Nachbarschaft als Netzwerk und für Hilfe nutzen
Denn: Hilfebedarfe und Hilfsangebote finden nicht immer zusammen. An diesem Punkt setzt das Projekt „Förderung von Nachbarschaftshilfe durch Servicepunkte“ des Bundesministeriums für Gesundheit und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) an.
In 5 Bundesländern erprobt
Nach 3-jähriger Entwicklungs- und Forschungszeit – von 2017-2020 – sei laut KDA klar: Die Arbeit in den örtlichen Servicepunkten trage erheblich dazu bei, Nachbarschaftshilfe zu fördern und die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen 4 Wänden zu verbessern.
Im Projekt wurden die Angebote bestehender Organisationen wie etwa die von Pflegestützpunkten, Mehrgenerationenhäusern, Seniorenbüros und Freiwilligen-Agenturen in den 5 Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein durch die Einrichtung von insgesamt 56 Servicepunkten erweitert. So wurde eine Unterstützungsstruktur durch eine wohnortnahe Netzwerkarbeit geschaffen.
Die Stützpunkte boten dabei (rechtliche und versicherungstechnische) Beratung, Vermittlung und Begleitung der Nachbarschaftshelfenden und der Hilfe suchenden Menschen an und haben dabei geholfen, die passenden Tandems zusammenzubringen.
KDA-Vorsitzender Helmut Kneppe sagte in der Vorwoche:
„Wir haben festgestellt, dass es ein großes Potenzial an Hilfsbereitschaft gibt. Viele Menschen haben Freude daran, sich in ihrem Viertel zu engagieren, oft auch solche, die bisher noch nicht – etwa in einem Verein – ehrenamtlich aktiv waren.“
Gerade die einfache, niederschwellige Alltagshilfe spreche die Menschen an. Und diese Alltagshilfe könne mit Servicepunkten besser vernetzt werden.
Die Ehrenamtlichen hätten einem Nachbarn oder einer Nachbarin mit Pflegebedarf bei täglichen Dingen geholfen. Dabei handele es sich ausdrücklich nicht um pflegerische Tätigkeiten, betonte das KDA.
Pflegegesetz sieht Förderung vor
Kneppe verweist darauf, dass das Pflegegesetz (§ 45a SGB XI) sogar ausdrücklich eine Förderung solch einer ehrenamtlichen Unterstützung vorsieht – verbunden mit einer anerkannten Hilfe ist etwa ein Versicherungsschutz des Helfenden und die Möglichkeit, bis zu 125 Euro im Monat als Ersatz für Auslagen zu erhalten (Entlastungsbetrag).
Der KDA-Vorsitzende resümiert:
„Die Frage war: Kann mithilfe der Servicepunkte die Nachbarschaftshilfe so gefördert werden, dass Pflegebedürftige nachhaltig unterstützt werden? Die Antwort ist ein klares Ja. Wir sollten es also nicht dem Zufall überlassen, ob sich Hilfsbereitschaft und Hilfebedarf wirklich finden, sondern durch organisierende Strukturen nachhelfen.“