Leitlinie: Das können Angehörige von ambulanten Pflegediensten während Corona erwarten

Leitlinie: Das können Angehörige von ambulanten Pflegediensten während Corona erwarten

Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) hat eine Leitlinie für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen veröffentlicht. In gut verständlicher Sprache bietet sie betreffenden Personen eine Grundlage, um sich auf das Gespräch und die Zusammenarbeit mit dem ambulanten Pflegedienst vorzubereiten.
Leitlinie
Getty Images/supersizer

In tabellarischer Form informiert die 2-seitige Leitlinie, was Pflegebedürftige und Angehörige von ambulanten Pflegediensten im Umgang mit der COVID-19-Pandemie erwarten können.

So sollten etwa alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden des Pflegedienstes immer FFP2-Masken tragen. Das gelte auch für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Zudem sollte jede Person, die die Wohnung betritt, sich die Hände waschen.

DGP-Wissenschaftler Thomas Fischer erläutert:

„Es ist uns ein Anliegen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken.“

Klar verständliche Informationen über professionelle pflegerische Leistungen seien dafür eine wichtige Grundlage.

Die Leitlinie fasst neben aktuellen Informationen zum Tragen einer FFP-2-Maske z. B. auch zusammen, wie ambulante Pflegedienste bei der Organisation der Schutzimpfung für Pflegebedürftige unterstützen können.

Die Leitlinie für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen basiert auf der Version für professionell Pflegende: S1-Leitlinie „Häusliche Versorgung, soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedarf im Kontext ambulanter Pflege unter den Bedingungen der COVID19-Pandemie – Living Guideline“.