pflege ist die Abstandsregel nicht immer einzuhalten.
Er hofft nun, dass mit der Ablösung in zwei Wochen alles klappt. Dann soll Jadwiga kommen. Es ist geplant, dass Danuta und Jadwiga in einer sogenannten Tandemvariante arbeiten und sich nach jeweils sechs Wochen abwechseln. Beide sind in Polen verheiratet und haben erwachsene Kinder. Jörg Stein hofft, dass sich Jadwiga ebenso schnell einlebt wie Danuta. Er ist erleichtert, dass die Betreuung im Moment gut läuft, weiß aber auch: Seine Eltern brauchen Kontinuität. Sein großer Wunsch ist, dass endlich Ruhe in die Pflegesituation einkehrt.

Die Geschichte der Familie Stein wurde als typisches Beispiel aus unterschiedlichen Betreuungsgeschichten zusammengestellt.