Neues Gesetz: Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Hilfsmittel leichter beantragen
So z. B. ist die Beantragung von Hilfsmitteln künftig leichter und verlängern sich die Corona-Akuthilfen für pflegende Angehörige.
Die bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab 2021 dauerhaft gelten.
Finanzielle Unterstützung verlängert
Das bereits seit Ende Mai geltende, erweiterte Pflegeunterstützungsgeld für Corona-bedingte Versorgungsengpässe gilt in dieser Form bis Ende März 2021.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die häusliche Pflege zu übernehmen.
Digitale Beratungsgespräche
Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger sollen ebenfalls bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit erfolgen, sondern auch telefonisch oder digital über Video.
Die Beratungsbesuche dienen insbesondere der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung von z. B. pflegenden Angehörigen und somit der langfristigen Sicherstellung der häuslichen Pflege.