Mit Blick in meinem Medikamentenschrank habe ich mich gefragt: Wann muss ich Medikamente eigentlich entsorgen und wo? Gelten für Tabletten dieselben „Regeln“ wie für Salben oder Tropfen oder gibt es Unterschiede, die ich bei der Entsorgung berücksichtigen muss?
Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Ein sensibler Umgang und die richtige Aufbewahrung sind entscheidend, damit Medikamente bis zum Ablauf des vom Hersteller festgelegten Verfallsdatums sicher und wirksam bleiben.
Wann müssen Sie Medikamente entsorgen?
Angaben zur Aufbewahrung von Arzneimitteln befinden sich auf der Verpackung und in der Packungsbeilage (Beipackzettel). Darüber hinaus enthält der Beipackzettel unter anderem Angaben zur Haltbarkeit des Medikaments. Sobald das Verfallsdatum überschritten ist, sollten Sie das Medikament nicht mehr anwenden. Flüssige Arzneimittel, Gels und Salben haben meist nach Anbruch eine deutlich verkürzte Haltbarkeit. Bei Augentropfen sind es beispielsweise nur 4 Wochen. Auch Medikamente, die folgende Auffälligkeiten haben, sollten Sie nicht mehr anwenden oder einnehmen und besser entsorgen:
- Verflüssigung oder Verfärbung von Gelen, Cremes, Salben und Zäpfchen;
- Verfärbungen oder Risse bei Tabletten;
- Aufgeblähte Verpackungen;
- Geruchsentwicklung;
- Ausflockung oder Trübung von Bestandteilen einer Flüssigkeit, insbesondere bei Präparaten, die injiziert werden sollen.
Sind Sie sich unsicher, können Sie sich jederzeit in Ihrer Apotheke vor Ort erkundigen.

Thomas Preis ist Vorsitzender des Vorstandes Apothekerverband Nordrhein e.V. Er ist am 22. Januar 1959 geboren und studierte Pharmazie in Düsseldorf. Seit 1990 leitet er die Alpha-Apotheke OHG in Köln. Berufsständisch ist er seit 1995 engagiert, und dabei seit 1999 Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. Er ist auch Mitglied im Gesamtvorstand der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), darüber hinaus stv. Vorsitzender des Verbandes Freie Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen (VFB NW) und Aufsichtsratsvorsitzender des standeseigenen Rechenzentrums, der ARZ Haan AG.
Wie entsorgen Sie Medikamente richtig?
Medikamente entsorgen – niemals über die Spüle, das Waschbecken oder die Toilette
Grundsätzlich gilt: Medikamente – auch flüssige – dürfen Sie keineswegs über die Spüle, das Waschbecken oder die Toilette entsorgen, weil sie dann möglicherweise die Umwelt belasten. Denn Kläranlagen können Medikamente und ihre Rückstände oftmals nicht vollständig entfernen und belasten dadurch die Umwelt.
Medikamente entsorgen – keine bundesweit einheitliche Regelung
Für die Entsorgung von Medikamenten gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung. Da dies kommunal unterschiedlich gehandhabt wird, ist es sinnvoll, wenn Sie sich beim örtlichen Abfallunternehmen oder auf der Internetseite „Arzneimittel-Entsorgung richtig gemacht!“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informieren.
Medikamente entsorgen – in vielen, aber nicht allen Gemeinden über den Hausmüll
Prinzipiell zählen pharmazeutische Abfälle aus Privathaushalten zum sogenannten „Siedlungsabfall“ und können in den allermeisten Gemeinden über den Hausmüll entsorgt werden.
Medikamente entsorgen – über „Medi“-Tonnen, Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile
In einigen Kommunen wird der Restmüll ausschließlich mechanisch-biologisch behandelt und nicht verbrannt, sodass Altmedikamente über die kommunale Schadstoffsammlung entsorgt werden müssen. In diesem Fall verfügen die Kommunen über sogenannte „Medi“-Tonnen, Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile.
6 praktische Tipps zur Entsorgung
- Medikamente, das gilt auch für deren Entsorgung, sollten nicht in die Hände von Kindern gelangen. Am besten wickeln Sie die zu entsorgenden Präparate in Papier, sodass sie nicht direkt sichtbar sind.
- Flüssige Medikamente lassen Sie zur Entsorgung besser in der Flasche oder Ampulle, nicht ausspülen.
- Salben und Cremes werfen Sie bitte mitsamt Tuben oder Tiegeln weg.
- Tabletten, Dragees oder Kapseln können Sie im Blister (oder in ihrer anderen Verpackung) in den Hausmüll geben. Ausschließlich Umkartons und Packungsbeilagen von Medikamenten gehören ins Altpapier; leere Verpackungen aus Glas, Kunststoff oder Metall (z. B. ein leeres Kapselglas) dürfen statt in den Restmüll in die jeweilige Wertstoffsammlung.
- Bitte Vorsicht bei Spritzen und Kanülen: Diese sollten Sie in einem stichfesten und verschließbaren Behälter (z. B. Marmeladenglas) sammeln und so im Hausmüll entsorgen.
- Altarzneimittel am besten in der Originalverpackung entsorgen.
Gibt es Ausnahmefälle, wenn Sie Medikamente entsorgen wollen?
Den Großteil der Altmedikamente können Sie ohne Bedenken über den Hausmüll entsorgen. Allerdings gibt es Arzneimittel, für die Sonderregeln gelten. Dazu zählen unter anderem sogenannte zytotoxische und zytostatische Präparate, die vor allem zur Krebstherapie ein-gesetzt werden.
Beipackzettel und Sicherheitsregeln beachten
In diesen Fällen befinden sich meist auf den Verpackungen Angaben wie „Zytostatikum“, „Krebs- “ oder „Chemotherapie“ und zusätzlich im Beipackzettel der Hinweis „Das Arzneimittel darf weder im Abwasser noch im Haushaltsmüll entsorgt werden“. Wer ein solches Medikament erhält, wird in der Regel darüber informiert, dass er es gesondert entsorgen muss. Im Zweifel hilft auch hier Ihre Apotheke vor Ort weiter.
Apotheken sind übrigens gesetzlich nicht verpflichtet, Altmedikamente zurückzunehmen. Dennoch bieten viele einen freiwilligen Rücknahme-Service an und tragen selbst die Kosten für die fachgerechte Entsorgung.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ihr
Apotheker
Thomas Preis